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Bekomme ich weiter Halbwaisenrente bei einem FSJ?

Frage von Vedad19 Vedad19

Hallo, ich weiß, dass man Halbwaisenrente bekommt, wenn man nach dem 18 Lebensjahr weiter zur Schule geht. Ich wollte jetzt ein freiwilliges soziales Jahr machen, und frage mich, ob ich die Halbwaisenrente weiterhin bekomme.

Ich brauche was verbindliches mit Quelle, bitte kein Halbwissen!

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Antworten (3)

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    Antwort von Sommerkatze Sommerkatze
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    Antwort von alana8 alana8

    Abs. 4: Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens

    1.bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder

    2.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise

    a)sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder

    b)sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstabens c liegt, oder

    c)ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder den Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet oder….

    (...)

    Die Regelung gewährleistet, dass während des Freiwilligendienstes im FSJ/FÖJ und BFD die Zahlung einer Waisenrente nicht unterbrochen wird.

    http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/freiwi...

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Dabei gelten die gleichen Kriterien wie beim Kindergeld.Nachfragen kannst du das unter Deutsche Rentenversicherung

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