bin alleinerziehend und wieder schwanger und möchte mit dem kindesvater in eine angemessene wohnung ziehen. beziehe hartz 4 und hab den umzug genehmigt bekommen. mein partner hat arbeit. doch wer bezahlt mir jetzt den umzug? kann ich nen antrag beim amt stellen? wenn ja, bei welchem amt? und wird mir überhaupt was bezahlt? glg. sandra
bekomme ich zuschüsse vom amt bei umzug und hartz 4?
Antworten (8)
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4Antwort von
NiklausNiklaus
Warum macht das nicht dein neuer Partner. Warum soll die Allgemeinheit für dich zahlen. kopfschüttel
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2Antwort von
ManiSManiS
Was willst du bezahlt bekommen, die Möbelpacker? Alleinerziehend und schwanger ist kein Freibrief, um alles bezahlt zu bekommen von der Gesellschaft.
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1Antwort von
SabrinaB22 Das Arbeitsamt zahlt einen Umzug wenn du in einer anderen Stadt eine Arbeitsstelle gefunden hast und ihnen somit nach dem Umzug nicht mehr ''zu Last'' fällst!!Das du einen Umzug Finanziert haben möchtest nur um mit deinem Partner zusammen zu wohnen werden sie ablehnen!!Es ist zwar gut das er arbeitet aber wenn er nicht genug verdient wird sein lohn mit der leistung von dir verrechnet und du bekommst dann nur noch das geld was euch zusteht!!aber auf eine übernahme der umzugskosten würde ich mich an deiner stelle nicht verlassen!!
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pippi60pippi60
Wenn Du mit Deinem Freund in eine Wohnung ziehst, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Also muß er für Dich aufkommen. Reicht sein Geld nicht für Euch beide, bekommst Du ergänzendes ALG II. Und genehmigt die ARGE den Umzug, dann bekommst Du auch einen Zuschuss zum Umzug. Du mußt aber 3 Kostenvoranschläge vorlegen. Bei uns gibt es einen gemeinnützigen Träger, der macht auch Umzüge für sozial Schwache. An die überweist die ARGE das Geld auch gleich direkt.
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grasfux wenn du mit jemand zusammenziehst der arbeiten geht, bekommst du keinen cent.. ... allerdings kannst du alle rechnungen aufheben und von der steuer absetzen..
Kommentar von
bitmapbitmap ''wenn du mit jemand zusammenziehst der arbeiten geht, bekommst du keinen cent..''
Stimmt - so pauschal gesagt - nicht unbedingt.
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andreas48andreas48
imer auf Antrag und das bei den zuständigen Stellen, allerdings berücksihtige bitte sofort das Wort Bedarfsgemeinschaft..dann kann es nämlich sein, daß du leer ausgehst...
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AlleswirdgutAlleswirdgut
Frag beim Sozi nach. Da müsste es eigentlich Zuschüsse geben. Danach, wenn du bei deinem Freund wohnst, seid ihr eine Zweckgemeinschaft und sein Lohn wird angerechnet. Dann kann es sein, daß dir Hartz4 gestrichen wird.
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unter http://clix.superclix.de/cgi-bin/tclix.cgi?id=liemar&pp=15012&linknr=36099 kann man kostenlos kostenvoranschläge von firmen aus der nähe bekommen. auch wenn man nicht mit einem unternehmen umzieht, bekommt man so einen eindruck anfallender kosten. aber das beantragen, gerafe wenn man hilfe hätte wird wohl nichts.