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Bekomme ich mein Bargeld zurück?

gefragt von housemeister am 25.09.2008 um 21:18 Uhr

Am 12.08.2008 habe ich einen Fernsehsessel gekauft. Nun sind am Hocker Risse aufgetaucht die auf einen Produktionsfehler hinweisen. Gestern war ich diesen reklamieren. Heute bekam ich einen Anruf des Möbelhauses, dieser teilte mir mit das der Hersteller diesen Hocker bzw. kompletten Fernsehsessel nicht mehr herstellt. Nun will mir das Möbelhaus den beschädigten Hocker mit dem Ausstellungsstück umtaschen oder eine Gutschrift geben, jedoch nicht den Betrag in Bar auszahlen. Gibt es eine Möglichkeit auf eine Barauszahlung??

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Recht x 35.215 Geld x 22.645 umtausch x 431 bargeld x 64 gutschrift x 27

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 25. September 2008 21:23
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Das ist ein fall der Mängelhaftung. Du hast also unter den von Dir geschilderten Umständen ein Recht auf Rückzahlung der Kaufpreises in Geld. Einen Gutschein mußt Du nicht akzeptieren.


kiki68
beantwortet von kiki68 am 25. September 2008 21:19
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Gesetzlich hast Du das Recht auf Bares. Also: hartnäckig bleiben!

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 25. September 2008 21:22

stimmt nicht, der Verkäufer darf zweimal nachbessern und einmal austauschen, erst dann Bargeld - häufiger Rechtsirrtum

Kommentar von Simple_avatar4smallfaband am 25. September 2008 21:23

aber es wird nicht mehr produziert... dadurch keine ausbesserung moeglich !

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 25. September 2008 21:31

Das Austauschen mit dem Ausstellungsstück ist aber keine Nachbeserung zum eigentlichen Kaufvertrag der ja ein neues Produkt beinhaltet.

Da es nicht mehr hergestellt wird kann der Verkäufer zwar eine Reparatur versuchen, wird aber in diesem Falle nur schlecht möglich sein, da Möbelhäuser selten selber reparieren und der Hersteller wohl auch nicht mehr.


anonym
beantwortet von tigertim am 26. September 2008 09:43
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Der Verkäufer darf 2 mal nachbessern (Nacherfüllung) dann muss er Ersatz liefern. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Der problemlose "Umtausch" geschieht meistens nur aus Kulanz. Ein Recht auf Bares hast du nicht.


SirPedta
beantwortet von SirPedta am 25. September 2008 21:34
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Nein, ich glaub Du hast kein zwingendes Recht auf Bargeld. Bei Gewährleistungsfall ist der Verkäufer verpflichtet, a.)für Ersatz zu sorgen (geht nicht, wird nicht mehr hergestellt) oder b.) die Ware zumutbar zu reparieren.

Lies mal selber hier:

www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht...


anonym
beantwortet von sammlerrosi am 25. September 2008 21:25
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Hallo bleib hartnäckig es ist Pflicht das Bargeld auszuzahlen, oder du willst den Sessel dann nimm das Ausstellungsstück aber mit einem Nachlass und den Rest in Bar auszahlen mfg


faband
beantwortet von faband am 25. September 2008 21:23
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dazu gibt es klare gesetzliche aussagen....

der haendler ( hersteller ) hat nachbesserungsversuche....

da er aber nicht mehr produziert wird, und du auch nicht verpflichtet bist, das ausstellungstueck zu nehmen, muß der kaufvertrag rueckgaengig gemacht werden...

und das bedeutet, du bekommst dein geld zurueck !

sonst hilft nur: dein anwalt... oder die androhung, diesen aufzusuchen !


VNKKS
beantwortet von VNKKS am 25. September 2008 21:21
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Nein!! Viele Warenhäuser geben nur Gutscheine aus...vielleicht erreichste was wenn du etwas druck machst...von wegen vorgesetzten sprechen u.s.w. also ich damit bei einem möbelhaus anfing, hab ich nicht nur mein bargeld bekommen sondern auch noch einen 25€ gutschein :o)


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. September 2008 21:20
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Da hast Du ein Recht drauf.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 25. September 2008 21:19
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Nö, leider kein Anrecht drauf


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