Ich war 1 Jahr krank geschrieben (Juli 07 bis August 08). Als ich wieder anfing zu arbeiten, wurde mir mitgeteilt, dass mein Jahresurlaub für 07 verfallen ist. Nun gab es im Januar diesen Jahres aber ein Urteil, dass es verfassungswidrig ist, Urlaub wegen Krankheit verfallen zu lassen.
Meine Frage: Kann ich meinen Urlaub jetzt doch noch auch rückwirkend bekommen oder gilt dieses Urteil jetzt nur ab diesem Jahr?
''urlaubsansprüchen bleiben auch bei krankheit bestehen.''
''du kannst ihn dir auch auszahlen lassen.''
da hab ich wieder was gelernt, danke bitmap
Nix zu danken akademikus. Ich lerne ja hier auch täglich dazu. ;-)