guten tag
bekomme ich kindergeld wenn ich zuhause ausziehe mit jetzt 20 geworden und in eine eigene zweiraumwohnung ziehe???
habe eine abgeschlossene ausbildung wäre aber arbeitslos.
grüße
guten tag
bekomme ich kindergeld wenn ich zuhause ausziehe mit jetzt 20 geworden und in eine eigene zweiraumwohnung ziehe???
habe eine abgeschlossene ausbildung wäre aber arbeitslos.
grüße
Wenn Sie ALG 2 beantragen müssen, wird die zuständige Arge von Ihnen verlangen, dass Sie wieder bei Ihren Eltern einziehen, oder sich von diesen unterstützen lassen.
Diese Regelung gilt für junge Erwachsene bis 25 Jahren.
Nur in begründeten Ausnahmefällen wird die Arge akzeptieren dass Sie in einer eigenen Wohnung leben.
Für Ihre Frage zum Kindergeld empfehle ich Ihnen folgenden Link, dort finden Sie alle Antworten.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steu...
Peter Kleinsorge
Altersgrenzen
Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Vollendung erfolgt mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag) gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Kindergeld kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, wenn es bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) ausbildungsuchend gemeldet ist und keine mehr als geringfügige Tätigkeit ausübt.
In Einzelfällen wird gemäß § 32 Abs. 5 EStG über das 25. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Kind während der Schul- oder Berufsausbildung oder des Studiums den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet oder eine vom Grundwehrdienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat.
Das heißt, du hast eine abgeschlossene Ausbildung, bist 20 und arbeitslos? Kindergeld bekommst du nur, solange du noch in der Ausbildung bist. Du müsstest doch nach der Ausbildung Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV bekommen.
was? Nee, Kindergeld kriegt man sowieso nur während der Ausbildung, solange man noch zu wenig verdient. Aber bei Arbeitslosigkeit haste natürlich Anspruch auf ALG II. Viel Spaß beim Antrag ausfüllen...
nein da hat man ja eine sperre
was sind 20 ABL?
für wen willst du denn kindergeld bekommen?
musste schon besser erklären, sonst versteht dich hier niemand.
ich bin 20!!! na für mich kindergeld
ABL wohl arbeitslos?
Ist wohl alles enthalten, eine Antwort kann ich mir sparen^^.