Ich habe jetzt zwei Jahre Elternzeit und mich interessiert, ob mein Arbeitgeber wieder Mutterschaftsgeld zahlt, wenn mein zweites Kind 5 Wochen nach der Elternzeit ausgezählt ist. D. h. ich würde ja vor der Geburt nicht mehr arbeiten.
Bis jetzt konnte mir noch keiner was genaues sagen. Irgendwo habe ich auch gelesen, dass sich das Mutterschaftgeld nach den drei letzten netto-Einkommen berechnet. Was ja bedeuten würde, ich müßte vorher drei Monate gearbeitet haben.
Vielleicht kann mir einer von Euch sagen, was nun stimmt. Danke für Eure Hilfe!
Du würdest nur MuSchGeld vom AG bekommen, wenn du nach der 1. Elternzeit und vor der 2. Mutterschutzfrist wieder arbeiten würdest (müssen aber keine ganzen 3 Monate sein).
Dankeschön, aber das weiß ich ja alles. Die Frage ist ja, ob ich Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhalte, oder ob ich erst wieder 3 Monate arbeiten muß. Vielleicht kannst du es mir ja nochmal persönlich beantworten.
Merci!
Also ich würde sagen nein, aber 100% sicher bin ich mir nicht, erkundige dich doch einmal direkt bei der Mutterschaftsgeldstelle: http://www.mutterschaftsgeld.de/
II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:
Frauen in Elternzeit, die erst nach den Schutzfristen für das zu erwartende Kind abläuft, und die während der Elternzeit nicht teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind. Quelle: mutteschaftsgeldstelle