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Bekomme ich Unterhalt/Kindergeld/Bafög während des Studiums an einer BA?

Frage von fannyyy fannyyy

Ich werde ab 1.Oktober 2009 an der Berufsakademie in Breitebrunn studieren und möchte mich nun erkundigen was mir an Geldern zusteht. Bei diesem Studium mache ich immer abwechselnd 3 Monate Theorie und 3 Monate Praxis. In der Theoriephase muss ich in einem Wohnheim wohnen und in der Praxisphase Zuhause (ich bin 19 und wohne seit letztem Sommer mit meinem Freund zusammen - also nicht mehr bei den Eltern). Ich erhalte von meinem Praxispartner 511€ Vergütung und so viel ich weiß, auch während der Theoriephasen. Was steht mir zu? Danke im Voraus...

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von malli malli

    wenn dann bafög kindergeld bekommen deine eltern

    Kommentar von Euterpe EuterpeEuterpe

    Nein, nicht, wenn sie bei ihrem Freund wohnt, denn dann bekommt sie selbst das Kindergeld.

    Kommentar von fannyyy fannyyy

    Auch wenn ich nicht mehr bei meiner Mutter lebe? Naja, egal... Sie gibt es mir sowieso netterweise!

    Kommentar von malli mallimalli

    nein! das kindergeld bekommen immer die eltern und sie können es dem kind geben!

    Kommentar von Euterpe EuterpeEuterpe

    Nein, wenn das Kind volljährig ist und allein wohnt, bekommt es bis 26 Lebensjahr das Kindergeld auf das eigene Konto!

    Kommentar von malli mallimalli

    nur wenn es die eltern zulassen! das ist eine steuerrechtliche angelegenheit!weil das kindergeld eine förderung ist aus einem zuschuss(das kindergeld im eigendlichen sinne)und einer steuerersparniss(der kinderfreibetrag) und deshalb kann und muss es auch IMMER in ersterlinie den eltern zustehen wenn sie es dem kind verweigern dan bekommen es die eltern und es ist ganz schwer für das kind da ran zu kommen!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    > ... es bis 26 Lebensjahr ...

    KG endet nach dem 25. Geburtstag.

  • 1
    Antwort von Euterpe Euterpe

    Darüber informiert das Bafög-Amt, das es sicher auch in deiner Umgebung gibt.:-)

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Bafög: http://www.bafoeg-rechner.de

    >Ich erhalte von meinem Praxispartner 511€ Vergütung

    Das dürfte fü Bafög knapp werden.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    >Ich werde ab 1.Oktober 2009 an der Berufsakademie in Xxx studieren

    Hast Du schon eine Zusage? Dann ist es leicht, für die Wartezeit beis dahin KG zu beantragen.

    Infos: klicktipps.de/kindergeld.php

    Die Einkommengrenze für dieses und das nächste Jahr im Blick behalten!

    >Ich erhalte von meinem Praxispartner 511€ Vergütung

    511€ * 12

    Für Kindergeld wird das ab nächstem Jahr seeehr eng. Musst halt mal rechnen, was an Werbungskosten und Kosten für's Studium anfällt.

    Vielleicht lässt sich noch was machen.

    Auch dazu gibt es viele Infos im o. a. Link.

  • 0
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    Das Kindergeld steht deinen Eltern bis zum Abschluss deines Studiums zu aber höchstens bis 27. Du kannst Bafög und Wohngeldzuschuss beantragen - aber das Einkommen deine Eltern wird herangezogen, da diese für Dich Unterhaltspflichtig sind, bis du fertig bist oder 27 ;)

    Kommentar von fannyyy fannyyy

    Meine Mutter musste schon gegen meinen Vaer klagen, da er immer zu wenig gezahlt hat. Aber da mein Vater selbstständig ist, hat er immer gesagt die Unterlagen sind nicht da... BLA BLA BLA... ich glaube kaum das er mir irgendwelche Unterlagen gibt... Er verdient zwar nicht wenig aber hat über 100.000€ Schulden ander Backe - wird das mit berücksihtigt? Denn was kann ich dafür, dass er so ne Sch.. macht??

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    ja das wird alles berücksichtigt aber da musst mit der BAFÖG-Stelle reden, die sagen dir schon, ob die das evtl hinschicken können - dann ist das irgendwie amtlicher ;)

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Die Grenze liegt bei 25 (plus Bund/Zivildienst)

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