Dein Rentenanspruch selbst wird schon geprüft worden sein, mach dir da mal keine Sorgen. Tatsächlich werden deine Beiträge hochgerechnet, praktisch als ob du weiter gearbeitet hättest. Die Rentenhöhe ist also durchaus möglich.
Wenn du allerdings außer deiner Rente noch anderes Einkommen hast und das nicht angegeben hast, dann kann es sein, dass du die Hinzuverdienstgrenzen überschreitest, neu eingestuft wirst und dann heißt es zurückzahlen.
Die Verjährungsfrist sind 4 Jahre und da kann einiges zusammenkommen.
Grundsätzlich hast du dich zu melden, wenn du merkst, dass du mehr bekommst, als dir zusteht. Das ist auch im SGB nachzulesen. Du hast doch einen Bescheid bekommen. Lies ihn dir gut durch und dann weißt du, ob du diese Rente zurecht erhältst. Und wenn du das nicht verstehst, dann ruf bei der Rentenversicherung an und frag deinen Sachbearbeiter oder geh zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Das ist Quatsch. Eine EWrwerbsminderungsrente steht ihm bereits jetzt zu. Un diese wird so gerechnet als ob er bis 55 in dem Durchschnitt verdient hätte.