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Bekomme ich Kindergeld trotz 400 Euro Job ?

Frage von Never Never

Hallo,

ich bin 19 Jahre alt und war vom 1.7. -27.10.09 Zivildienstleistender. Jetzt wurde ich aufgrund einer Allergie ausgemustert und bin wehrdienstunfähig.

Wenn ich ein 400 € Job ausüben würde, habe ich dann immer noch ein Anspruch auf Kindergeld ?

danke

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Antworten (15)

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    Nein Du bist ja nicht in Ausbildung oder Studium

    Kommentar von Barbara1957 Barbara1957Barbara1957

    Never müsste beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatzsuchender gemeldet sein. In diesem Fall gibt es Kindergeld. Der Verdienst aus dem Job muss bei der Familienkasse als Nebeneinkünfte gemeldet werden.

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Hier ein nützlicher Link http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam... Sie sollten einen möglichen Kindergeldanspruch mit der zuständigen Arbeitsagentur abklären. In Betracht kommt für Sie auch ein Antrag auf ALG 2 Leistungen, dies sollten Sie mit der zuständigen Arge abklären. Peter Kleinsorge

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge
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    Antwort von Antica Antica

    Solange Du in der Ausbildung bist, hast Du Anspruch auf Kindergeld. Wenn Dein 400-Euro-Job nicht zur Ausbildung gehört, denke ich, dass das Kindergeld für diese Zeit flachfällt.

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    du hast nur anspruch auf Kindergeld wenn du in der schule bist, studierst oder wenn du in der ausbildung bist. ansonsten nur wenn du ein eigenes kind hast.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Hast du denn ein Kind? Dann hättest du auch Anspruch auf Kindergeld...

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    Antwort von Maarf Maarf

    wenn du währenddessen bei der bundesagentur für arbeit "ausbildungssuchend" gemeldet bist, dann geht das ;)

    Kommentar von TheBlackpool TheBlackpool

    das geht auch ohne das man da gemeldet ist...ich zb. bekomme mein kindergeld obwohl ich weder in der ausbildung bin oder irgendwie geld verdiene...und ich bin auch nicht beim arbeitsamt eingeschrieben...

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    dann wissen das die ämter nicht... mich wundert es dass du nach dem 18.-ten lebensjahr noch nicht eine bescheinigung bringen musstest was du zur zeit machst. aber was nicht ist kann noch werden :-D

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Wir (als Eltern) mussten eine Schulbescheinigung besorgen, damit wir weiter Kindergeld bekommen und eine weiter brauchten wir fürs Finanzamt (wegen der Steuerkarte meines Mannes) und die Anforderungen kamen kurz nach dem 18. Geburtstag unserer Tochter.

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    Antwort von Radio1963 Radio1963

    Eigentlich endet das KG mit 18 wenn du aber eine Ausbildung oder ein Studium machst kann soweit ich weiß verlängert werden. Wieso spekulierst du auf einen 400.-Job? das ist doch keine Option,Ausbildung oder Studium, da ist zwar im November der Zug abgefahren, aber bei einer Firma eine Arbeitsstelle als hiwi anzunehmen mit der Absicht im Folgejahr die Ausbildung zu machen ist ja auch möglich. Lass dich unbedingt im Arbeitsamt vernünftig beraten, man kann auch Tests machen welcher Job einem liegen könnte, falls man noch unentschlossen ist. Spekulier besser nicht aufs KG . Viel Glück

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    KGeld ist ab 18 vor allem davon abhängig, dass man in Ausbildung, ausbildungssuchend gemeldet oder arbeitslos gemeldet ist, oder sich in einer Übergangszeit/Wartezeit vor einer Ausbildungszeit befindet.

    Einfachster Fall: Sich (noch diesen Monat(!) beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden.

    .

    Das Entlassungsgeld vom Zivildienst plus der 400€-Job dürften unschädlich sein. Musst Du aber mal genau rechnen, weil es ja wg. dem ZD nicht für alle Monate des Jahres das KGeld gab.

    Schau mal in http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

    und in die zugehörige FAQ-Seite

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    Antwort von TheBlackpool TheBlackpool

    erkundige dich am besten bei der familienkasse was du brauchst um trotzdem dein kindergeld zu bekommen...solange du einen gewissen betrag nicht überschreitest bekommst du aufjedenfall dein geld...

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    Antwort von achaia achaia

    ja.

    Du darfst mtl. 640Euro bzw. 7680 Euro im Jahr verdienen.

    Wichtig ist, dass du ansonsten über kein Kapital verfügst oder sonstige Förderung erfährst. BaFöG wird beispielsweise zur Hälfte angerechnet.

    Aber schau dir doch mal die Hompage der Bundesagentur für Arbeit/Familienkasse an. Da steht alles.

    Liebe Grüße achaia

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    Antwort von belavue belavue

    Kindergeld ist eine staatl. Unterstützung für die Fam. bzw. Kind! Kindergeld wird weiter gezahlt... kein Problem also hier!

    Kommentar von schildi schildischildi

    wenn er eine Ausbildung macht

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    Antwort von Sabzzi Sabzzi

    ja den hast du!

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    Antwort von fee71 fee71

    klar kindergeld läuf weiter

    Kommentar von Never NeverNever

    Ja ich bin aber 19 Jahre !

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    läuft nicht weiter wenn man nicht in der ausbildung ist...

    Kommentar von schildi schildischildi

    so einfach ist es nicht

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    Antwort von Morti Morti

    "Während des ZD gibt es kein Kindergeld. Ausnahme: Wenn der Zivildienst nicht am Monatsbeginn anfängt oder nicht am Monatsende endet, kann es für diesen Monat Kindergeld geben."
    Hier gibts weitere Infos:

    http://www.klicktipps.de/zivildienst.php

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    Antwort von Millencolinxx Millencolinxx

    In der Ausbildung habe ich mehr Verdient und trotzdem Kindergeld bekommen.. Ruf mal hier an, dei helfen dir 01801 / 54 63 37

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