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Bekomme ich noch Kindergeld , auch wenn ich schon ein eigenen verdienst habe?

Frage von Tami89 Tami89

Hallo ihr Lieben, ich bin 21 Jahre alt und möchte Mitte des Jahres ausziehen und als Erzieherin in einer Krippe arbeiten. Meine Frage ist nun darf ich nur einen bestimmten Lohn verdienen, damit ich noch Kindergeld bekomme oder bekomme ich einfach zusätzlich noch Kindergeld bis ich 25 bin, egel was ich dazu verdiene?

Eine Antwort würde mich sehr freuen und mir weiterhelfen

Mit bestem Dank Tami

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Antworten (3)

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    Antwort von berni01 berni01

    Lese doch bitte hier:

    Kindergeld wird bis zu 18. Lebensjahr bezahlt. Schul- oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahr.

    Übergangsregelung: 1982 bis 26 Jahre/ 1980 – 1981 bis 27 Jahre

    Hat ein im Studium oder Ausbildung befindliches Kind Zivil oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienst.

    Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. In diesem Fall können die Zahlungen bis zum Tode beider Elternteile oder des Kindes selbst erfolgen. Wichtig! Neuer Kindergeldantrag ab dem 18. Lebensjahr stellen.

    Kindergeld ab 2010: 1. Kind 184/ 2. Kind 184/ 3. Kind 190/ ab dem 4. Kind 215€

    Kinderfreibetrag für 2011 = 8004€/ zzgl. Werbungskostenpauschale von 1000€ zzgl. AG Beiträge zur Sozialversicherung.

    Beispiel: Bruttoverdienst incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2011 = 11.513,33

    AG Beiträge zur SSV + Werbungskostenpauschale + Freibetrag = 11.332,60

    Verdienst liegt somit 180,73 über der Beitragsbemessungsgrenze. Kindergeld würde somit entfallen!!!

    Klug wäre in diesem Fall, eine „altersvermögenswirksame“ Leistung abzuschließen. Hat nichts mit der „vermögenswirksamen Leistung“ zu tun.

    Werden jetzt zB. mtl. 50€ „Entgelt umgewandelt“, also direkt vom Bruttogehalt bezahlt ( gespart), verringert sich logo auch der Nettobetrag und die Kindergeldfreigrenze wird nicht überschritten. Fazit, man erhält wieder Kindergeld!!

    Zusätzlich ist für die Altersvorsorge besser abgesichert und der Arbeitgeber spart noch Sozialabgaben usw.

    Gerne schicke ich den gesamten Text per Word-Datei.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Dein Einkommen muß unter der Grenze von 8004,-€ jährlich bleiben UND Du mußt ausbildungssuchend sein oder Dich in Ausbildung befinden. Das ist der Kindergeldkasse auf Verlangen auch durch Vorlage von Berwerbungen nachzuweisen. Bitte lies dazu auch meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/wer-bekommt-wann-kindergeld-ii

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    Antwort von Evalein7 Evalein7

    Sobald du dich von deinem eigenen einkommen ernähren kannst, bekommst du nix mehr.. :D

    Kommentar von berni01 berni01berni01

    Stimmt gottlob so überhaupt nicht! Schaue bitte einmal oben auf meinem Kommentar. LG berni01

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