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Bekomme ich Verluste bei Wertpapiergeschäften erstattet?

Frage von Nordwikinger Nordwikinger

Bei Aktien ist das so eine Sache, mal hat man Glück, mal eben nicht. Ich habe die vergangenen Jahre natürlich meine Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuern müssen, was ich auch getan habe. Jetzt habe ich einige Verluste hinnehmen müssen. Kann ich die denn nun konsequenter weise auch wieder beim Finanzamt als Verlust einbringen und somit Steuer mindernd einsetzen?

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Antworten (4)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Ich würde mal Wim Tölcke zitieren: RISIKO !!!!!

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    Antwort von Rizzo Rizzo

    Spekulationsverluste lassen sich nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen, nicht mit anderen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit). Allerdings gibt es Regelungen, die besagen, dass diese Verluste vor- oder zurückgetragen werden können und somit auch mit Gewinnen des Vor- bzw. Folgejahres verrechnet werden dürfen, wenn man dafür in dem entsprechenden Jahr den Wegfall seiner Freigrenze in Kauf nimmt. Ganz genau für deinen Fall solltest du auf jeden Fall deine Sachen einem Steuerberater offenlegen und den befragen, eine Pauschalantwort geht hier sicher nicht.

    Kommentar von collo collocollo

    wie heißt es so schön, es gibt nur dumme Antworten. Von vier Antworten die hier stehen, sind drei dumm, deine nicht, die ist gut. DH von mir

    Kommentar von Sydney2 Sydney2Sydney2

    DH! Zusatz: Gilt aber nur für Wertpapierhandel die innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft werden, diese Einkünfte sind steuerpflichtig (positiv und auch negativ). Schon nervig, wenn Antworten kommen, die einfach nur daher geredet werden. Wenn ich es nicht weiß, halte ich mich lieber zurück. LG Sydney2

    Kommentar von steuermaus steuermaus

    Die Jahresfrist zwischen An- und Verkauf ist entscheident. Verluste, die durch Kauf und Verkauf in diesem Zeitraum entstanden sind, können mit Gewinnen aus Vorjahren verrechnet werden, oder sie können vorgetragen werden in künftige Jahre. Mit anderen Einkünften können sie leider nicht verrechnet werden.

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    Antwort von myTimee myTimee

    Spekulationsverluste erhalten eine Art Verfallsdatum Quelle http://futures.xii-ing.de

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    Antwort von andreas48 andreas48

    Was kann das Finanzamt bzw. der steuerzahlende Bürger dafür, dass du bei Wertpapiergeschäften Verluste gemacht hast? Das ist und bleibt dein Risiko

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