KGeld ist ab 18 vor allem davon abhängig, dass man in Ausbildung, ausbildungssuchend gemeldet oder arbeitslos gemeldet ist, oder sich in einer Übergangszeit/Wartezeit vor einer Ausbildungszeit befindet.
Einfachster Fall: Sich (noch diesen Monat(!) beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden.
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Das Entlassungsgeld vom Zivildienst plus der 400€-Job dürften unschädlich sein.
Musst Du aber mal genau rechnen, weil es ja wg. dem ZD nicht für alle Monate des Jahres das KGeld gab.
Schau mal in http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
und in die zugehörige FAQ-Seite
Never müsste beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatzsuchender gemeldet sein. In diesem Fall gibt es Kindergeld. Der Verdienst aus dem Job muss bei der Familienkasse als Nebeneinkünfte gemeldet werden.