Ganz super. Heute morgen (SONNTAG!) mußte mein Sohn um 9 Uhr bei der Polizei zur Vernehmung erscheinen (steht zum Glück schwarz auf weiß im Schreiben der Polizei). Nee, das war ein Versehen. Sonntags wird so etwas gar nicht gemacht. Kann ich jetzt beim 2. Termin beide Tage die Fahrkosten dafür erstattet bekommen? Ich bin ziemlich wütend.
Bekomme ich zwei mal Fahrkosten von der Polizei erstattet, wenn ich einmal zum falschen Termin vorgeladen war?
Antworten (4)
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4Antwort von
rolligolli Zeugen steht (zumindest in Nds.) die Erstattung der Fahrtkosten zu. Müsste sich eigentlich auch aus der Vorladung ergeben, dort muss ein Passus zur Erstattung stehen. Im Regelfall erfolgt diese nur auf Antrag. Das ein falscher Termin vereinbart wurde, kann dem Zeugen nicht angelastet werden. Darum müsste euch das Kilometergeld für beide Fahrten zustehen.
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3Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Als was ist denn der Sohn vorgeladen worden? Zeuge, Beschuldigter oder?
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1Antwort von
linde1zwitz Wenn er zur Vernehmung vorgeladen ist,bekommt er kein Fahrgeld oder Entschädigung für Freizeit. Nur wenn er als Zeuge vorgeladen ist,bekommt er dieses.
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0Antwort von
Raptor861 Es ist auf jeden Fall nicht in allen Bundesländern gleich. Einige streuben sich davor Entschädigungen zu bezahlen, weil man nicht verpflichtet ist bei einer Vorladung von der Polizei aufzutauchen.
Als Zeuge
Dann müsste die Erstattung von Zeugengeldern auf der "Einladung" vermerkt sein. Wenn nicht, dann werden die mit Sicherheit nicht freiwillig gezahlt werden. Anders sieht es natürlich als Zeuge vor Gericht aus. Da gibt es Zeugengeld und Verdienstausfall.