Hallo,
für ein über 18 Jahre altes Kind kann Kindergeld gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind.
Hierzu zählt natürlich auch ein entsprechendes Praktikum, denn dieses bedeutet eine ernsthafte Vorbereitung auf das Berufsziel.
Kindergeld kann auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.
Also müsste es für die ganzen 7 Monate Kindergeld geben, die Familienkasse verlangt allerdings Bescheinigungen fürs Praktikum etc.
Ich werde natürlich weiter arbeiten :)