Wer kann mir die genauen Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld nennen? Die Mutter wird mit dem Kind zusammen im Ausland leben und würde die Ansprüche an mich abtreten. Geht so was überhaupt?
Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind im Ausland lebt?
Antworten (7)
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3Antwort von
Indy72Indy72
Leider nein. Gm. § 2 Abs. 5 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird Kindergeld nur für Kinder (unabhängig von deren Staatsangehörigkeit) gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten, es sei denn, es sind Kinder von deutschen christlichen Missionaren, Entwicklungshelfern oder Beamten, die ins Ausland ensendet wurden (Näheres in BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 2 + 3). S.a. Merkblatt "Kindergeld" der Bundesagentur für Arbeit auf Seite 7.
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2Antwort von
WeltraumhippeWeltraumhippe
Das Kindergeld ist nicht für Dich sondern für Dein Kind!!
Kommentar von
SchlauluiSchlaului Quatsch! Willst Du die 150 €uronen ins Kinderbettchen legen?
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NicoleL77NicoleL77 Verstehst du die Antwort wirklich nicht oder absichtlich falsch? Wohl eher absichtlich...
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WeltraumhippeWeltraumhippe Es handelt sich darum, dass er scheinbar damit die Ansprüche seiner Frau begleichen will. Dazu ist das Kindergeld nicht gedacht. Und wenn Du es ins Kinderbettchen legst in Form einer hochwertigen decke, bitteschön! Aber wenn Du dir davon eine neue Uhr kaufst ist es schlichtweg nicht richtig!
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1Antwort von
nitramnenienitramnenie
Kann man mit deinen Angaben nicht hinreichend beantworten, weil da verschiedene Angaben fehlen. WElches Ausland, wenn EU gegebenenfalls steuerrechtlicher und SV-rechlicher STatus von dir bzw. der Mutter. IN der Familienkasse einfach anrufen, Grundsatzfragen können die in der Hotline gut beantworten. Nummer findest du unter www.familienkasse.de.
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1Antwort von
JoWaKuJoWaKu
So was Spezielles würde ich nicht bei GF fragen, sondern im Forum
"Kindergeld und Co." von Jurathek (http://forum.jurathek.de)
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0Antwort von
fishhusfishhus
Sollen die Steuerzahler jetzt schon für Kinder im Ausland zahlen schlimmer wirds nicht
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heakuesimus Das waren jetzt Gegenfrage und persönliche Meinung in einem Satz! Oder fehlt da noch ein Satzteil mit einer vernünftigen Antwort? Weil ja der Punkt fehlt...
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0Antwort von
SchlauluiSchlaului
Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, muss man jährlich nachweisen, dass es sich noch in Ausbildung befindet, egal wo. Dann wird das Kindergeld weiterbezahlt. Meine Töchter haben beide teilweise im Ausland gelebt und studiert. Niemals gab es Schwierigkeiten mit dem Kindergeld.
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WeltraumhippeWeltraumhippe Toll, Du warst aber scheinbar auch der Erziehungsberechtigte...
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nitramnenienitramnenie Anmerkung: Das lag nciht an der Erziehungsberechtigung, sondern vermutlich daran, dass die Kinder sich nur vorübergehend ausbildungsbedingt im Ausland aufgehalten haben, und die Familienkasse weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland (oder der EU) unterstellen konnten.
Kommentar von
AkulaAkula @Schlaului
Ich weiß wirklich nicht, was deine unsinnigen Kommentare hier andauernd sollen!? Deine Antwort eben beantwortet sich selbst. Natürlich hast du Kindergeld bekommen, weil Du in Deutschland gelebt und deine Kinder auch hier gemeldet waren.
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Doch!
nein!
Kindergeld erhalten deutsche Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Ebenso erhalten Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes, für die allgemeine Freizügigkeit gilt, Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Andere in Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber können Kindergeld erhalten. Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.
Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Bei getrennt lebenden Eltern erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind angemeldet ist.
Aus: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=544
Danke für den hilfreichen Link. Allerdings steht da etwas schwammig "deutsche Eltern". In meinem Fall bin ich deutsch und hier einkommenssteuerpflichtig, die zukünftige Mutter aber EU-Ausländerin. Somit stehe ich natürlich wieder am Anfang. Oder haben Sie noch so einen guten Link? ;-)
Nein, das Kindergeld bekommt der oder die Erziehungsberechtigte...
Anmerkung: Erziehungsberechtigung hat im Kindergeldrecht kaum eine Bedeutung.