Ich will die Scheidung einreichen. Ich und mein noch Ehemann haben 4 Kinder im alter von 7 jahren, 4 jahren ,3 jahren und 18 monate. Meine frage ist,wenn meine noch Ehemann keine feste Arbeit hat und vom Amt lebt, übernimmt dann das Amt die Unterhaltskosten für mich und unseren gemeinsamen Kinder oder wie wird das gehandhabt?
Wer nichts hat kann auch nichts zahlen. Du kriegst halt den Grundbedarf und 4 mal Kindergeld und die Wohnung vom Amt.
natürlich bekommst du von ihm unterhalt und wenn er arbeitslos ist, streckt das jugendamt die unterhaltszahlungen vor und dein ex muss sie dan beim jugendamt abbezahlen.
jbinfo am 23. Oktober 2008 17:10 Nennt sich Unterhaltsvorschuss und wird, glaube ich, bis zum 7. Lebensjahr gezahlt.
Eddy21 am 24. Oktober 2008 07:48 Unterhaltsvorschuss wird entweder 6 Jahre lang gezahlt oder bis zum 12ten Lebensjahr nicht länger als72 Monate insgesamt ! Der Unterhaltsvorschuss entspricht der Hälfte des Betrages der gezahlt werden müsste !

Beim zuständigen Jugendamt staatliche Kindergeld Vorauszahlung beantragen.

Du bekommst vom Amt den Lebensunterhalt für dich, die Miete, 4x KIndergeld und 4x Unterhaltsvorschuß (wird vom Vater wieder zurückgefordert).
Hier kannst du dir Infos einholen: