Moin!
Man bekommt Kindergeld ja nur, wenn man in dem entsprechenden Jahr unter eine gewisse Einkommensgrenze kommt.
Wie ist es im letzten Ausbildungsjahr, wenn man sicher übernommen wird? Danke
Moin!
Man bekommt Kindergeld ja nur, wenn man in dem entsprechenden Jahr unter eine gewisse Einkommensgrenze kommt.
Wie ist es im letzten Ausbildungsjahr, wenn man sicher übernommen wird? Danke
Die Einkommensgrenze beläuft sich derzeit auf 8004,-- € im Jahr. Sie vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Monat in dem das Kind im betreffenden Jahr nicht mehr in Ausbildung ist.
Allerdings besteht grundsätzlich nur Anspruch bis einschließlich des Monats in dem das Kind noch in Ausbildung war.
Beispiel: Noch in Ausbildung bis einschließlich Juni 2010. Die anteilige Einkommensgrenze beläuft sich daher nur noch auf 4002,-- € (6/12 von 8004,-- €).
Wird diese Einkommensgrenze unterschritten besteht Anspruch auf Kindergeld bis einschließlich Juni 2010.
du bekommst kindergeld bis zum ausbildungsende. also z.b. bis juni ist das bei mir. danach nicht mehr. sag der kindergeldstelle bescheid. es zu bekommen und zu denken hey die merken es ja nicht ist falsch. du musst es zurück zahlen! meine beste freundin muss jetzt 3.000 euro zurück bezahlen!
Kindergeld kriegst Du dieses Jahr schon, es ist nur die Frage, ob Du es am Jahresende zurückzahlen musst. Alle Einkünfte werden dann addiert, dabei darfst Du nicht über 7680 Euro liegen. Ziehe die Werbungskosten ab (täglich Fahrten zur Arbeit; fahrten zur Fortbildung, usw.). Da müsstest Du locker unter die 7680 Euro kommen.
Es zählt immer das ganze Jahr! Wenn Du nach der Ausbildung übernommen wirst und das gesamte Einkommen dann nach Abzug von Sozialversicherung die Grenze übersteigt, entfällt der Kindergeldanspruch für das gesamte Jahr!
Musst du dir ausrechnen. Ich weiß die Grenze jetzt grad nicht, kannst aber auf der HP der Kindergeldkasse raussuchen.
da ist es genau so wie du schreibst. du musst unter einer bestimmten einkommensgrenze liegen (lässt dich durch werbungskosten leicht erhöhen). das heisst, verdienst du im gesamten jahr mehr, dann musst du es auch für zeiten in diesem jahr zurückzahlen, in welchen du nicht so viel verdient hast. allerdings wirst du die möglichkeit haben dir am ende des jahres deine lohnsteuer wieder zu holen
Ergänzung:
Einkommen außerhalb der Kindergeld-Monate zählt für die Kindergeldzeit nicht als Einkünfte mit. :-)