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Bekomme ich wegen einem gr.Autoaufkleber auf der Heckscheibe einen Strafzettel?Wie groß darf er sein

Frage von schmidti36 schmidti36

Ich meine, wenn er so groß ist, dass die Heckscheibe fast zu ist. Kann mir jemand vielleicht eine Website (Behörde) nennen, wo ich das nachlesen kann.... Danke!

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Antworten (6)

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Du kannst die Heckscheibe sogar komplett zuschweissen, solange du 2 Außenspiegel hast.

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Das stimmt so aber nicht ganz.... :-)

  • 5
    Antwort von Nic43 Nic43

    Hast Du einen 2. Außenspiegel?

    Dann sollte es keine Probleme geben, denke ich ;-)

  • 3
    Antwort von boriswulff boriswulff

    Der Aufkleber darf die komplette Heckseite zukleben. Das ist kein Problem. Du brauchst dann nur zwingend 2 Außenspiegel.

  • 0
    Antwort von istdochegaltom istdochegaltom

    Also die meisten Antworten hier sind falsch, auch hat das nur bedingt mit dem zweiten Außenspiegel zu tun.

    Da auch die Heckscheibe nach der StVZO aus Sicherheitsglas bestehen muss und durch Folien oder Aufkleber sich das Splitter- und Bruchverhalten ändern kann, sind "große" Aufkleber auch verboten.

    Weitere Infos findest du auch hier:

    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-34361!2003

    Dort wird unter anderem zitiert:

    "Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Lies mal die Texte, das gilt eben nicht fr die hinteren Seitenscheiben und auch nicht für die Heckscheibe...Teilweise alte und überholte §§ zitieren ist auch nicht das Gelbe..

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Die Frage war nach einem großen Aufkleber für die Heckscheibe. Die Verlautbarung des BMW (auch wenn von 1986) hat noch seine Gültigkeit. Demanch darf die Scheibenfläche nicht mehr als 1/4 verdeckt sein.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Der Aufkleber kann so gross wie die komplette Heckscheibe sein, er muss max. zerschnitten sein, wg. dem Splitterverhalten, die Grösse spielt überhaupt keine Rolle!

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Na ja, wenn man einen zu großen Aufkleber erst zerschneiden muss (womit ich dir Recht gebe), dann spielt die Größe aber doch eine nicht unerhebliche Rolle.... :-)

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Hast Recht, grösser als die Heckscheibe darf er nicht sein....

  • 0
    Antwort von wollyuno wollyuno

    du kannst sie auch ganz zukleben,voraussetzung sind 2 außenspiegel,ein lkw kann auch nicht nach hinten durch die plane schauen

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Stimmt, ein LKW kann GAR NICHT schauen... :-))

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Wenn Du 2 Außenspiegel hast ,kannst Du Sie ganz zukleben.

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