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Bekomme ich Mutterschaftsgeld v. AG wenn mein 2. Kind 5 Wo. nach Ende der Elternzeit ausgezählt ist

gefragt von Hase0406 am 03.05.2008 um 19:46 Uhr

Ich habe jetzt zwei Jahre Elternzeit und mich interessiert, ob mein Arbeitgeber wieder Mutterschaftsgeld zahlt, wenn mein zweites Kind 5 Wochen nach der Elternzeit ausgezählt ist. D. h. ich würde ja vor der Geburt nicht mehr arbeiten.

Bis jetzt konnte mir noch keiner was genaues sagen. Irgendwo habe ich auch gelesen, dass sich das Mutterschaftgeld nach den drei letzten netto-Einkommen berechnet. Was ja bedeuten würde, ich müßte vorher drei Monate gearbeitet haben.

Vielleicht kann mir einer von Euch sagen, was nun stimmt. Danke für Eure Hilfe!


Reply


moon73
beantwortet von moon73 am 3. Mai 2008 19:49
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Kommentar von Hase0406 am 3. Mai 2008 19:58

Dankeschön, aber das weiß ich ja alles. Die Frage ist ja, ob ich Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhalte, oder ob ich erst wieder 3 Monate arbeiten muß. Vielleicht kannst du es mir ja nochmal persönlich beantworten.

Merci!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 3. Mai 2008 20:01

Also ich würde sagen nein, aber 100% sicher bin ich mir nicht, erkundige dich doch einmal direkt bei der Mutterschaftsgeldstelle: http://www.mutterschaftsgeld.de/

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 3. Mai 2008 20:03

II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:

Frauen in Elternzeit, die erst nach den Schutzfristen für das zu erwartende Kind abläuft, und die während der Elternzeit nicht teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind. Quelle: mutteschaftsgeldstelle


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 4. Mai 2008 11:27
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Du würdest nur MuSchGeld vom AG bekommen, wenn du nach der 1. Elternzeit und vor der 2. Mutterschutzfrist wieder arbeiten würdest (müssen aber keine ganzen 3 Monate sein).


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