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Bekomme ich trotzdem Kindergeld, obwohl mein 20jähriger Sohn neben seinem Studium einen 400€ Job macht?

Frage von heleni heleni
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Antworten (1)

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    das Einkommen des berechtigten Kindes darf nach Azug von Sozialabgaben und Werbungskosten nicht mehr als 7640 Euro betragen..

    Kommentar von kiramarie kiramariekiramarie

    Stimmt genau. Hab ich grad in meinen Unterlagen nachgeschaut. Die von andreas48 genannte Summe bezieht sich auf das Jahreseinkommen.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    natürlich können Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen , also alles lt. EstG auch geltend gemacht werden..nur eben 7640 Euro sind die Fallbeilgrenze..wichtig ist..Kindergeld kann ich bis zu 4 Jahren nachfordern

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