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Bekomme ich rückwirkend Geld zurück, wenn die Nebenkosten falsch berechnet wurden?

Frage von Elinastar Elinastar

Es geht um die Heitzungsabrechnung? Es wurden 2 leerstehende Wohnungen (ca. 120 qm) nicht berücksichtigt. Kann ich da Geld zurück fordern was ich schon gezahlt habe?

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Antworten (10)

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    Antwort von wernilein wernilein

    na ich würde es verlangen,:-)

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    Antwort von almmichel almmichel

    Na klar.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Widerspruch schreiben, falls Du noch in der Frist bist, wird allerdings oft verrechnet und nicht bar überwiesen.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    woher weisst du das?? Normalerweise kannst du diese Info`s gar nicht haben. Die Heizkostenabrechnung muss nach Heizkostenverordnung gemacht werden und hierbei werden natürlich die leeren wohnungen mit berücksichtigt. Außerdem wird ein Teil, 30 - 50% der gesamten Heizkosten, nach Wohnungsgröße verteilt und da sind auch die leeren Wohnungen mit dabei.

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    Antwort von jockl jockl

    Normal ist alles, was bis 2007 anfiel, per Jahreswechsel nach 2009 erledigt, oder verjährt. Sollte jedoch eine für dich nicht erkennbare Tatsache aus weiter zurückliegender Zeit jetzt erst bekannt geworden sein, kann man die Verjährung anfechten und Rückforderungen geltend machen.

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    Antwort von Konjunktiv Konjunktiv

    Ja, nötigenfalls mit Rechtsbeistand.

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    Antwort von gruenbaer gruenbaer

    Ja, selbstverständlich.

    Du mußt aber die Fristen die es gibt und ich leider nicht genau kenne, beachten!

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Klar sie verlangen ja auch Geld wenn du zu wenig bezahlt hast, schreibe das es nochmal geprüft werden soll.

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    Antwort von geli3567 geli3567

    ja klar kannst du das.

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    Antwort von Bunnyhunter Bunnyhunter

    ja bekommst du zurück!

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