kleine007 am 16.06.2008 um 16:21 Uhr
ich auserhalb von ebay einen artikel gekauft habe und nun die adresse über ebay erfahren wöchte der Verkaufer hat über ebay kontakt aufgenommen und wir haben uns auch über ebay geeinigt

Es ist nicht Pflicht, sämtliche Geschäfte deines Lebens über Ebay abzuwickeln. Ich zum Beispiel kaufe auch manchmal CDs bei MediaMarkt, nicht bei Ebay und kam deshalb noch nie mit dem Gesetz in Konflikt.

Nein Schwierigkeiten wirst du nicht bekommen, allerdings ist die Frage, ob sie dir die Anschrift rausrücken, da du ja nicht über Ebay gekauft hast, unterliegt die weiterhin dem Datenschutz.
Da zeigt dir Ebay dann eine lange Nase.... :-)
LG
Wieselchen

habe ich selbst auch schon getan und nichts ist passiert.
Schwierigkeiten wirst Du keine bekommen, aber auch keine Unterstützung. Da Du offiziell nichts bei dem betreffenden Verkäufer gekauft hast, stehen Dir keine Adressdaten zur Verfügung. Ich denke, dass ebay mit dem Hinweis auf sein Regelwerk keine Auskünfte geben wird.
Ich denke ich weiss in welche Richtung die Frage geht, aber Du musst konkreter werden. Wurde der Artikel direkt als angeboter Ebay-Artikel verkauft, oder kam der Verkäufer nur über Ebay an Deine Kontaktdaten? Rechtlich hast Du nix zu befürchten, aber bei Problemen mit dem Verkäufer kannst Du Ebay nix erwarten
kleine007 am 16. Juni 2008 16:36 ich wurde Überboten und der Verkäufer kam auf mich zu per Email
Swisslady am 16. Juni 2008 16:45 Dann ist es nicht erlaubt und du kannst keine Unterstützung erwarten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Artikel dem Höchstbietenden zu verkaufen.
Das ist so nicht korrekt. Es gibt die Funktion: "Angebot an unterlegenen Bieter" Das geht nur über Ebay und ist völlig legal. Wurde diese Funktion genutzt?
wildsurfer am 29. September 2008 10:38 Rechtliche Grauzone. Im Prinzip ist die abgeschlossene Auktion für beide Seiten bindent. Allerdings da es sich bei Verstoß gegen diese Auflage nicht um Strafrecht sondern Zivilrecht handelt, müßtest du klagen und das kostet erst mal dein Geld, wenn der andere auf stur macht. Um solchen Streß zu vermeiden gibt es "Angebot an unterlegenen Bieter", damit der Verkauf nicht blockiert wird. Allerdings kann das bei teurer Ware zum Boomerang werden.
Ciao Wolfgang
Zwiebelbrot am 13. Oktober 2008 15:47 Dann soll der Verkäufer Dir ein "Angebot an unterlegene Bieter" schicken. Meist Dein letztes Gebot. Dann läufts auch wieder über ebay. Ansonsten hast Du ja wenigstens seinen Namen und die Bankverbindung. Das reicht für Streitfälle eigentlich aus.

Meiner Meinung nach ist es verboten, über Ebay Artikel zu kaufen, die nicht eingestellt waren.
wenn das Geschäft mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommt, weil der Bieter nicht zahlt oder aus anderen Gründen zurücktritt, kann und darf der Verkäufer auch einem unterlegenen Mitbieter ein Angebot machen. Der Verkauf geht dann trotzdem über Ebay. Falls der Verkäufer sich an der Ebay-Provision vorbeimogelt, bekommt höchstens er ein Problem, aber nicht der Käufer.