Am 12.08.2008 habe ich einen Fernsehsessel gekauft. Nun sind am Hocker Risse aufgetaucht die auf einen Produktionsfehler hinweisen. Gestern war ich diesen reklamieren. Heute bekam ich einen Anruf des Möbelhauses, dieser teilte mir mit das der Hersteller diesen Hocker bzw. kompletten Fernsehsessel nicht mehr herstellt. Nun will mir das Möbelhaus den beschädigten Hocker mit dem Ausstellungsstück umtaschen oder eine Gutschrift geben, jedoch nicht den Betrag in Bar auszahlen. Gibt es eine Möglichkeit auf eine Barauszahlung??

Das ist ein fall der Mängelhaftung. Du hast also unter den von Dir geschilderten Umständen ein Recht auf Rückzahlung der Kaufpreises in Geld. Einen Gutschein mußt Du nicht akzeptieren.

Gesetzlich hast Du das Recht auf Bares. Also: hartnäckig bleiben!
Arwen45 am 25. September 2008 21:22 stimmt nicht, der Verkäufer darf zweimal nachbessern und einmal austauschen, erst dann Bargeld - häufiger Rechtsirrtum
aber es wird nicht mehr produziert... dadurch keine ausbesserung moeglich !
Wenne am 25. September 2008 21:31 Das Austauschen mit dem Ausstellungsstück ist aber keine Nachbeserung zum eigentlichen Kaufvertrag der ja ein neues Produkt beinhaltet.
Da es nicht mehr hergestellt wird kann der Verkäufer zwar eine Reparatur versuchen, wird aber in diesem Falle nur schlecht möglich sein, da Möbelhäuser selten selber reparieren und der Hersteller wohl auch nicht mehr.
Der Verkäufer darf 2 mal nachbessern (Nacherfüllung) dann muss er Ersatz liefern. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Der problemlose "Umtausch" geschieht meistens nur aus Kulanz. Ein Recht auf Bares hast du nicht.

Nein, ich glaub Du hast kein zwingendes Recht auf Bargeld. Bei Gewährleistungsfall ist der Verkäufer verpflichtet, a.)für Ersatz zu sorgen (geht nicht, wird nicht mehr hergestellt) oder b.) die Ware zumutbar zu reparieren.
Lies mal selber hier:
www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht...
Hallo bleib hartnäckig es ist Pflicht das Bargeld auszuzahlen, oder du willst den Sessel dann nimm das Ausstellungsstück aber mit einem Nachlass und den Rest in Bar auszahlen mfg
dazu gibt es klare gesetzliche aussagen....
der haendler ( hersteller ) hat nachbesserungsversuche....
da er aber nicht mehr produziert wird, und du auch nicht verpflichtet bist, das ausstellungstueck zu nehmen, muß der kaufvertrag rueckgaengig gemacht werden...
und das bedeutet, du bekommst dein geld zurueck !
sonst hilft nur: dein anwalt... oder die androhung, diesen aufzusuchen !

Nein!! Viele Warenhäuser geben nur Gutscheine aus...vielleicht erreichste was wenn du etwas druck machst...von wegen vorgesetzten sprechen u.s.w. also ich damit bei einem möbelhaus anfing, hab ich nicht nur mein bargeld bekommen sondern auch noch einen 25€ gutschein :o)