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Bekomme ich noch Unterhalt?

Frage von Cinderrella Cinderrella

Ich bin ehelich geboren, aber meine Eltern haben sich ca 1/2 Jahr nach meiner Geburt scheiden lassen.Mein Vater hatte eine neue, mit der er auch ein Kind bekam(unehelich). Doch mit ihr hat es auch nicht wirklich geklappt u er hat sie wieder für eine neue verlassen. Mit ihr ist er nun verheiratet und hat zwei Kinder. Kurz nach meinem 18.Geburtstag, akm dann ein Brief von seinem Rechtsanwalt, indem stand, dass er nun keinen Kindesunterhalt mehr an mich zahlen muss, da ich vierten Rangen bin, ect ect. Hatte schon jemand die gleiche Situation oder kennt sich bei so etwas aus und kann mir sagen, ob ich bzw meine Mutter den Unterhalt nun weiter bekommen nicht? Natürlich haben wir auch einen

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Antworten (12)

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    Antwort von Rippie Rippie

    theoretisch bekommste Unterhalt. Hängt von den Finanzen der jeweiligen Partei ab. Aber Anspruch haste in jedem Fall, egal wieviele ehen und Kinder es schon gibt/gab. Selbst ein uneheliches Kind hätte anspruch ;)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Hattest Du bislang einen Unterhaltstitel? Also: gab es schon mal eine Gerichtsentscheidung oder hat Dein Vater eine Erklärung beim Jugendamt unterschrieben? Dann würde der Titel erst mal unverändert weitergelten, bis Dein Vater ihn beklagt. Du könntest mit dem Titel pfänden, wenn Dein Vater nicht zahlt.

    Auch wenn Du 18 bist, hast Du so lange einen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater wie Du in der Ausbildung bist. Früher war es allerdings so, daß die minderjährigen Kinder Vorrang hatten (ehelich oder nicht spielt schon lange keine Rolle mehr). Da scheint sich aber was geändert zu haben.

    Daß es zwischen den Anwälten eine Weile Schriftwechsel gibt, ist normal. Entweder einigen die sich dann (nach Rücksprache mit Dir bzw. Deinem Vater), oder es kann zu einem Prozeß kommen. Wie ein Richter dann entscheidet, kann man oftmals nicht vorhersagen. Als mein Sohn mit seinem Vater den Rechtsstreit hatte, hat die erste Instanz für meinen Sohn entschieden, die zweite für den Vater (weil ich als Mutter zu "reich" war...). Bitter, denn der Vater hatte schon vorher jahrelang unzureichend gezahlt...

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    was für ein 4. rang? deutschland?

    da sind alle kinder gleich, es gibt keine ränge.

    Kommentar von Cinderrella Cinderrella

    Nein, im Schreiben vom Rechtsanwalt steht, dass ich als volljähriges Kind ganz hinten bin. Sogar noch hinter seiner jetzigen Ehefrau.

    Kommentar von ShyGee ShyGeeShyGee

    Ja das stimmt: http://www.rechtundsicher.de/a_data/aktuelles/unterhaltsrecht2007.htm

    Ist auch geändert worden, weiß allerdings jetzt nicht ob genau so, aber die Ränge stimmen!

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Bis zum Abschluß der ersten berufsbefähigenden Ausbildung sind dirgegenüber die Erzeuger auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Aber es kommt darauf an, wie vermögend sie sind. Wenn nichts mehr zum Verteilen da ist, dann gibt es eben nichts. Ich würde mir diese Berechnung schicken lassen, um ise zu überprüfen. Allerdings sind neulich die Selbstbehaltsgrenzen für Nichterziehende angehoben worden.

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    Antwort von rain23 rain23

    Das finde ich auch so in deutschland gibt es keine Ränge dafür. Du bist sein Kind und dafür hat er zu bezahlen. In welcher höhe ist wieder ein anderes Thema, da kommt es auf sein Einkommen an. Nehmt euch einen Anwalt zu seite und klagt das Geld notfalls ein.

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    Antwort von ShyGee ShyGee

    Im 4. Rang bekommst Du nur Unterhalt wenn Du:

    a) noch die Schule besuchst und

    b) wenn der Unterhaltspflichtige genügend verdient um alle seine Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen!

    Eine Beratung durch einen Anwalt ist aber auf jeden Fall anzuraten!

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Dein Unterhaltsanspruch bleibt in voller Höhe erhalten. Allerdings wird bei 4 Kindern sicher ein Mangelfall eintreten und die Unterhaltsleistung gemindert. Aber das betrifft die Kinder ja alle gleich. Wobei der Unterhaltsanspruch der Kinder natürlich altersabhängig ist und das älteste Kind hat den höchsten Anspruch.

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    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    Unterhalt bekommt zunächst, wer sich unverschuldet nicht selbst unterhalten kann. Auf der anderen Seite muß natürlich der, der zahlen soll, auch leistungsfähig sein. Rangabstufungen unter den unterhaltsberechtigten Kindern sind uns nicht bekannt. Vielmehr wird, wenn mehr Unterhaltsberechtigte da sind, als zu veteilendes Geld, eine sog. Mangelfallberechnung gemacht, nach welcher jeder dann einen prozentualen Anteil seines tatsächlichen Anspruches bekommt. Schließlich soll man die Kuh, die man melken will, ja nicht schlachten.

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    Antwort von whoknows whoknows

    solang du nicht dein eigens Geld verdienst muss er zahlen und wenn er zehn Kinder hat. Angenommen du studierst bis 26 oder so, da zahlt er bis du 26 bist!

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    So lange Du noch in der Schule/Ausbildung bist, hast Du Anspruch auf Unterhalt. Da ist es egal, ob Du das erste oder letzte Kind bist. Und die Kinder haben Vorrang vor einer eventuell Unterhalt beanspruchenden Ex-Frau.

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    Antwort von schildi schildi

    bis zum Ende der Berufsausbildung steht dir Unterhalt zu.Wenn der Anwalt nicht gut ist nimm dir einen anderen Viel Glück! :-))

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    Antwort von Cinderrella Cinderrella

    Natürlich haben wir auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber da kommt bis jetzt noch nichts bei raus. Mein Anwalt sagt, dass mit der Unterhalt zusteht, die Gegenseite bestreitet dies aber.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Dein Rechtsanwalt wird aber Recht bekommen. Alle Kinder sind nach neustem Recht gleichrangig Unterhaltsberechtigt.

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