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Bekomme ich noch bis zum 15 Juli Geld oder nicht

Frage von Mader Mader

Fristlose Kündigung brauche dringend hilfe gefragt von Mader vor ca. 18 Stunden Fristlose Kündigung

hiermit Kündigen wir den mit ihnen am 5 Juni 2008 geschlossen Arbeitsvertrag fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 15 Juli

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterhin sind sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

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Antworten (9)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    >>>hiermit Kündigen wir den mit ihnen am 5 Juni 2008 geschlossen Arbeitsvertrag fristlos,<<<

    Das bedeutet, daß Du den Lohn bekommst bis zu dem Tag, an dem Du die Kündigung erhalten hast, da der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt wurde!

    >>>hilfsweise fristgerecht zum 15 Juli<<<

    Das bedeutet, daß dies die Kündigungsfrist für den Vertrags wäre, wenn Du eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einlegen würdest! Das bedeutet aber nicht, daß Du auch bis dahin Deinen Lohn weiter bekommst, ohne die Klage eingereicht zu haben!

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    schön ausgeführt

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    Antwort von mendy82 mendy82

    Bis zum 15 gibt es geld vom Arbeitgeber. Sofort zum Arbeitsamt hin und melden! Kann sein das su allerding eine Geldsperre bekommst wegen der Fristlosen Kündigung!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Nein! Er bekommt Geld nur bis zu dem Tag, an dem er die Kündigung erhalten hat, da der Vertrag fristlos gekündigt wurde. Nur wenn er eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einlegt, greift die hilfsweise Frist vom 15.07. und er bekommt seinen Lohn bis dahin!

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    richtig

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    Antwort von Slizia Slizia

    Steh ich wieder mal auf den Lichtern? Der Arbeitgeber kündigt ihm fristlos. Das kann zum Bespiel Folge einer Personalverschlankung sein. Dafür bekommt man keine Sperre, nur wenn man schuldhaft gekündigt wird oder selbst kündigt. Bis zum dem Tag bekommst noch Geld.

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Eine fristlose Kündigung ist immer Personenbedingt und zieht eine Sperre nach sich.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Eine fristlose Kündigung kann nie eine Folge einer Personalverschlankung sein! Eine fistlose Kündigung aus diesem Grund würde von jedem Rechtsreferendar im 1. Jahr abgeschmettert werden. Für eine fristlose Kündigung muß zwingend eine Pflichtverletzung oder ein Vertrauensbruch seitens des Arbeitnehmers statt gefunden haben! Nur dann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Eine Ausnahme bildet nur eine Kündigung innerhalb der Probezeit!

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    bei nem kleinbetrieb schon

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    Antwort von corimaus corimaus

    du bekommst noch bis 15. dein geld,aber du wirst eine sperre von der arge kriegen wegen der fristlosen kündigung und die kann bis zu 3 monaten gehen

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    bekommt er nicht da hilfsweise eine fristgerechte ausgesprochen wurde und er sicher zum arbeitsgericht geht und wiederspuch einlegt

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    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    geh zum arbeitsamt, wie es im schreiben steht, dort erfährst du alles weitere. mein tipp: du müsstest noch bis 15.7 geld kriegen

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Nein! Er bekommt Geld nur bis zu dem Tag, an dem er die Kündigung erhalten hat, da der Vertrag fristlos gekündigt wurde. Nur wenn er eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einlegt, greift die hilfsweise Frist vom 15.07. und er bekommt seinen Lohn bis dahin!

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Haste denn silberne Löffel gestohlen?

    Weshalb eine fristlose Kündigung?

    Habt ihr einen Betriebsrat,wenn ja,was sagt der dazu?

    Wenn du nichts gegen die fristlose Kündigung unternimmst,ist dein Arbeitsverhältnis seit heute beendet und du bekommst auch nur noch bis einschließlich gestern dein Gehalt bezahlt.

    Willst du etwas gegen die fristlose Kündigung unternehmen,wende dich umgehend an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    das hört sich nach nem kleinbetrieb an mit weniger als10 beschäftigten

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    Antwort von daevers daevers

    Wenn die fristlose Kündigung zu recht besteht,gibt es eine Sperre vom Arbeitsamt.

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    nicht wenn er klagt dann kommt die hilfsweise fristgerechte zu geltung

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    Antwort von roterhahn roterhahn

    nochmal! wehr dich sonst zahlst du womöglich drauf

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    Antwort von roterhahn roterhahn

    klage einreichen der kündigung wiedersprechen deine arbeitskraft anbieten also hingehen unsd nach arbeit fragen jeden tag zu deinem eigentlichen arbeitsbeginn!!

    bist bei ner gewerkschaft warst schon beim arbeitsamt?

    auf kündigung aus betrieblichen gründen bestehn.

    wenn dir das aa nix zahlen will zum sozialgericht

    bis zum entscheid mußt hartz 4 bekommen

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