hallo!! ich bin unterhaltszahler und kann aufgrund meinem geringen einkommens von netto ca.900€ den jetzt von mir immer pünktlich gezahlten unterhalt von 228,00 € nicht mehr zahlen.ich habe eine mietbelastung von ca.255 € im monat und bekam monatlich 59€ wohngeld. ich habe dem jugendamt nun mitgeteilt, daß ich nicht mehr in der lage bin unterhalt zu zahlen, da ich existenziell "gefährdet" bin.die kindesmutter bekommt nun unterhaltsvorschuss von 168€ gezahlt, diesen betrag muß ich jedoch monatlich ans jugendamt rücküberweisen. meine frage ist, ob ich mit den 168€ die ich jetzt anstatt der 228€ zahle immer noch wohngeldberechtigt wäre. vielen dank
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Du mußt den Unterhaltsvorschuß nicht gleich zurückzahlen. Sondern dann erst, wenn du finanziell in der Lage dazu bist. Mit 900 Euro lebst du am Existenzminimum, da mußt du gar nichts zahlen. Die Summe des Jugendamtes zahlst du dann zurück, wenn du mehr verdienst oder erbst oder im Lotto gewinnst.
das wohngeld wurde zum 1.juli 2008 erheblich erhöht, so dass du aller wahrscheinlichkeit nach weiterhin anspruch haben wirst.
kannst auch selber durchrechnen.
http://biallo.aol.de/aol/Soziales/Wohngeldrechner.php?portal=aol
ich war gestern bei der wohngeldstelle und die person sagte mir, dass sie nicht genau wisse ob die untehaltszahlungen überhaupt in die wohngeldberechnung mit einfließt. ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, das ich nur wohngeld bekommen habe, weil ich soviel unterhalt trotz meines geringen gehalts gezahlt habe. sie sagte mir ich solls mit nem veränderungsantrag versuchen. also auch nicht gerade aussagekräftig das alles. komisch
ach ja, das Wohngeld könnte sich bei einem niedrigeren Gehalt sogar noch erhöhen. Erkundige dich mal beim Wohnungsamt.
also das jugendamt hat mir heute nochmal geschrieben und mich erneut aufgefordert den unterhaltsvorschuss sofort zurück zu überweisen. zitat:"nachdem sie mir ihre verdienstnachweise übersandt haben, teile ich hierdurch mit, dass sie in höhe der unterhaltsvorschussleistung (168,00) erstattungspflichtig sind. bis zum 31.12. sehe ich von zwangsvollstreckungsmaßnahmen entsprechend unseres telefonats vom 22.07.2008 ab." in dem telefonat wurden mir kaum optionen zugelassen, aber dann doch die möglichkeiten einer ratenzahlung. was soll ich tun?? schriftlichen einspruch einlegen ?