Ich habe meinem Bruder einen Geschenkgutschein im Wert von 200 Euro geschenkt. Dieser Gutschein wurde von einem kleinen Comuterladen in unserer Stadt ausgestellt, der nun letzte Woche unerwartet aufgrund mangelnder Kundschaft geschlossen hat. Mein Bruder hat seinen Gutschein noch nicht eingelöst? Bekomme ich nun mein Geld zurück bzw. erhält mein Bruder noch eine Gegenleistung? Muss ich einen Anwalt einschalten?
Antworten (5)
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8Antwort von
wim50wim50
Wenn die Firma insolvent ist, kannst du dich in die Reihe der wartenden Gläubiger einreihen und auf dein Geld warten. Und das kann dauern. Allerdings solltest du dich beim Insolvenzverwalter melden und deine Ansprüche geltend machen.
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2Antwort von
migrowemigrowe
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
Jeden Werktag ab 13:00Uhr stehen hier die neuesten amtlichen Meldungen zu Insolvenzverfahren. Privat und Geschäftlich. Interessant, wen man da so findet, aus der Nachbarschaft...
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2Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Den Anwalt kannst du einschalten, der wird dann deine Forderung in die Liste der Gläubiger schreiben lassen.
Aber meist ist da mangels Masse nichts mehr zu machen.
Kommentar von
Hurrierbay16Hurrierbay16 da hast du - leider - recht! und bei so einer kleinen summe bist du ziemlich chancenlos.
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1Antwort von
jotde01jotde01
wenn der Laden wegen Insolvenz geschlossen wurde wirst du dich mit deiner Forderung in die vielleicht lange Liste von Gläubigern einreihen müssen. Du mußt also dem Insolvenzverwalter deine Forderung überbringen. Am Ende kommt aber meist nur ein Quote heraus, so dass du nur eine Teil zurück erhältst, wenn überhaupt. Anwalt würde ich bei der Summe nicht einschalten, da du die Gebühren selbst tragen mußt (kannst ja mal nach der Höhe der Gebühren anfragen).
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1Antwort von
dock69dock69
Hier wäre die Frage, ob der Laden nur wegen mangelnder Kundschaft geschlossen hat oder tatsächlich eine Insolvenz vorliegt. Im letzteren Fall wird es schwierig, weil es sicherlich Gläubiger mit größeren Forderungen gibt. Es macht wahrscheinlich Sinn die Möglichkeiten mit einem Anwalt zu besprechen. Wenn Du nicht rechtschutzversichert bist, könnte es allerdings sein, dass Du Deine Anwaltskosten selbst tragen musst, wenn das Geschäft nicht mehr zahlungsfähig ist.
DH - Sehr gute Antwort!