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Bekomme ich mein Fahrrad zurück?

Frage von sangsue sangsue

Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Dort wurde vor ein paar Tagen eine Fahrradaktion durckgeführt, die wie folgt aussah: Es wurde im Wohnheim ein Zettel und an den Fahrradstellplätzen nochmal 2 angebracht, auf denen stand: Fahrradaktion, wenn du bis zum 7.6. den Aufkleber auf deinem Fahrrad nicht entfernst, wird dein Fahrrad eingesammelt und zu Beginn des Nächsten Semesters an die Neuankömmlinge versteigert. Ich habe die Zettel nicht richtig durchgelesen, da letztes Semester auch so etwas ausgehängt war, aber eben mit dem Unterschied dass hier die Räder versteigert wurden. Als ich dann nach meinem 2-wöchigen Krankenhausaufenthalt zurück kam, war mein Fahrrad weg, sprich das Schloss aufgebrochen und abtransportiert. Ist das nicht rechtswidrig? Man kann mir doch mein ordnungsgemäß abgestelltes und gesichertes Fahrrad nicht einfach so wegnehmen!? Kann ich hier rechtliche Schritte einleiten, falls ich es nicht zurückbekomme?

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Antworten (10)

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Das ist eindeutig Diebstahl.

  • 2
    Antwort von Melonencola Melonencola

    Sicher, du kannst anzeige erstatten. Auch wenn sie dich "vorwarnen" haben sie kein recht dir dein fahrrad zu entwenden! Aber das wird sich ja sicher so klären lassen. Ist nciht noch jemand deiner Freunde betroffen?

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    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Wenn das Fahrrad ordnungsgemäß auf dem dafür vorgesehenen Fahrradstellplatz abgestellt war, ist das Vorgehen meines Erachtens nicht korrekt. Aus meiner Sicht kann man hier von Sachbeschädigung mit Diebstahl reden. Ich würde die Verwaltung des Wohnheimes darauf ansprechen und ggf. sollte das nicht fruchten mit einer Anzeige drohen.

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    Antwort von Formatter Formatter

    Schau in die Hausordnung des Studentenwohnheims. Durchaus moeglich, dass Du das Fahrrad eben nicht ordnungsgemaess abgestellt hast. Oft ist es nicht erlaubt, Fahrradstaender wochenlang zu belegen. Bei uns am Bahnhof wird auch alle paar Monate alles weggeschafft, was wochenlang nicht bewegt wurde.

    Kommentar von boingsel boingselboingsel

    Naja am Bahnhof sollte auch niemand wohnen. Aber da das Wohnheim ihr Wohnsitz ist, wird sie wohl ihr Rad dort abstellen dürfen, und zwar dauerhaft?!

    Kommentar von Romjia RomjiaRomjia

    Somal 2-3 Wochen nun nicht wirklich ne lange Zeit ist.

    Kommentar von Formatter FormatterFormatter

    Wohnsitz hin oder her, wenn die Hausordnung es verbietet, darf er/sie es nicht tun.

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Die Wohnheimbetreiber haben als Besitzer das Recht zu solchen Maßnahmen,zumal die Aktion angekündigt war.

    Kommentar von sangsue sangsue

    Ja aber sollte man dann nicht persönlich benachrichtigt werden. Außerdem ist niemand berechtigt aus solchen Gründen mir mein Eigentum zu entwenden. Also das ist meine Meinung

    Kommentar von Romjia RomjiaRomjia

    Das ist Unsinn. Die haben nicht das Recht fremdes Eigentum zu entwenden. Die dürfen nach Ankündigung Sachen wegwerfen oder wegräumen die irgendwo abgestellt sind wo sie nix zu suchen haben. Ein Rad was völlig Ordnungsgemäß abgestellt ist dürfen die nicht einfach wegnehmen und versteigern. Und schon gar nicht bei ner Frist von 2 Wochen. Das darf nicht mal die Polizei. Die dürfen lediglich umsetzen oder abschleppen. Aber nicht wegnehmen.

    Kommentar von MarcSu MarcSuMarcSu

    Diese Maßnahmen sind schon seit Jahren vor öffentlichen Einrichtungen, Mietwohnungsanlagen und Ähnlichem durchaus üblich und werde auch regelmäßig so praktiziert. Fahrräder und Ähnliches, die auf fremden Plätzen längere Zeit ohne Benutzung und ohne offensichtliche Besitzererkennung remstehen, dürfen so entsorgt werden.

    Bis jetzt gab es noch keinen erfolgreichen Widerspruch.

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    Antwort von Exotime Exotime

    geh dort hin erzähl so wie du es hier geschrieben hast.Dann bekommst auch dein Fahrad zurück..wen das nix hilft dann Anzeige!

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Das geht garnicht, das ist Diebstahl....

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    Antwort von stenic611 stenic611

    Selbstverständlich musst Du dein Fahrrad wieder bekommen. Was geht denn bei euch ab? Im Notfall einen Anwalt nehmen. Selbst wenn das ganze rechtens sein sollte (was ich nicht glaube) warst Du krank und wirst dies sicher belegen können.

    Kommentar von sangsue sangsue

    Ja klar kann ich das belegen, das Problem ist nur, dass die Zettel ja schon vorher da hingen, ich sie aber nicht beachtet hab, da ich nach der Überschrift "Fahrradaktion" nicht mehr weiter gelesen hab

    Kommentar von stenic611 stenic611stenic611

    Fakt ist das ich nicht glaube das das rechtsgültig ist. Ganz ehrlich: geh schleunigst zur Polizei! Viel Glück!

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    Antwort von switchy66 switchy66

    Finde es auch eine Frechheit und würde alles daran setzen, mein Fahrrad zurück zu bekommen.

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    Antwort von Chwasc Chwasc

    Das ist diebstahl, den würd ich anzeigen oder auf jeden Fall mal mit den Organisatoren reden.

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