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Bekomme ich von Meinem noch Ehemann Unterhalt für die Kinder auch bei Arbeitslosigkeit?

gefragt von ZauberMaus82 am 23.10.2008 um 16:29 Uhr

Ich will die Scheidung einreichen. Ich und mein noch Ehemann haben 4 Kinder im alter von 7 jahren, 4 jahren ,3 jahren und 18 monate. Meine frage ist,wenn meine noch Ehemann keine feste Arbeit hat und vom Amt lebt, übernimmt dann das Amt die Unterhaltskosten für mich und unseren gemeinsamen Kinder oder wie wird das gehandhabt?

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Recht x 35.135 unterhalt x 2.065 scheidung x 1.273

anonym
beantwortet von Mietnormade am 23. Oktober 2008 16:31
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Wer nichts hat kann auch nichts zahlen. Du kriegst halt den Grundbedarf und 4 mal Kindergeld und die Wohnung vom Amt.


hilfe89
beantwortet von hilfe89 am 23. Oktober 2008 16:33
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natürlich bekommst du von ihm unterhalt und wenn er arbeitslos ist, streckt das jugendamt die unterhaltszahlungen vor und dein ex muss sie dan beim jugendamt abbezahlen.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 23. Oktober 2008 17:10

Nennt sich Unterhaltsvorschuss und wird, glaube ich, bis zum 7. Lebensjahr gezahlt.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 24. Oktober 2008 07:48

Unterhaltsvorschuss wird entweder 6 Jahre lang gezahlt oder bis zum 12ten Lebensjahr nicht länger als72 Monate insgesamt ! Der Unterhaltsvorschuss entspricht der Hälfte des Betrages der gezahlt werden müsste !


gamasche
beantwortet von gamasche am 23. Oktober 2008 16:32
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Beim zuständigen Jugendamt staatliche Kindergeld Vorauszahlung beantragen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. Oktober 2008 16:30
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Ja, Unterhaltskosten werden gezahlt.


moon73
beantwortet von moon73 am 23. Oktober 2008 16:39
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Du bekommst vom Amt den Lebensunterhalt für dich, die Miete, 4x KIndergeld und 4x Unterhaltsvorschuß (wird vom Vater wieder zurückgefordert).

Hier kannst du dir Infos einholen:

http://www.alleinerziehend.net/sektionen.html


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