Ich habe eine Ausbildung gemacht und dann auch gearbeitet...wenn ich jetzt wieder auf die Schule gehe, bekomme ich dann auch wieder Kindergeld?
Antworten (7)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
IooooIoooo
Wenn Du noch unter 25 bist, eine Ausbildung machst und während der Ausbildung nicht zu viel verdienst, gibt es wieder Kindergeld.
Lesestoff: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
-
1Antwort von
miniwominiwo
Wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung hast und auch noch auf dem Beruf gearbeit steht Dir m.E. und auch wissens nach nichts zu. Ausser bafög vll. aber mit Bafög kenn ich mich nicht aus.
-
1Antwort von
PinkiStarPinkiStar
Kommt glaub ich drauf an wie alt Du bist...und währe3nd der Ausbildung steht Dir auch Kindergeld zu... Ich weiß, von meiner Sis, die hat gearbeitet und dann angefangen zu Studieren, sie hat alles nachgezahlt bekommen, sie musste nur vorlegen ab wann sie studiert hat...
-
-
1Antwort von
AuswandererAuswanderer
Wie alt bist denn du? Kindergeld bekommen eigentlich ja deinen Eltern, da du aber denke ich schon über 18 bist, bekommst es nicht mehr. Du kannst aber Bafög beantragen.
Kommentar von
Baby11Baby11 Was ist Bafög???
Kommentar von
AuswandererAuswanderer Bafög ist Schulgeld, bekommst du, wenn du z.B eine Berufsschule besuchst und deine Eltern dich nicht Finanziell unterstützen, lebst du noch zu Hause?! Es kommt auch auf das einkommen deiner Eltern an, wieviel Bafög du bekommst, frag einfach beim Arbeitsamt nach.
-
0Antwort von
BerlinerMitHerzBerlinerMitHerz
wieso, hattest du wärend der ausbildung keines bekommen? hätte dir ja zu gestanden! ansonsten glaube ich bis zum 21 lebensjahr hat man anspruch.
Kommentar von
miniwominiwo Bis zum 27.LJ
Kommentar von
hannastgthannastgt Ich meine zu wissen bis nach der ersten Ausbildung oder eben bis zum 27. Lebensjahr.
Kommentar von
BerlinerMitHerzBerlinerMitHerz naja, grundsätzlich gild, eltern können es bis zum 21 lebenjahr in anspruch nehmen, wenn das kind vom jobcenter geldbezieht, ob nun weil die eltern arbeitlos sind oder sie selber. egal ob sie die schule besucht oder eine lehre macht. darüber hinaus, kann kindergeld bis 25 jahre beansprucht werden, wenn das kind sich weiterhin in der schule befindet oder in einem studium. und wenn das kind auch noch zivieldinst leistet oder als endwicklunghelfer dient, geh es so gar über die 25 jahre hinaus
Kommentar von
IooooIoooo "wenn das kind auch noch zivieldinst leistet oder als endwicklunghelfer dient, geh es so gar über die 25 jahre hinaus"
Bei Zivildienst ja, bei FSJ nein
Kommentar von
IooooIoooo nein, nur noch bis 25
-
Das Gilt so evtl. für BAföG, aber nicht für Kindergeld.
Bei KG ist die Zahl der Ausbildungen nicht begrenzt.