Hallo hab mal ne Frage : Im Mietvertrag steht was von ca.41qmWohnfläche es sind aber ca. 31 habe ich gemessen und nun ? Es steht aber auch drinn : Eine EUR/qm-Miete wird nicht vereinbart. Die Neben-und Betriebskosten wurden jetzt auf 41qm gerechnet ,nun wird neu vermessen Vermieterseitig . Habe ich auch einen Anspruch auf Rückzahlung der Miete ( wohne hier ca. 22 monate) ?
Bekomme ich meine Miete zurück ?
Antworten (7)
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MalkiaMalkia
Bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent kann der Mieter auch ohne Verschulden des Vermieters verlangen, dass der Mietzins nach der tatsächlichen Wohnfläche ermittelt wird. Soweit der Mieter in der Vergangenheit schon zuviel gezahlt hat, steht ihm ein Anspruch auf Rückzahlung zu (LG Hamburg WM 2001, 20).
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anjannianjanni
Wenn die Wohnung so viel kleiner ist, lohnt sich für Dich ein Anwalt, wenn der Vermieter nicht freiwillig was zurückzahlt.
Alle Nebenkosten, die Quadratmeteranteilig sind, sollte er auf jeden Fall zurückzahlen. Einen Anteil für die Kaltmiete (eigentlich) auch, denn es handelt sich ja nicht um eine geringfügige Abweichung!
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mietmensch Erst mal Danke für alle antworten hier, echt super (bin neu hier). Das dachte ich mir auch deswegen kommt der vermieter nun zum selbermessen. weiss jemand wie das mit der courtage ist weil da wurden ja nun auch damals 10 qm zuviel angegeben und Kaution ?
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anjannianjanni Oops - da hat sich ein Makler auch noch dumm dran verdient? Das kann ich nicht sagen. Da solltest Du vielleicht doch noch mal einen Anwalt befragen. Rechne Dir aber vorher aus, ob sich der Aufwand lohnt, dahinterher zu rennen. Auch der Anwalt kostet Geld.
Die Kaution ist Dein Geld. Da würde ich mir jetzt keinen Kopf drum machen. So viel kann das ja nicht sein, was da jetzt zusätzlich liegt. Und Du bekommst sie am Ende der Mietzeit zurück.
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mietmensch Denke das Lohnt weil ja auch noch einige andere sachen sehr fragwürdig sind siehe frage Treppenhausreinigung
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moon73moon73
Ja- wenn die Wohnung tatsächlich kleiner ist, wie im Mietvertrag angegeben, bekommst du die Differenz rückwirkend erstattet.
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RegenmacherRegenmacher Nein! Die Kaltmiete wurde pauschal und nicht nach Quadratmetern berechnet.
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mietmensch ja aber auch bei der grossen abweichung ist ja fast n zimmer ist es doch eine nicht erbrachte Leistung oder?
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WEISTDUSWEISTDUS Ist aber nicht zulässig
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mietmensch moin was ist nicht zulässig ???
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Eddy21Eddy21
41 m2 wird die Gesamtfläche sein ! 10m2 für nicht ständig bewohnbare Flächen ! Flure,Balkon etc. Bei meinem Sohn hatte der Vermieter bei den Heizkosten den Balkon mit gerechnet!
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AnellAnell
Ich würde den Mietspiegel zu Rate ziehen. Wenn die qm-Kosten bei 31 qm diesen deutlich übersteigen, würde ich auch Miete zurückverlagen. Die Nebenkosten müssen auf die reale Größe umgerechnet und zurückerstattet oder mit zukünftigen Kosten verrechnet werden. Anell
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mietmensch Alo ich habe 300 Euro Kaltmiete bezahlt und stelle nun fest das es ja eine abweichung von über 20 prozent ist ,ist doch das mdann nicht egal was im mietvertrag steht ? wegen der qm miete als nicht vereinbart ?
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anjannianjanni Du hast recht, das ist auf jeden Fall zu viel. Der Vermieter hat Dir da ja eine Eigenschaft der Wohnnung vorgetäuscht, die die gar nicht hat.
Ich nehme mal an, er hat es nicht in böser Absicht getan...
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AnellAnell Ich würde mal prüfen lassen, ob diese Klausel überhaupt möglich ist, dass die Miete sich nicht auf die qm bezieht. Damit verhindert der Vermieter einen Mietspiegel-Vergleich, und das, denke ich, kann er nicht. 10 Euro Kaltmiete ist schlicht unverschämt. Anell
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RegenmacherRegenmacher
Wenn eine Quadratmetermiete nicht vereinbart wurde, dann bekommst du kein Geld zurück.
Anders sieht es bei den Betriebskosten aus, die per m² abgerechnet werden. Da muss dir die Differenz erstattet werden, wenn du das forderst.
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anjannianjanni Nö, wenn der Unterschied so graviernd ist, wurde eine Eigenschaft vorgetäuscht, die die Wohnung gar nicht hat. Da ist auch eine nachträgliche Miet-Verringerung möglich.
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mietmensch tja aber is ja schade dachte bei über 10 prozent gibt es das trotzdem
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Tigergirl0706Tigergirl0706
Das ist ja heftig. Also denken tu ich auf jedenfall. Da wurdest du wohl ziemlich gelinkt. Man rechnet eine Wohnung nach qm aus Bsp: 41qm x 4euro pro qm 164euro 31qm x 4 Euro = 124 Euro
Wäre zum Beispiel die Kaltmiete. Warm weß ich jetzt nicht
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Das hört sich gut an (LG Hamburg)wohne in Hamburg. könnte es dann zurückverlangen.