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Bekomme ich Kindergeld in diesem Falle?

Frage von peines peines

Wenn ich nun die Schule beende und ich 7 Monate lang warten muss bis zum Wintersemester? In dieser Zeit mache ich dann ein 3-monatiges Praktikum, welches ich bis zum 4 Semester erledigt haben muss in diesem Studiengang?

Würde ich in diesem Falle die ganzen 7 Monate Kindergeld erhalten oder überhaupt nichts?

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Antworten (6)

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    Antwort von dsupper dsupper

    Hallo,

    für ein über 18 Jahre altes Kind kann Kindergeld gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind.

    Hierzu zählt natürlich auch ein entsprechendes Praktikum, denn dieses bedeutet eine ernsthafte Vorbereitung auf das Berufsziel.

    Kindergeld kann auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.

    Also müsste es für die ganzen 7 Monate Kindergeld geben, die Familienkasse verlangt allerdings Bescheinigungen fürs Praktikum etc.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    So lange du auf einen Studienplatz warten musst, bist du Kindergeldberechtigt. (Wenn du es nicht vorziehst, so lange eine Job auszuüben, um ein bisschen Geld anzusparen. Das könntest du während des Studiums ja auch gut gebrauchen.

    Kommentar von peines peinespeines

    Ich werde natürlich weiter arbeiten :)

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    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Für die Zeit des Praktikums erhöätst du Kindergeld, weil ein Praktikum eine Ausbildung ist. Die Pause zwischen Schule und Stdium darf max. 4 Monate betragen, also am 1. 10. ist Semesterbeginn, die Schule frühestens am 1.6. (Zeugnisdatum). Warum ist denn deine Schule schon im März zu Ende? Mfg

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Wenn du unter 21 und ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bist, dann kannst du KG bekommen. Für das Vorpraktikum müsste es auch KG geben.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Geht, jap.

    Geh doch zur Bundeswehr

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    Antwort von lina21lina21 lina21lina21

    ja würdest du so lang du schule machst und was alles damit zu tun hat bekommst du kinder geld.hab ein jahr kindergeld bekommen auch weil ich warten musste bis die schule beginnt.solang du nicht arbeites kriegst es.

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