Wenn ich einen Vollstreckungsbescheid veranlasst habe und der Gerichtsvollzieher trifft beim angekündigten Termin tatsächlich jemanden an, bekomme ich da in jedem Fall mein Geld?
Bekomme ich mein Geld, wenn der GV den Schuldner mit einem Vollstreckungsbescheid tatsächl.antrifft?
Antworten (8)
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anjannianjanni
Wenn was zu pfänden ist, ja. Ich würde da eher zu einer Kontopfändung oder Lohnpfändung raten...
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MietnormadeMietnormade
Nein bekommst Du nicht. Wenn der GV Jemanden angetroffen hat, weißt Du nur das dort Jemand war. Geld bekommst Du nur falls der GV dort was verwertbares (Geld Wertgegenstände) findet. Und bei geschickten Schuldnern findest Du sicherlich nichts.
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RBMannheimRBMannheim
Dass jemand angetroffen wird, sagt ja noch nichts darüber aus, ob es auch wirklich etwas zu holen gibt!
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SammlSamml
Du hast auf jeden Fall einen rechtsgültigen Titel, der innerhalb von 30 Jahren Bestand hat. Aber es muss den Schuldner betreffen, wenn nur z.B. seine Frau das Geld hat sieht es schlecht aus,meistens wirft man Gutes Geld Schlechtem hinterher wenn man den GV beauftragt , denn der bekommt sein Geld, notfalls vom Gläubiger für die erbrachte Leistung. Sie ha Familie Poth, da ist eigentlich Geld vorhanden, aber eben nur bei der Ehefrau. Das sind zwar bestimmt andere Dimensionen aber Geld bleibt Geld.
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ShyGeeShyGee
Genau, und wenn was zu holen ist bekommt zuerst der GV seine Gebühren!
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casuke na gut, die 18 Euro werden ja schon noch da sein...
Kommentar von
casuke Aber seine 18 Euro werden wohl schon noch rausspringen...
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QetanQetan
Wenn der Schuldner den Offenbarungeid leistet sieht es schlecht für Dich aus.
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DH