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Bekomme ich kosten vom Amt wen ich ein mehrmonatiges Praktikum mache?

Frage von blatnoy1990 blatnoy1990

Bekomme ich kosten vom Amt wen ich ein mehrmonatiges Praktikum mache?

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Antworten (4)

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    Antwort von HBResult HBResult

    Nein, § 46 SGB III erlaubt nur Praktika von max. 4wöchiger Dauer - alles andere ist Privatvergnügen

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    Antwort von mac82 mac82

    toll wenn die leute immer einfach mal so ne frage in den raum weren, ohne echte infos etc und dann erwarten eine zuverlässige antwort zu bekommen....

    um so eine frage zu beantworten spielen viele sachen eine wichtige rolle...einfach so ne pauschale antwort gibts hier nicht

    i. d. Regel wird dir das Amt aber nichts zahlen, denn mit einem Praktikum stehst du gleich auf mit einem Schüler, und der bekommt auch kein H4. da du ja auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst...ausnahmen dann, wenn das Praktikum übers amt eingeleitet/genehmigt wurde.

    Kommentar von mac82 mac82mac82

    sorry hab das mehrmonatig überlesen, dass wird selbst übers amt nicht vermittelt, also keine zahlungen

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    Antwort von Eselin Eselin

    das musst du individuell mit deinem zuständigen Sachbearbeiter abklären, weil das von verschiedenen Faktoren abhängt, die wir hier nicht kennen

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    Antwort von nadine120785 nadine120785

    was bist du denn? Schüler, Student, Arbeitslos...

    Kommentar von blatnoy1990 blatnoy1990

    arbeitslos ausbildungssuchend

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    bei einem mehrmonatigen stellen die sich da in der Regel quer...erfahrungsgemäß gehen da nur zwei Wochen

    Kommentar von mac82 mac82mac82

    sie kann so lange ein praktikum machen wie sie will, nur zahlt das amt dann nichts mehr. schon gar nicht bei einem mehrmonatigem.

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    ich meinte das auch nur auf die Kostenerstattung bezogen

    Kommentar von mac82 mac82mac82

    nein. wenn du keine leistungen vom amt bekommst, dann gibts logischerweise auch keinerlei andere kostenerstattung

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    Stimmt..als ausbildungssuchend bekommst du ja auch kein Hart4, oder...das hatte ich vergessen.

    kommt sowas nicht für dich in Frage:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsqualifizierung_Jugendlicher

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