hallo ich bin 35 jahre alt bin 50 % behindert arbeite zur zeit auf 400 euro basis und ich werde gerne wissen ob ich eine rente beantragen kann und wenn ja wo muss ich das machen und weiss vielleicht jemand wieviel man bekommt
bekomme ich rente mit 50 % behinderung
Antworten (7)
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papavonsteffipapavonsteffi
Hallo, dies soll kein böser Kommentar sein, aber wer nur 50% eingetragene Behinderung hat ... ohne jede weiteren Zusätze wie z.B. -G- oder -a.G.- (und noch arbeiten kann) ... und dann an eine Rente denkt ... das ist schon ein starkes Stück!
Mit 50% hast du praktisch NIX !!!
Denke lieber mal an die vielen wirklich stark behinderten Menschen, die ihren Alltag mit wenig Geld meistern müssen und auch noch Hilfen für Haushalt, Einkaufen usw. bezahlen müssen,- und dann sei froh und bete jeden Tag, dass es bei deinen jetzigen 50% bleibt !!!
Gruß Bernd
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maxipuppe Hallo, ich bin Jahrgang 59, habe seit 1979 meine Schwerbehinderung, die jetzt auf 100 GdB erhöht wurde, mit den Merkzeichen GL. Ich arbeite in einem Krankenhaus Vollzeit, einschließlich Wochenenddienste. Mir wurde von der Rentenversicherung mitgeteilt, dass ich bis Oktober 2025 arbeiten muss.
Ich habe Dir mal reinkopiert, wie die Vorraussetzungen sind, um als Schwerbehinderter die volle Altersrente zu bekommen. Altersrente für Schwerbehinderte
Versicherte können nur dann diese Altersrente beziehen, wenn sie die große Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und zusätzlich bei Beginn der Rente eine mindestens 50-prozentige Schwerbehinderung vorliegt. Diese Regelung betrifft Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1950 geboren sind. Für alle Älteren gibt es eine Bestandsschutzregelung: Danach sollen nunmehr vor dem 1. Januar 1951 (bisher vor dem 1. Januar 1946) geborene Versicherte diese Altersrente auch dann noch beanspruchen können, wenn bei Beginn der Altersrente Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht vorliegt.
Vom Jahr 2001 an wird die Altersgrenze von 60 Jahren stufenweise in 36 Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Der vorzeitige Bezug dieser Altersrente vom 60. Lebensjahr an ist weiterhin möglich, allerdings wie bisher mit Rentenabschlägen.
Versicherte, die bis zum 16. November 1950 geboren wurden und am 16. November 2000 schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren, genießen Vertrauensschutz. Sie sind von der Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte nicht betroffen, wenn die Schwerbehinderung oder die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auch bei Rentenbeginn vorliegt.
Darüber hinaus sind Versicherte nicht von der Anhebung betroffen, die vor dem 1. Jnauar 1942 geboren wurden und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt haben. Dabei werden aber Zeiten, in denen Versicherungspflicht nur aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bestand, nicht berücksichtigt. Versicherte, die die Voraussetzungen erfüllen, haben somit nach wie vor Anspruch auf eine volle Altersrente wegen Schwerbehinderung nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
Schau mal im Lexikon der gesetzlichen Rentenversicherung nach, da ist vieles erklärt.
Dann letztendlich muss ich wasserschlange zustimmen, was die Höhe der Rente betrifft. Die reicht nicht zum Leben und nicht zum Sterben, was bedeutet, Du brauchst finanzielle Unterstützung zu Deiner Rente. Und diese wird dann von der Gemeinschaft aller gezahlt, auch den berufstätigen Schwerbehinderten. Das soll jetzt nicht ein bösartiger Angriff sein, aber Du solltest Dir mal überlegen, ob Du nicht mit 35 noch zu jung bist, um an Rente zu denken..
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DrachentoeterDrachentoeter
Nein, aufgrund eines GdB von 50 gibt es keinerlei Änderung was die Rente angeht höchsten das das Renteneintrittsalter etwas früher ist. Wenn müsstest du Erwerbsgemindert sein, aber das ist eine andere Baustelle. Ich wüsste mal gerne wie du überhaupt auf das schmale Brett kommst. Ich kenne genug Menschen mit Behinderung die auch mit eine GdB von 100 vollschichtig arbeiten gehen. Ich selber habe einen GdB von 80.
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wasserschlangewasserschlange
Eine Behinderung ist nicht mit einer Erwerbsunfähigkeit gleichzustellen.
Die erste Frage, die Du Dir stellen solltest, ob Du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer Rente erfüllt hast. Zum zweiten ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Und dann solltest Du Dir mal überlegen wie hoch Deine Rente sein wird ob sich das überhaupt trägt.
Zudem kannst du Dich dann darauf einstellen, dass Du nicht sofort Rente bekommen wirst, sondern es liegt evtl ein Jahrelanger Weg vor Dir mit Sozialgericht, Besuchen bei Gutachtern und und und
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gecko8383 Hallo,
probier doch diese Frage im Forum von MyHandicap zu stellen: htttp://www.myhandicap.de Dort gibt es Fachexperten die dir sicher weiterhelfen können...
Liebe Grüße
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TheklarTheklar
versuchen kannst du es. Geh zur Beratungsstelle deiner Rentenversicherung. Die helfen dir dort beim Ausfüllen des Rentenantrages. Um zu entscheiden ob du Rente erhälst, werden deine Ärzte angeschrieben und du musst dich bei einem Gutachter vorstellen. Viel wirst du aber nicht bekommen. Da du noch arbeiten kannst, wirds vielleicht eine Erwerbsminderungsrente werden.
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angie760angie760
Beantragen kannst Du die Rente zwar, aber erstens wird sie Dir nicht genehmigt und zweitens bekämst Du ja so gut wie nichts raus als Rente. Ich bin 60 % schwerbehindert und muss noch arbeiten gehen, damit es eine gute Rente gibt.
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Da könnte es bei so einer Frage durchaus böse Kommentare geben.