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bekomme ich zuschüsse vom amt bei umzug und hartz 4?

Frage von motte612 motte612

bin alleinerziehend und wieder schwanger und möchte mit dem kindesvater in eine angemessene wohnung ziehen. beziehe hartz 4 und hab den umzug genehmigt bekommen. mein partner hat arbeit. doch wer bezahlt mir jetzt den umzug? kann ich nen antrag beim amt stellen? wenn ja, bei welchem amt? und wird mir überhaupt was bezahlt? glg. sandra

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Antworten (8)

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Warum macht das nicht dein neuer Partner. Warum soll die Allgemeinheit für dich zahlen. kopfschüttel

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    Antwort von ManiS ManiS

    Was willst du bezahlt bekommen, die Möbelpacker? Alleinerziehend und schwanger ist kein Freibrief, um alles bezahlt zu bekommen von der Gesellschaft.

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    Antwort von SabrinaB22 SabrinaB22

    Das Arbeitsamt zahlt einen Umzug wenn du in einer anderen Stadt eine Arbeitsstelle gefunden hast und ihnen somit nach dem Umzug nicht mehr ''zu Last'' fällst!!Das du einen Umzug Finanziert haben möchtest nur um mit deinem Partner zusammen zu wohnen werden sie ablehnen!!Es ist zwar gut das er arbeitet aber wenn er nicht genug verdient wird sein lohn mit der leistung von dir verrechnet und du bekommst dann nur noch das geld was euch zusteht!!aber auf eine übernahme der umzugskosten würde ich mich an deiner stelle nicht verlassen!!

    Kommentar von liemchen liemchen

    unter http://clix.superclix.de/cgi-bin/tclix.cgi?id=liemar&pp=15012&linknr=36099 kann man kostenlos kostenvoranschläge von firmen aus der nähe bekommen. auch wenn man nicht mit einem unternehmen umzieht, bekommt man so einen eindruck anfallender kosten. aber das beantragen, gerafe wenn man hilfe hätte wird wohl nichts.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Wenn Du mit Deinem Freund in eine Wohnung ziehst, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Also muß er für Dich aufkommen. Reicht sein Geld nicht für Euch beide, bekommst Du ergänzendes ALG II. Und genehmigt die ARGE den Umzug, dann bekommst Du auch einen Zuschuss zum Umzug. Du mußt aber 3 Kostenvoranschläge vorlegen. Bei uns gibt es einen gemeinnützigen Träger, der macht auch Umzüge für sozial Schwache. An die überweist die ARGE das Geld auch gleich direkt.

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    Antwort von grasfux grasfux

    wenn du mit jemand zusammenziehst der arbeiten geht, bekommst du keinen cent.. ... allerdings kannst du alle rechnungen aufheben und von der steuer absetzen..

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''wenn du mit jemand zusammenziehst der arbeiten geht, bekommst du keinen cent..''

    Stimmt - so pauschal gesagt - nicht unbedingt.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    imer auf Antrag und das bei den zuständigen Stellen, allerdings berücksihtige bitte sofort das Wort Bedarfsgemeinschaft..dann kann es nämlich sein, daß du leer ausgehst...

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    Antwort von Alleswirdgut Alleswirdgut

    Frag beim Sozi nach. Da müsste es eigentlich Zuschüsse geben. Danach, wenn du bei deinem Freund wohnst, seid ihr eine Zweckgemeinschaft und sein Lohn wird angerechnet. Dann kann es sein, daß dir Hartz4 gestrichen wird.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Was hast du denn angegeben? Dass du mit ihm zusammenziehst?

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