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Bekomme ich zwei mal Fahrkosten von der Polizei erstattet, wenn ich einmal zum falschen Termin vorgeladen war?

gefragt von Agnes10Agnes10 am 20.05.2007 um 12:43 Uhr

Ganz super. Heute morgen (SONNTAG!) mußte mein Sohn um 9 Uhr bei der Polizei zur Vernehmung erscheinen (steht zum Glück schwarz auf weiß im Schreiben der Polizei). Nee, das war ein Versehen. Sonntags wird so etwas gar nicht gemacht. Kann ich jetzt beim 2. Termin beide Tage die Fahrkosten dafür erstattet bekommen? Ich bin ziemlich wütend.

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Polizei x 1.987 Fahrkosten x 28

anonym
beantwortet von rolligolli am 20. Mai 2007 13:52
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Zeugen steht (zumindest in Nds.) die Erstattung der Fahrtkosten zu. Müsste sich eigentlich auch aus der Vorladung ergeben, dort muss ein Passus zur Erstattung stehen. Im Regelfall erfolgt diese nur auf Antrag. Das ein falscher Termin vereinbart wurde, kann dem Zeugen nicht angelastet werden. Darum müsste euch das Kilometergeld für beide Fahrten zustehen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. Mai 2007 12:56
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Als was ist denn der Sohn vorgeladen worden? Zeuge, Beschuldigter oder?

Kommentar von Simple_avatar3smallAgnes10 am 20. Mai 2007 13:18

Als Zeuge

Kommentar von Regenmacher am 20. Mai 2007 14:13

Dann müsste die Erstattung von Zeugengeldern auf der "Einladung" vermerkt sein. Wenn nicht, dann werden die mit Sicherheit nicht freiwillig gezahlt werden. Anders sieht es natürlich als Zeuge vor Gericht aus. Da gibt es Zeugengeld und Verdienstausfall.


anonym
beantwortet von linde1zwitz am 21. Mai 2007 10:23
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Wenn er zur Vernehmung vorgeladen ist,bekommt er kein Fahrgeld oder Entschädigung für Freizeit. Nur wenn er als Zeuge vorgeladen ist,bekommt er dieses.


Raptor861
beantwortet von Raptor861 am 13. Oktober 2007 15:48
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Es ist auf jeden Fall nicht in allen Bundesländern gleich. Einige streuben sich davor Entschädigungen zu bezahlen, weil man nicht verpflichtet ist bei einer Vorladung von der Polizei aufzutauchen.


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