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Bekomme ich trotzdem Kindergeld, obwohl mein 20jähriger Sohn neben seinem Studium einen 400€ Job macht?
Frage von
heleni
Antworten (1)
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3Antwort von
andreas48andreas48
das Einkommen des berechtigten Kindes darf nach Azug von Sozialabgaben und Werbungskosten nicht mehr als 7640 Euro betragen..
Kommentar von
andreas48andreas48 natürlich können Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen , also alles lt. EstG auch geltend gemacht werden..nur eben 7640 Euro sind die Fallbeilgrenze..wichtig ist..Kindergeld kann ich bis zu 4 Jahren nachfordern
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Stimmt genau. Hab ich grad in meinen Unterlagen nachgeschaut. Die von andreas48 genannte Summe bezieht sich auf das Jahreseinkommen.