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Bekomme ich weiterhin hartz4 wenn ich bei meinem freund einziehe?

gefragt von Marla123 am 19.05.2009 um 20:56 Uhr

Hallöchen,

kann mir einer sagen ob ich wenn ich bei meinem freund einziehe weiterhin hartz 4 zu steht. wir beide sind 3 monaten zusammen und wollen nächsten monat zusammen ziehen, aber er hat einen job und verdient geld.wird mir dann hartz 4 gestrichen? da die beim amt von jix eine ahnung haben hoffe ich sehr das mir hier einer helfen kann. :-)

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anonym
beantwortet von DRBaertling am 22. Juni 2009 14:11
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Die Antwort gibt grundsätzlich schon der §4 Sozialgesetzbuch II Absatz 1 Punkt 2 - Leistungsarten. Da: "Die Leistungen...werden in Form von [...] 2. Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhaltes der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen UND DER MIT IHNEN IN EINER BEDARFSGEMEINSCHAFT LEBENDEN PERSONEN,...". Und eine solche BG bilden Sie beide dann. Ob auch dann noch Anrecht auf ein bißchen "Hartz4" besteht, wird erst die Gegenüberstellung des Gesamtbedarfes/ Gesamteinkommens zeigen. Verdient der Freund wenig, kann es also durchaus sein, dass auch weiterhin der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ("Hartz4") besteht.


anonym
beantwortet von cornelia27 am 4. Juni 2009 13:47
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Also Ich komme aus der schweiz und bei mir ist es so als ich mit meinem ex zusammen gewohnt habe musste er für mich aufkommen zum teil. Also weiss ich nicht wie es bei euch genau ist


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 19. Mai 2009 21:04
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Dir steht ein Jahr auf jeden Fall weiter dein Regelsatz zu.Wenn du Miete zahlen mußt dann brauchst du einen Untermietvertrag mit deinem Freund und das schriftliche Einverständnis von dem Vermieter...dass dein Freund unter vermieten darf.Die Arge wird aber mit Sicherheit versuchen dir dein Geld zu streichen...also du mußt schon Nerven haben um zu deinem Recht zu kommen.Du bist weder Verschwägert noch Verwandt mit deinem Freund...also seit ihr keine Haudahltsgemeinschat.Ihr seit auch keine gemeinsame BG weil ihr erst frisch zusammen zieht.Du bist deine eigene BG.Nach einem Jahr kann die Arge neu prüfen und wird euch dann mit Sicherheit ins eheähnliche Verhältnis schieben.Aber vor Ablauf dieses einen Jahres darf sie dies nicht.Wie lange ihr jetzt schon zusammen seit oder was dein Freund verdient geht die Arge nichts an.Du brauchst keinerlei Angaben über deinen Freund machen!! http://www.elo-forum.org/


moin390
beantwortet von moin390 am 19. Mai 2009 20:59
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Ihr werdet dann als Bedarfsgemeinschaft gesehen und euer Einkommen wird zusammengerechnet.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 19. Mai 2009 21:05

das dürfen sie frühestens nach einem Jahr des zusammen leben.


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