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Bekomme ich meinen Führerschein Wieder???

Frage von micha11 micha11

Ich hatte einen schweren Motorradunfall,bei dem leider ein Mensch ums Leben gekommen ist.Das Gericht hat jetzt entschieden,daß ich meinen Führerschein in 3 Monaten wieder bekommen kann.Jetzt meine Frage: Kann die Führerscheinstelle mir irgendwelche Auflagen(MPU,Nachschulung usw.) erteilen?

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Antworten (10)

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    Antwort von TawaGirl TawaGirl

    Ich bin zwar kein Experte, denke aber einmal, dass diese Auflagen schon vom Gericht hätten festgelegt werden müssen. Das Gericht hat schließlich entschieden, dass Du Deinen Führerschein zurück bekommst. Die Führerscheinstelle ist meiner Meinung nach auch nur die Stelle, die den Führerschein ausstellt. Um ganz sicher zu gehen würde ich an Deiner Stelle mal Deinen Anwalt fragen, der Dich vor Gericht wohl vertreten hat. LG TawaGirl

    Kommentar von micha11 micha11

    Erstmal danke,das du so schnell und neutral geantwortest hast.Das alles ist auch für mich nicht einfach.Ich habe sehr damit zu kämpfen und böse Worte bin ich gewohnt.Nur zur Info:ich hatte keinen Alkohol und keine Drogen zu mir genommen.So einen Unfall macht keiner mit Absicht,und ich bin auch dem Tod von der Schippe gesprungen und werde mein Leben lang mit den Unfallfolgen und diesem furchtbaren Erlebnis leben müssen.Wie gesagt,es ist alles nicht einfach.Aber das Leben geht nunmal weiter.Und ich brauche halt den Führerschein auch für meine berufliche Zukunft,die ja durch den Unfall auch sehr ungewiss ist.Das Gericht hat mir den Führerschein für weitere 6 Monate entzogen,liege aber unter 1 Jahr.Das Gericht hat im Urteil keine weiteren Auflagen erteilt. Gruß Micha

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    Antwort von koira1975 koira1975

    Das Gericht wird doch auch über Auflagen entschieden haben. Ich kenne ja jetzt das Urteil nicht.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    So schlimm das alles ist - für den Geschädigten (Toten), aber auch für dich, der du auch in Zukunft damit leben musst, einen Menschen auf dem Gewissen zu haben - wenn kein Alkohol oder Drogen oder besonders rücksichtloses Verhalten eine Rolle gespielt hat, wirst du deinen Führerschein ohne Probleme und ohne Auflagen wieder bekommen. Und das finde ich auch in Ordnung, weil das Leben für dich weitergehen muss. Und dazu gehört auch die Fahrerlaubnis. Wir sind alle nur Menschen - jeder kann mal einen Fehler machen und kann die Folgen leider manchmal nicht beeinflussen, muss sie aber verantworten, wenn sie eintreten - wie hier der tragische Tod eines Menschen. So sehr manch Angehöriger den "Täter" am liebsten verfluchen und selbst zu welch Strafen auch immer verurteilen würde (was menschlich absolut verständlich ist) - so sehr darf niemand vergessen, dass er selbst jeden Tag als Führer eines PkWs in dieselbe Lage kommen kann. Das kann uns allen passieren. Ich rede hier nicht von Alkohol, Drogen oder Raserei pp. Ich rede hier nur von rein menschlichem Verhalten.

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Bei drei Monaten vermute ich eher ein Fahrverbot, als eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn das so ist, bekommst Du einfach Deinen Führerschein zurück, ohne daß es irgendwelche Auflagen gibt.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Wäre doch auch für Dich nicht verkehrt!Was ist so schlimm daran?

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    Antwort von hapebue hapebue

    Rechtliche Probleme mit dem Führerschein, MPU u.s.w (startseite) .... Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ...

    http://www.bleifuss-verkehrsinfo.de/uebung5.htm

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    Antwort von Pinja Pinja

    Vielleicht musst Du so ein Test machen - aber das Gericht wird entscheiden !

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Wenn Du ein Fahrverbot hattest, keine MPU, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ja.

    Ansonsten wende Dich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, weil Deine (verständlicherweise) ungenauen Angaben eine weitergehende Antwort schwer machen. Alles Gute!

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ich glaube, mal gehört zu haben wenn er länger als ein Jahr entzogen war, dann mußt Du zur MPU. Ob es tatsächlich stimmt, weiß ich aber nicht.

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    Antwort von Wenne Wenne

    Das kommt wohl auf die genauen Umstände des Unfalls und des darauf folgenden Führerscheinentzugs an. Das kann man ohne weiter Infos nicht beantworten.

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