Ich lebe mit meinem Freund zusammen. Ich habe mein Kind mit in die Lebensgemeinschaft mit rein gebracht. Wir wollen heiraten und alle den Familiennamen tragen meines Freundes. Bekomme ich den Unterhaltsvorschuß weiter vom Jugendamt, weil der Vater nicht zahlt ?
Solange er das Kind nicht adoptiert steht dir der Unterhalt zu. Das Amt wird sich das Geld irgendwann vom leiblichen Vater zurück holen.

soviel wie ich weiß nicht.Wenn Du Unterhalt von Deinem Ex direkt bekommst, würdest Dus auch weiterhin bekommen, wenn Du heiratest.Unterhaltsvorschuß aber bekommst Du dann nicht mehr,bzw.hast dann keinen Anspruch mehr darauf.Wollte nämlich auch vor ein paar Jahren heiraten und hatte das selbe Problem.Jetzt ist mein Anspruch auf Unterhalt sowieso verfallen, da habe ich letztes Jahr geheiratet ;o)
Ich habe mich damals beim Jugendamt erkundigt!Also Unterhaltsvorschuß fällt dann weg.
Da der Vater meiner Tochter noch nie gezahlt. Bin zwei jahre dem Jugendamt hinterher gelaufen damit überhaupt mal was zu stande kommt. Nach dem Unterhaltstitel hat sich auch nichts getan also habe ich vor kurzem eine Anzeige gegen Ihn gestellt. Ist schon ungerecht das einem dann kein Geld mehr zu steht und er sich weiterhin ein schönes leben ohne Verantwortung und Ausgaben machen kann.
atbunny am 19. November 2008 22:55 Wem sagst Du das?Mein Sohn ist 16J. Der Vater meines Kindes hat bis heute nicht einen Cent gezahlt,daher alles ausgeschöpft....und dann immer bloß dieser lächerliche Mindestsatz,den man dann vom Jugendamt bekommt.Widerrum, ist ja gut,dass es soetwas gibt.Stell Dir vor,wir würden gar nix bekommen. Vor einiger Zeit wollte sein "Vater"mal wieder nen bissel Kontakt mit ihm knüpfen und hatte ihn für ein paar WEs mal abgeholt.War zu der Zeit arbeitslos und erzählt mir dick und breit,er würde noch bei zwei Stellen schwarz arbeiten gehen, hat aber für seinen Sohn nichtmal 20oder 50Euro übrig,damit er mal ins Kino gehen oder sich paar neue Klamotten kaufen kann!Ich könnt ihm den Hals umdrehen!hab beim Jugendamt angerufen und gepetzt,da mein Mann für mich,für unseren Kleinen UND für seinen Stiefsohn(also meinen Sohn)arbeiten geht und das Geld verdient.Hut ab!

Also vor wenigen Jahren war es noch so, dass nach der Heirat einer alleinerziehenden Mutter kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wurde. Das weiss ich definitiv. Wenn sie verheiratet ist, ist sie nicht mehr alleinerziehend.
Ob es heute anders ist, weiss ich nicht, kann es mir aber nicht vorstellen.
vollyhn am 19. November 2008 21:49 Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Unterhaltsvorschussgesetz spricht den Anspruch einem Kind zu, das bei einem (u.a.) ledigen Elternteil lebt.
Nach Deiner Wiederverheiratung bist Du nicht mehr ledig, also kein Unterhaltsvoerschuss mehr.
Ja. Heiraten hat darauf keinen Einfluß.
Danke für die schnelle Antwort. Habe heute mal im internet gestöbert und oft gelesen das man nach einer Heirat keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hätte.
atbunny am 19. November 2008 21:44 Das stimmt.Bitte nicht durcheinander bringen:Unterhaltsvorschuß bekommst Du nach einer Heirat nicht mehr.Zahlt Dein Ex direkt an Dich Unterhalt,DANN muß er weiter zahlen:o)
Nein du bekommst keinen Unterhaltvorschuss weiter weil dein zukünftiger Mann mit der heirat einverstanden ist euch beide zu unterhalten also werden die Zahlungen eingestellt. Nur wenn der leibliche Vater zahlt muss er weiter zahlen aber es gibt keinen Unterhaltsvorschuss mehr vom Staat.

Erkundige Dich beim zuständigen Sachbearbeiter am Jugendamt.

also ich habe keinen Cent Unterhaltsvorschuss mehr bekommen für meine Tochter als ich wieder geheiratet habe. Mein Mann muss für das Wohlergehen meiner Tochter aufkommen wurde mir gesagt.
Alos zahlt dein Kindesvater auch keinen Unterhalt ! :-/ Na wilkommen im club.
Mami1977 am 9. Dezember 2008 14:20 mittlerweile schon, zwar nicht das was meiner Tochter zusteht, aber es ist besser als nichts und ich sehe das wenigstens etwas kommt...
Hallo na dann bin ich ja nicht ganz allein ich möchte auch wieder heiraten habe 2 Söhne aus erster Ehe im alter von 10 und 11 der Kindesvater zahlt nicht einen cent.Ich bekomme Unterhaltsvorschuss nur das reicht beim weiten nicht aus.Der Kindesvater verdient nicht schlecht und kauft sich lieber neues Auto und Wohnungseinrichtungen Geld hat er nur für seine kinder nicht.Auf Androhungen vom Jugendamt reagiert er nicht,Na dann wird wohl bald hoffentlich die Lohnpfändung kommen...aber das geschieht ihm Recht.