80

Bekomme ich meine Krankenakte ausgehändigt, wenn ich den Facharzt wechseln möchte?

Frage von Agnes10 Agnes10

Ich war jetzt einige Zeit bei einem Urologen in Behandlung, habe dort diverse Untersuchungen hinter mir, aber bei meinem letzten Besuch hat mich der Mann so von der Seite angemacht, daß ich dort nicht mehr hingehen möchte. Da ich vermeiden möchte, daß ich bei einem neuen Urologen sämtliche Untersuchungen noch einmal über mich ergehen lassen muß: kann ich mir meine Krankenakte zwecks Arztwechsel aushändigen lassen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 5
    Antwort von Auskunft Auskunft

    Jeder hat das Recht, seine Krankenakte einzusehen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben.

    Einen Anspruch auf Zusendung oder Aushändigung der Originalunterlagen gibt es jedoch nicht“, stellt Heike Wöllenstein, Referentin für Patientenrechte beim AOK-Bundesverband, im Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau klar. Wer seine Behandlungsakte kopieren lässt, muss dafür bezahlen.

    (http://www.viviano.de/ak/Magazin-Gesundheit-Recht/recht-1356.shtml)

  • 4
    Antwort von Ysobel Ysobel

    Sag dem neuen Urologen das du schon saemtlich Untersuchungen mitgemacht hast, und bitte ihn, die Krankenakte bei dem alten Urologen anzufordern.

  • 3
    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Normalerweise wird der neue Arzt die Unterlagen von seinem Vorgänger anfordern. Die Unterlagen bekommt man in der Regel erst, wenn man Akteneinsicht beantragt. Das ist kostenpflichtig und man bekommt nur die "offiziellen" Untersuchungsergebnisse. Sog. Interna wird und muss kein Arzt rausgeben.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.