Seit Jahr 2000 bin ich mit meiner ehemaligen Frau getrennt und geschieden. Haben wir zusammen 2 Kinder. Seit der Trennung wohnen beide Kinder bei mir. Im Jahr 2006 habe 2. Mal geheiratet. Meine Frau hat auch 2 Kinder aus erster Ehe. Alle 4 Kinder wohnen bei uns. Die Kinder sind im Alter : 19; 19; 17 und 15. Habe ich jetzt einen Anspruch auf Unterhaltungsgeld für meine Kinder (2 Kinder) von exfrau, weil bis heute habe ich kein Unterhaltungsgeld von ihr bekommen? Sie lebt in fester Lebenspartnerschaft, vollberufstätig, genau wie wir mit meiner Frau, und hat noch ein Kind von neuer Beziehung.
Danke.
Aus der Frage geht nicht hervor wie alt die Kinder des Fragesteller sind. Für Kinder ab 18 kann er selbstverständlich keinen Unterhalt mehr verlangen. Diesen gegenüber ist er selbst unterhaltsverpflichtet.
stimmt so auch nicht ganz; wenn das "Kind" in der Ausbildung steht oder studiert und hier nicht mehr zuhause wohnt, sind beide Elternteile zur Hälfte unterhaltspflichtig.