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Bekomme kein Arbeitslosengeld, muss ich mich trotzdem bewerben??

gefragt von Problemfinderin am 20.02.2008 um 17:22 Uhr

Nach meiner Ausbildung und anschließender einjähriger Berufstätigkeit habe ich im Oktober ein Studium begonnen. Jetzt wollte ich mich in den Semesterferien arbeitslos melden, da ja das Arbeitslosengeld nach meinem Studium "verfallen" ist... Allerdings erhält man ja während des Studiums kein AL-Geld (wurde mir im AA gesagt). Allerdings ging ich trotzdem zu meinem Vermittler und muss mich jetzt innerhalb von 4 Tagen bei einer Firma bewerben und gleichzeitig noch bei 10 Zeitarbeitsfirmen. Was passiert, wenn ich das nicht mache? Evtl. Sperrzeit? Oder hat das überhaupt keine Konsequenzen, da ich ja eh nichts bekomme? Oder könnte es dann in Zukunft Probleme bei der Zahlung von AL-Geld geben?Danke


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Reply


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 20. Februar 2008 17:44
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seit wann können sich studenten in den semesterferien arbeitslos melden?
hab ich da was verpasst...?

Kommentar von Problemfinderin am 20. Februar 2008 17:54

ich bekomme kein AL-GELD

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 20. Februar 2008 18:04

schon klar, aber warum dann melden? nur wegen der versicherung, ich kapiers nicht ganz, du studierst doch, warum tust du dir diese idioten vom "amt für demütigung von arbeitslosen" an?

Kommentar von Problemfinderin am 20. Februar 2008 18:08

Ich hatte direkt nach der AL-Geld Absage den Vermittlungstermin. Da bin ich dann einfach noch hingegangen. Ein Typ vom AA hat gesagt, Studenten könnten AL-Geld bekommen. Deshalb dachte ich, das nutz ich mal. War ne schöne Falsch-Info. Und jetzt hab ich den Salat.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 20. Februar 2008 18:07

... können sie nicht, die Semesterferien gehören zum Studium und man kann sich höchstens um Studentenjobs kümmern.

Kommentar von Problemfinderin am 20. Februar 2008 18:15

ja, aber muss ich mich denn jetzt bewerben??

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 20. Februar 2008 18:33

zieh deinen antrag zurück und die sache ist gegessen, tu dir das nicht weiter an!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Februar 2008 17:47
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wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, hast du dich trotzdem an deine pflichten, wie z.bsp. bewerbungen nachweisen, vorstellungsgespräche wahrnehmen u.s.w., zu halten.

wer arbeitssuchend ist, dem wird arbeit angeboten, der sucht ja.

auch wenn du keine leistungen erhalten solltest, es geht hier auch um deine rentenrechtlichen zeiten, die vom arbeitsamt an den rentenversicherungsträger gemeldet werden, wenn du arbeitslos bist.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 20. Februar 2008 17:28
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Wenn Du keine Leistungen vom Amt beziehst, musst Du Dich auch nicht bewerben. Ich wüsste auc nicht, was man Dir sperren sollte, wenn Du nichts beziehst.

Kommentar von Problemfinderin am 20. Februar 2008 17:36

Wenn ich evtl in einem Jahr das Studium abbreche: Vielleicht zahlen die mir dann nicht 12mal AL-Geld, sondern sagen, dass ich es ja jetzt nicht ernst genommen hab und zahlen nur 9mal.


claude5
beantwortet von claude5 am 20. Februar 2008 17:32
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Und wenn Du dich doch bewerben wolltest:

Frag doch mal nach, ob Du dafür finanzielle Unterstützung bekommst (gibt es eigentlich vom Arbeitsamt). Professionelle Fotos für 11 Bewerbungen, 11 Mappen & 11x Porto ist nicht wenig...


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 20. Februar 2008 17:42
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Arbeitslos kann man sich nur melden, wenn man subjektiv und objektiv arbeitslos ist und das heißt, dass man sich um Arbeit bemüht.

Die Spielregeln stellt die Agentur für Arbeit auf und die ist schon aus Statistikgründen bemüht, die Zahl der "echten" Arbeitslosen unten zu halten.

Wieso du dich im Studium arbeitslos melden willst, verstehe ich nicht wirklich.

Oder würdest du das Studium abbrechen wollen, falls du eine Arbeit findest?




Kommentar von Problemfinderin am 20. Februar 2008 17:54

Nicht im Studium will ich mich arbeitslos melden, sondern in den Semesterferien. Denn ich finde es nicht gerade gerecht, wenn ich gearbeitet habe und nach meinem 5-jährigen Studium (falls ich nix finde) direkt in Hartz IV rutsche. Deshalb wollte ich mir das AL-Geld "vorzeitig" beschaffen. Aber das geht ja nun mal nicht.


anonym
beantwortet von Problemfinderin am 22. Februar 2008 18:54
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So, nach Anrufen beim AA-Amt und der Rentenversicherungsanstalt, hat sich ergeben, dass ich gar nichts machen muss. Melde mich einfach wieder beim AA ab. Das hat weder bei zukünftiger Arbeitslosigkeit noch für meine Rente (denn das Studium wird ja eh auf die Rente angerechnet) negative Auswirkungen.


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