Ich beziehe schon eine weile Hartz V und beginne jetz eine Ausbildung (schulisch ) und kann ber erst einen Tag vor der Berufschule die Schulbescheinung abgeben, damit ich Bafög benatragen kann, bekomme ich aber trozdem als Überbrückung weiter Hartz V ???

Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du auch keinen Anspruch mehr auf Hartz4
ja bekommst du. musst dann aber wenn du ab dein dein bafög nachgezahlt kriegst( in der regel ab dem schulanfangsmonat), das geld was du vom hartz V bekommen hast zurückzahlen!

Ja, bekommst du, denn Hartz IV dient der Grundvorsorge.
WilliiWinzig am 6. Juli 2009 20:42 Auf Hartz4 hat nur der Anspruch, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, sprich arbeitsuchend ist. Für ihn käme evtl. Sozialhilfe in Frage
ja solange bekommst du hartz 4 wohl weiter
WilliiWinzig am 6. Juli 2009 20:40 bekommt er nicht
Berufsausbildung wird mit einem Ausgleich in Form von Hartz IV bezahlt, selbst wenn er kurzfristig nicht direkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde.
aber nicht wenn er eine schulische Ausbildung macht
auch dann besteht ein Hartz IV - Anspruch, wenn das Einkommen nicht überschritten wird, er kann sich ja auch mal das Merkblatt für HARTZ IV-Empfänger holen da ist alles genau erklärt, kenne sogar Leute die arbeiten gehen und einen HARTZ IV-Ausgleich bekommen.