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Bekomme ich trotz Auslandsaufenthalt Unterhalt?

Frage von maikaGreser maikaGreser

Hallo, habe eine Frage bezüglich des Unterhalts. (ich erkläre zuerst einfach mal meine Lage und hoffe dann dass manche mir hier helfen können, ohne Vorurteile von wg: "Väter bezahlen eh nie." oä) Danke :)

Ich bin ein Scheidungskind, lebe normalerweise bei meiner Mutter. Zur Zeit bin ich jedoch für 1Jahr im Ausland (nach dem Abitur). Bin 19Jahre alt.

vor dem Auslandsaufenthalt habe ich den normalen Unterhaltbetrag von meinem Vater bekommen. Jetzt sagt mein Vater: "ne, gesetzlich bekommst du keinen Unterhalt, solange du im Ausland bist. Danach wieder, wenn du eine Ausbildung oä machst." Meine Mutter behauptet genau das Gegenteil...

Was ist denn nun jetzt richtig? Wäre nett, wenn ich die Sache anhand einem Link erklärt bekomme, auf dem genau dieses "Problem" gesetzlich beschrieben ist.. (Habe im Internet nicht das richtige gefunden.) Danke! :)

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Antworten (4)

  • 7
    Antwort von schurke schurke

    Ich habe zwar keinen Link für Dich, aber ich würde mich an Deiner Stelle beim Jugendamt erkundigen.

    Mein gesunder Menschenverstand hätte zwar eine Antwort, aber das Gesetz ist oft anders. :-)

    Kommentar von maikaGreser maikaGresermaikaGreser

    beim Jugendamt erkundigen... dafür müsste ich dahin richtig? oder kann man das auch übers Internet? (bin ja schließlich im Moment im Ausland)

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Schriftlich kannst Du das auf jeden Fall klären. Ob per i-Net kommt auf die Gemeinde an. Nicht jede ist online in allen Bereichen.

    Kommentar von maikaGreser maikaGresermaikaGreser

    danke! :) hilft mir schonmal zumindestens ;)

  • 5
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Der grundsätzliche Unterhaltsanspruch ist nicht abhängig vom Wohnort, sondern davon, ob du eine Ausbildung / oder Studium betreibst. Falls du keines von beidem machst, hast du derzeit keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern.

    Dieser lebt dann wieder auf, wenn du mit deiner Ausbildung beginnst.

    Dein Vater liegt mit seiner Aussage also richtig.

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du für ein Jahr eine Auszeit im Ausland nimmst, steht dir kein Unterhalt zu. Dein Vater muss für dich während der Ausbildung zahlen. Er kann verlangen, dass du deine Ausbildung zügig durchziehst. Du müsstest schon beweisen, dass dieser Auslandsaufenthalt deiner beruflichen Zukunft dient. Allgemeine Auslanderfahrung ist zwar nützlich, reicht aber dafür nicht aus.

  • 0
    Antwort von Det1965 Det1965

    Wenn dein Aufenthalt was mit der Ausbildung zu tun hat, bekommst du den Unterhalt garantiert. Hab ich jetzt erst in soner bunten Zeitung gelesen, mit Aktenzeichen und Begründung.

    Aber wenn dein Aufenthalt nur zu deinem Vergnügen stattfindet und/oder du deine Ausbildung unterbrichst, könntest du schlechtere Karten haben.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Wenn dein Aufenthalt was mit der Ausbildung zu tun hat, bekommst du den Unterhalt garantiert.

    Nicht etwas damit zu tun hat, sondern erforderlicher Teil der Ausbildung ist.

    Kommentar von maikaGreser maikaGresermaikaGreser

    ne der Aufenthalt ist rein "freizeitlich" sozusagen, also hat nichts mit der Ausbildung etc zu tun.

    Also ist es echt egal, wo ich grade in diesem Moment wohne? Wichtig ist nur ob ich studiere oder eine Ausbildung mache?! (hab ich das richtig verstanden?)

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Ja richtig, die Ausbildung oder das Studium sind Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch.

    Die Höhe des Unterhalts ist dann jedoch auch von dem Land abhängig in dem man lebt.

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