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Bekomme ich meinen Jahresurlaub nun doch noch?

Frage von Limmerick Limmerick

Ich war 1 Jahr krank geschrieben (Juli 07 bis August 08). Als ich wieder anfing zu arbeiten, wurde mir mitgeteilt, dass mein Jahresurlaub für 07 verfallen ist. Nun gab es im Januar diesen Jahres aber ein Urteil, dass es verfassungswidrig ist, Urlaub wegen Krankheit verfallen zu lassen.

Meine Frage: Kann ich meinen Urlaub jetzt doch noch auch rückwirkend bekommen oder gilt dieses Urteil jetzt nur ab diesem Jahr?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von akademikus akademikus

    das siehst du vollkommen richtig, urlaubsansprüchen bleiben auch bei krankheit bestehen. du kannst ihn dir auch auszahlen lassen. wenn dein arbeitgeber das anders sieht, such dir nen fachanwalt für arbeitsrecht. gruss akademikus

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''urlaubsansprüchen bleiben auch bei krankheit bestehen.''

    • Neuerdings.

    ''du kannst ihn dir auch auszahlen lassen.''

    • Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und davon war hier [bis jetzt] nicht die Rede.
    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    da hab ich wieder was gelernt, danke bitmap

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nix zu danken akademikus. Ich lerne ja hier auch täglich dazu. ;-)

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Das gilt nicht rückwirkend. Ergo -> deinen Anspruch von 2008 bzw. 2007 kannste vergessen.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    nicht nach eu-recht. oder sehe ich das falsch. ich such mal bei lexis-nexis nach dem urteil

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es geht um Urlaub aus 2007. Und Anfang 2008 war das Urteil noch gar nicht vorhanden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Hier http://kurzlink.de/ZXuZGkvI5 das Urteil.

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    Antwort von uno2407 uno2407

    Urlaub für das laufende Jahr bekommst du, aber für das letzte Jahr ist er wirklich verfallen.

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