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Bekomme ich trotzdem Harz 4 wenn ich auf Unterhalt verzichte

Frage von sonnenblume111 sonnenblume111

Ich möchte mich von meinem Mann trennen. Wir haben ein gemeinsames Haus (erst seit 6 Jahren und noch nicht bezahlt) und eine 11 jährige Tochter. Ich würde gerne ausziehen und möchte, dass mein Mann in dem Haus bleibt. (Sollte ja mal meine Tochter bekommen) Bekomme ich jetzt Harz 4, wenn ich auf den Unterhalt verzichte? Ich glaube, an mich muß er sowieso keinen Unterhalt zahlen. Ich weiß auch nicht, wieviel mir von ihm für meine Tochter zusteht.

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Antworten (6)

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    auf unterhalt verzichten ist so eine sache. das amt guckt als alles erster darauf ob es jemanden gibt der dir Unterhalt bezahlen kann bzw wird. erst wenn festgestellt wird, dass dir dein zukünftiger ex nicht bezahlen kann erhältst du hartz4. doch mal ehrlich, wenn deie tochter schon 11 ist kannst du mindestens halbtags arbeiten. es gibt auch alleinerziehende Mütter die selbst dann ganztags arbeiten und froh sind wenn sie keinen unterhalt kriegen oder sonstige Hilfen vom Staat.Unterhalt fürs Kind kriegst du aber und das ist auch das einzige was dir wirklich zusteht, zumindest aus moralischen Sinn.

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    Antwort von Inschy Inschy

    du wirst nicht drumrum kommen Unterhalt für dich und deiner Tochter zu verlangen.Gehe zum Amt und erkundige dich dort,sie wissen am besten bescheid.Aber wer auf Unterhalt verzichtet,hat genug Geld sich selbst zu versorgen.Warum sollen die Steuerzahler für euch aufkommen?Zuerst ist dein Mann verpflichtet,wenn er nicht genug hat,dann zahlt das Amt.

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    der Unterhalt für Kinder muss sowieso gezahlt werden,je nachdem bei wem sie leben.bevor du H4 bekommst,muss du dein Privatvermögen offenlegen,sprich erst Hausverkauf und von dem Geld leben ,bis du eine neue Arbeit gefunden hast!

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    Antwort von Dory1 Dory1

    Ein Verzicht auf ehegattenunterhalt ist unwirksam, wenn ein Ehegatte verzichtet, obwohl abzusehen war bzw. ist, das dies zur ALG II bedürftigkeit führen wurde..........."§138 Abs. 1 BGB. ebenfalls ist der Verzicht unwirksam, wenn gemeinsame minderjährige Kinder zu versorgen sind.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    Ehegatte kann auch nicht mehr so leicht auf den Unterhalt fürs Kind verzichten. Wenn dann kann er nur wenn ihm selbst das Geld nicht reicht.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Du kannst nur auf Unterhalt verzichten wenn du zukünftig für dich selbst sorgen kannst,beantragst du öffentliche Mittel zur betreitung deines Lebensunterhalt geht das nicht,das wird die ARGE oder wer auch immer nicht akzeptieren...

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    Antwort von stefan42 stefan42

    Hallochen! Du kannst zwar auf Unterhalt für deine Tochter verzichten nur ist es nichts Rechtswirksam da der Unterhalt nicht dir sondern deiner Tochter zur Verfügung steht! Wenn du ALG II beantragst mußt du auf Unterhalt klagen wobei die Kosten durch den Rechtsberatungsgutschein ( Kosten: 10€ ) beglichen wird! Weiters kann dich auch das Jugendamt zur Klage zwingen sofern du Staatliche Förderung beantragst!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    der schein für die anwaltskostenbeihilfe ist kostenlos ;-)

    Kommentar von stefan42 stefan42stefan42

    Beratungsgutschein heißt dieser Schein ist beim Amtsgericht zu bekommen mit Vorlage zu Hartz4 oder minderes Einkommen und die Kosten belaufen sich auf 10€!!!!!!!!

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