Es geht um die Heitzungsabrechnung? Es wurden 2 leerstehende Wohnungen (ca. 120 qm) nicht berücksichtigt. Kann ich da Geld zurück fordern was ich schon gezahlt habe?
Bekomme ich rückwirkend Geld zurück, wenn die Nebenkosten falsch berechnet wurden?
Antworten (10)
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Arwen45Arwen45
Widerspruch schreiben, falls Du noch in der Frist bist, wird allerdings oft verrechnet und nicht bar überwiesen.
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Tabaluga1961Tabaluga1961
woher weisst du das?? Normalerweise kannst du diese Info`s gar nicht haben. Die Heizkostenabrechnung muss nach Heizkostenverordnung gemacht werden und hierbei werden natürlich die leeren wohnungen mit berücksichtigt. Außerdem wird ein Teil, 30 - 50% der gesamten Heizkosten, nach Wohnungsgröße verteilt und da sind auch die leeren Wohnungen mit dabei.
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jockljockl
Normal ist alles, was bis 2007 anfiel, per Jahreswechsel nach 2009 erledigt, oder verjährt. Sollte jedoch eine für dich nicht erkennbare Tatsache aus weiter zurückliegender Zeit jetzt erst bekannt geworden sein, kann man die Verjährung anfechten und Rückforderungen geltend machen.
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gruenbaergruenbaer
Ja, selbstverständlich.
Du mußt aber die Fristen die es gibt und ich leider nicht genau kenne, beachten!
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KittymogulKittymogul
Klar sie verlangen ja auch Geld wenn du zu wenig bezahlt hast, schreibe das es nochmal geprüft werden soll.
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