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bekomme ich schwierigkeite wenn

gefragt von kleine007kleine007 am 16.06.2008 um 16:21 Uhr

ich auserhalb von ebay einen artikel gekauft habe und nun die adresse über ebay erfahren wöchte der Verkaufer hat über ebay kontakt aufgenommen und wir haben uns auch über ebay geeinigt


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Senselessways
beantwortet von Senselessways am 16. Juni 2008 16:22
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Es ist nicht Pflicht, sämtliche Geschäfte deines Lebens über Ebay abzuwickeln. Ich zum Beispiel kaufe auch manchmal CDs bei MediaMarkt, nicht bei Ebay und kam deshalb noch nie mit dem Gesetz in Konflikt.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 16. Juni 2008 16:25
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Nein Schwierigkeiten wirst du nicht bekommen, allerdings ist die Frage, ob sie dir die Anschrift rausrücken, da du ja nicht über Ebay gekauft hast, unterliegt die weiterhin dem Datenschutz.

Da zeigt dir Ebay dann eine lange Nase.... :-)

LG

Wieselchen


kerstin285
beantwortet von kerstin285 am 16. Juni 2008 16:26
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habe ich selbst auch schon getan und nichts ist passiert.


anonym
beantwortet von dolabella am 16. Juni 2008 16:24
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Schwierigkeiten wirst Du keine bekommen, aber auch keine Unterstützung. Da Du offiziell nichts bei dem betreffenden Verkäufer gekauft hast, stehen Dir keine Adressdaten zur Verfügung. Ich denke, dass ebay mit dem Hinweis auf sein Regelwerk keine Auskünfte geben wird.


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 16. Juni 2008 16:25
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Ich denke ich weiss in welche Richtung die Frage geht, aber Du musst konkreter werden. Wurde der Artikel direkt als angeboter Ebay-Artikel verkauft, oder kam der Verkäufer nur über Ebay an Deine Kontaktdaten? Rechtlich hast Du nix zu befürchten, aber bei Problemen mit dem Verkäufer kannst Du Ebay nix erwarten


Kommentar von 2d070601d54e094ab3c23ef63fa8d657smallkleine007 am 16. Juni 2008 16:36

ich wurde Überboten und der Verkäufer kam auf mich zu per Email

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 16. Juni 2008 16:45

Dann ist es nicht erlaubt und du kannst keine Unterstützung erwarten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Artikel dem Höchstbietenden zu verkaufen.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 16. Juni 2008 22:08

Das ist so nicht korrekt. Es gibt die Funktion: "Angebot an unterlegenen Bieter" Das geht nur über Ebay und ist völlig legal. Wurde diese Funktion genutzt?

Kommentar von 4a33d7888796861bd56bfde059eeb4dbsmallwildsurfer am 29. September 2008 10:38

Rechtliche Grauzone. Im Prinzip ist die abgeschlossene Auktion für beide Seiten bindent. Allerdings da es sich bei Verstoß gegen diese Auflage nicht um Strafrecht sondern Zivilrecht handelt, müßtest du klagen und das kostet erst mal dein Geld, wenn der andere auf stur macht. Um solchen Streß zu vermeiden gibt es "Angebot an unterlegenen Bieter", damit der Verkauf nicht blockiert wird. Allerdings kann das bei teurer Ware zum Boomerang werden.

Ciao Wolfgang

Kommentar von 4a36cbc32a62856ffb80f6205f1d80b1smallZwiebelbrot am 13. Oktober 2008 15:47

Dann soll der Verkäufer Dir ein "Angebot an unterlegene Bieter" schicken. Meist Dein letztes Gebot. Dann läufts auch wieder über ebay. Ansonsten hast Du ja wenigstens seinen Namen und die Bankverbindung. Das reicht für Streitfälle eigentlich aus.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. Juni 2008 16:26
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Meiner Meinung nach ist es verboten, über Ebay Artikel zu kaufen, die nicht eingestellt waren.


anonym
beantwortet von clausrutan am 20. Juni 2008 08:04
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wenn das Geschäft mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommt, weil der Bieter nicht zahlt oder aus anderen Gründen zurücktritt, kann und darf der Verkäufer auch einem unterlegenen Mitbieter ein Angebot machen. Der Verkauf geht dann trotzdem über Ebay. Falls der Verkäufer sich an der Ebay-Provision vorbeimogelt, bekommt höchstens er ein Problem, aber nicht der Käufer.


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