Ich lebe jetzt seid nicht ganz einem jahr nicht mehr mit meinem freund und vater unseres sohnes zusammen .wir waren 10 jahre zusammen und unser sohn ist jetzt 7 jahre.in der zeit in der wir zusammen lebte war ich zuhause und habe nur nebenbei gearbeitet...ausserdem habe ich in der firma die wir zusammen aufgebaut haben geholfen (büro abrechnungen ect.) jetzt wo wir uns getrennt haben läuft die firma immer besser und er ist zudem auch noch neu beschäftigt in einer anderen firma in der er auch eine gewinnbeteilung hat. das heißt im klar text ich lebe von ungefähr 850 euro (inkl kindergeld unterhalt und zuverdienst) und er kriegt um die 6000euro + gewinnbeteiligung ... auf unterhalt für mich habe ich verzichtet ...aber bekomme ich dann nicht eigentlich mehr für meinen bzw unseren sohn? danke im voraus...
Antworten (11)
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HusbandHusband
Da gibt es eine sog. Düsseldorfer Tabelle, an der man ablesen kann wie hoch der Kindesunterhalt sein soll.
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orientboyorientboy
dein ex ist verplichtet, alle zwei jahre seinen steuerbescheid dir vorzulegen (kannst auch über anwalt für familienrecht anfordern lassen, wenn er nicht freiwillig sich dazu erklärt). generell richtet man sich nach der düsseldorfer-tabelle, wonach auch später natürlich die höhe des einkommens des kindesvaters berücksichtigt wird (lebenshaltungskosten werden gegen die einnahmen gerechnet). danach wird in einer anderen tabelle die genauere stufe ermittelt, wobei ich an deiner stelle das nur über einen anwalt machen würde, da die ganze sache festgehalten wird und zu kompliziert ist. falls du finanziell dich nicht in der lage siehst, einen anwalt zu beauftragen, brauchst du dir kein problem daraus zu machen, denn du forderst den unterhalt im namen deines (euren) sohnes, dem prozesskostenbeihilfe zusteht. da er keine einnahmen hat, kostet das dich nichts. empfehlung: nimm einen anwalt, ausser der kindesvater sichert dir schriftlich eine angemessene erhöhung zu.
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Damian04 Nach der neuen Rechtssprechung ist der Unterhalt für das Kind gestaffelt. Wenn das Kind jetzt 7 Jahre alt ist, stehen dir bis zum 10. Lebensjahr, 18% vom Nettoeinkommen deines Mannes zu. Das Einkommen deines Mannes mußt du aber beweisen. Wenn er selbständig ist, kann an dem Nettoeinkommen seitens deines Mannes was gedreht werden.
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mel77lemel77le
klar bin ich neidisch ! ich lebte 10 jahre mit ihm zusammen und alles was da läuft habe ich mit erarbeitet ...ausserdem kann man nicht voll arbeiten wenn man ein kind hat was 7 jahre ist und in die 1 klasse geht dafür brauch man mindesten ein hort und den gibs hier nicht ! davon mal abgesehn das ich gerne mehr arbeiten würde aber das muss man auch erstmal finden... schätze du hast keine kinder oder ? als ich gegangen bin habe ich nur die sachen unseres sohnes mitgenommen meine klamotten (zum anziehen) und meine bettseite SONST NIX! ich hab auf unterhalt für mich verzichtet weil ich fair sein wollte ...dann finde ich es auch fair wenn er das für sein sohn zahlt was er muss!
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Damian04 Lasse dich bitte nicht von manchen unqualifizierten Aussagen durcheinanderbringen. Du warst zu fair. Ich hoffe, dass du nicht der Verlierer bist. Du kannst dir notfalls einen Anwalt nehmen und Prozesskostenhilfe beantragen. Dann hättest du keine Mehrkosten.
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cortijerocortijero
Da kannst du nur in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen. Aber klingt da vielleicht so etwas wie Neid? geh doch auch voll Arbeiten. Dein Kind ist doch groß genug. Dann verdienst du auch mehr.
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Damian04 Diese Antwort hättest du dir sparen können. Warum soll der Erzeuger des Kindes sich aus der Verantwortung ziehen. Du hast bestimmt auch mal ei Problem. Ich hoffe, du bekommst dann auch solche Aussagen und denkst darüber nach.
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IsegrimWisobirIsegrimWisobir
Versuche eine einigung hinzubekommen.ei ne klage dauert meistens.Und du weist nicht ob du gewinnst.
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Raimund1Raimund1
Da müsste er deutlich mehr abdrücken
Schau mal unter Düsseldorfer Tabelle
da findest du den Betrag für den Sohn ganz unten unter Berücksichtigung des Kindergelds
wie ist das mit der gewinnbeteiligung? wird das mit eingerechnet? oder darf man das nicht ?
wie gesagt, ein fachanwalt wäre ratsam. ich meine ja, im grundegenommen ist es eine einnahme von ihm und wird mit eingerechnet. aber man kann mehr einnehmen, wenig angeben um wenig zu zahlen. deshalb den anwalt mit prozesskostenbeihilfe in namen deines (euren) sohnes.