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Bekomme ich weiterhin Kindergeld ??

Frage von horstyxoxo horstyxoxo

Ich bin 18 Jahre und gehe im Moment noch in die Schule und mache dieses Jahr mein Abitur. Aus persönlichen Gründen möchte ich zum Halbjahr umziehen und auf eine andere Schule wechseln. Um mir das leisten zu können, benötige ich allerdings das Kindergeld. Meine Eltern meinen, dass sie das Geld nicht mehr bekommen, wenn ich umziehe und mich in der Stadt abmelde.

Wenn ich nun umziehe und mich in der neuen Stadt anmelde, habe ich dann noch ein Recht auf Kindergeld oder können das nur meine Eltern bekommen, wenn ich bei ihnen wohne??

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Antworten (7)

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    Antwort von derrolf derrolf

    Solange du in der Ausbildung bist bekommst du auch Kindergeld.

  • 1
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Die Eltern bekommen Kindergeld , nicht die Kinder !

    Kommentar von Reling RelingReling

    Richtig! DH!

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71
    Kommentar von derrolf derrolfderrolf

    Volljährigen steht das Kindergeld aber selber zu.

  • 1
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Das Kindergeld hat nichts mit dem Wohnort zu tun.

    Das bekommst Du max. bis 25, wenn Du in der Ausbildung bist und ohne Einkommen.

    Kommentar von derrolf derrolfderrolf

    Auch mit Einkommen, sogar die Höhe des Einkommens ist seit 1.1.2012 egal.

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Das weiß ich leider nicht.

    Danke für den Hinweis.

  • 1
    Antwort von worlpeace worlpeace

    Das stimmt nicht. Ich bin 24 Jahre und wohne seit dem 18. Lebensjahr alleine und in einer anderen Stadt. Kindergeld gibt es solange, bis die erst Ausbildung abgeschlossen ist.

    Kommentar von horstyxoxo horstyxoxo

    Und was muss ich tun, damit das Kindergeld an mich übertragen wird, anstatt an meine Eltern?

    Kommentar von Reling RelingReling

    Deine Eltern fragen.

  • 0
    Antwort von ichweisses001 ichweisses001

    Ab 2012 entfällt diese aufwändige Einkommensüberprüfung – es kommt dann also auf die Höhe des Einkommens der Kinder nicht mehr an. Sie dürfen nun in der Regel so viel verdienen wie sie wollen, ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern entfällt. Das gilt auch für alles, was daran hängt: höheres Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag im Öffentlichen Dienst und Riester-Renten-Zuschlag. Auch Werbungskosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Zu belegen sind nur noch Ausbildung, Ausbildungssuche oder Arbeitslosigkeit.

    Erstausbildung

    Wegen einer zu hohen Ausbildungsvergütung gingen bisher viele Azubis beim Kindergeld leer aus. Das traf besonders Lehrlinge im dritten Ausbildungsjahr, aber auch Auszubildende mit einem guten Zusatzjob oder Studenten. Künftig können auch deren Eltern mit Kindergeld rechnen. Bis zum 25. Geburtstag ihrer Söhne und Töchter laufen die Zahlungen an die Eltern von Schülern, Studenten und Azubis weiter.

    Zweite Ausbildung

    Auch wenn der Erst- eine Zweit-Ausbildung folgt, wird in der Regel bis 25 weiter Kindergeld gezahlt. Ausnahme: Falls die Söhne oder Töchter neben der Ausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dann stoppt die Familienkasse die Zahlung bei der zweiten Ausbildung.

    Ausbildungssuche

    Die gleichen Regeln gelten für diejenigen, die (noch) keine Ausbildung gefunden haben oder die nach ihrer Erstausbildung auf der Suche nach einer zweiten Ausbildung sind. Die Ausbildungssuche muss allerdings nachgewiesen werden. Studienbewerber können die Studienplatzsuche z.B. durch eine Bewerbung bei „hochschulstart.de“ belegen, Ausbildungsplatzsuchende durch die regelmäßige Meldung bei der Arbeitsagentur. Wichtig: Wer seine erste Ausbildung sucht, darf in der Suchzeit ruhig einen Vollzeitjob ausüben, ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern gefährdet wird. Wer nach der ersten Ausbildung eine Zweite sucht, für den gilt die beschriebene 20-Stunden-Regel.

    Pech für Arbeitslose

    Für Kinder ohne Job kann Kindergeld nur gezahlt werden, bis sie 21 Jahre alt sind. Die Sprösslinge dürfen dann aber allenfalls einen 400-Euro-Job ausüben. Die 20-Stunden-pro-Woche-Regel gilt in diesem Fall nicht, wie das Bundesfinanzministerium ausdrücklich klarstellt. Weit günstigere Regeln gelten allerdings für Kinder, wenn sie nicht nur eine Arbeit, sondern zugleich auch eine Ausbildung suchen. Das ist in vielen Fällen ohnehin anzuraten – und zahlt sich fürs Kindergeld in jedem Fall aus. Für Ausbildungssuchende gibt es die Leistung schließlich bis 25 Jahre.

    Miet- und Kapitaleinkünfte

    Wenn Kinder aus „betuchten“ Familien höhere Kapital- oder Mieteinkünfte hatten, gab es bislang kein Kindergeld. Ab 2012 spielen auch diese Einnahmen keinerlei Rolle mehr, wenn es ums Kindergeld geht.

    Antrag

    Zahlreiche Eltern, die 2011 beim Kindergeld leer ausgingen, haben aufgrund der neuen Regeln künftig einen Anspruch auf diese Leistung – immerhin auf mindestens 184 Euro im Monat. Automatisch wird das Geld allerdings nicht gezahlt. Kindergeld wird danach in diesen Fällen „nur dann gezahlt, wenn die Familien aktiv werden und einen Antrag stellen“.

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    Antwort von Mietzekatze123w Mietzekatze123w

    du bekommst definitv noch Kindergeld. Ich bin mit 21 ausgezogen, war zurzeit in der Ausbildung und habe zusätzlich Kinderged bekommen. Das steht dir zu!

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    Antwort von Googlerrr Googlerrr

    Du hast immer recht auf kindergeld, wenn du noch zur schule gehst.

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