2009 hab ich bis Oktober ne Ausbildung gemacht und zu meinem ausbildungsgehalt mein Kindergeld und BAB bekommen. November und Dezember hab ich dann Zeitarbeit gemacht und erst im Nachhinein der Familienkasse bescheid gesagt. Muss ich jetzt entweder bissl mehr als 300 Euro zurückzahlen oder kann ichs behalten? Bin ja auch unter der Grenze was man im Jahr verdienen darf um KG zu bekommen.
Bekomme ich Kindergeld auch während ich bei einer Zeitarbeit auf Vollzeit beschäftigt bin?
Antworten (11)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
NucleoNucleo
Du muss es dann der Familienkasse zurückzahlen und ich würd bei so was ziehlich aufpassen , du kannst in deutschland eine bank ausrauben oder jemanden übern haufen schiessen , ABER DU DARFST NIEMALS DEN STAAT BETRÜGEN
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Kindergeld wird nur während der Ausbildung gezahlt. Da du bereits 2 Monate in einem normalen Beschäftigungsverhältnis warst, das du "vergessen" hast zu melden, musst du das zurück zahlen. Keine Sorge, die melden sich schon
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ichbinsGichbinsG Das dürfte wohl im Ermessen der Fam.-Kasse liegen und ja, ganz sicher werden sie sich melden, sofern es tatsächlich zurückgezahlt werden muss. Doch wie schon in meinen anderen Kommentaren gesagt, es gibt vielerlei Möglichkeiten, Voraussetzungen, das sollte man genügend prüfen oder prüfen lassen.
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speedy2012speedy2012
Bekommt man Kindergeld nicht immer bis das Kind 18 Jahre alt ist?
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ichbinsGichbinsG
Hallo, meines Wissens haengt es auch vom Alter ab, bist Du unter 25 und beziehst nicht genuegend Einkommen, liegst, wie Du sagst unter der Bemessungsgrenze, so duerfte der Anspruch auch vorhanden sein, hierzu ist es an Dir immer auch entsprechende Nachweise zu erbringen. Abhängig ist es auch, was Du jetzt machst. Anspruch besteht, wenn Du, wie gesagt unter 25 Jahre bist, arbeits- und ausbildungssuchend gemeldet. Gerade im Bezug auf Kindergeld und die Vorraussetzungen wird unterschiedlich bei der Bewilligung ausgelegt.Vielleicht googelst Du vorerst mal nach - Urteilen und Rechtsprechungen Kindergeld - um Dich speziell auf Deinen Fall schlau zu machen, ansonsten, schau, was die Fam.-Kasse sagt, warte ggf. einen Bescheid ab, dagegen kannst Du ja Rechtsmittel / Widerspruch einlegen, sofern es um eine Rueckerstattung geht.
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PanikgirlPanikgirl
Deine Eltern bekommen nach der Lehre kein Kindergeld mehr für Dich.
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ichbinsGichbinsG Nicht in jedem Falle, nicht immer ist nach der 1.Lehre Schluss mit Ausbildung und es gibt jede Menge andere Vorraussetzungen, die auch dann noch einen Anspruch rechtfertigen.
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PanikgirlPanikgirl Aber sie/er geht in ein festes Arbeitsverhältnis über und da steht es ihr/ihm nicht mehr zu
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Raimund1Raimund1
Mit Ende der Ausbildung ist der Anspruch auf KG vorbei
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ichbinsGichbinsG wo steht das so definitiv ?
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Mizi59Mizi59
Das wird Dir die Kindergeldkasse schon mitteilen...wenn Du überm Satz verdient hast,musst Du zurückbezahlen...
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ichbinsGichbinsG richtig ;-)
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Peter96Peter96
Meinst Du für eigene Kinder? Kindergeld gibt es immer. Hat nichts mit dem Einkommen zu tun. Auch Millionäre bekomen Kindergeld.
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DiplIngoDiplIngo Lesen hilft schon mal.
CrisBe bekommt für sich Kindergeld, nicht für ein eigenes Kind. Somit ist auch der Bezug des Kidnergeldes von ChrisBes Einkommen abhängig...
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Peter96Peter96 Das war für mich nicht klar ersichtlich.
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ichbinsGichbinsG Kindergeld gibt es eben nicht immer, aber öfter, als man denkt, die Gesetzgebung schreibt es vor und in Streitfällen haben schon genügend Gerichte Urteile gefällt, wie es Mancheiner nicht für möglich hielt, alles ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig, nicht immer nur von der einen Tatsache, die man selber kennt.
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Peter96Peter96 Unwissende Bürger sind dem Staat immer noch am liebsten.
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BrombaerinBrombaerin
Kindergeld bekommst du, wenn du noch in der Ausbildung bist, danach nicht mehr. Insofern wirst du es zurück zahlen müssen - es sei denn, die vergessen dich.
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robers946robers946
du wirst das zurück zahlen müssen wenn du vollzeit arbeiten gehst steht dir kein kindergeld zu
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ichbinsGichbinsG Man kann auch in Vollzeit unter der Bemesungsgrenze liegen und es kommt immer auf den EINZELFALL an, so wie schon oben in meinem Kommentar, hängt es davon ab, wie das Alter ist und in welcher gesamten Situation man sich befindet.
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ttenno kommt drauf an, wieviel du bekommst weiß nicht genau, wie hoch der aktuelle Kinderfreibetrag ist
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DerHansDerHans Der Höchsteigenbetrag gilt nur während einer AUSBILDUNG
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ichbinsGichbinsG Nein, stimmt so ganz nicht, auch, wenn man ausbildungs-arbeitssuchend ist und die Altersgrenze oder Einkommensgrenze durch einen evtl. überbrückenden Job nicht übersteigt. Auch innerhalb der Altersgrenze noch einen Schulabschluss z.Bsp. bei der Abendschule macht, um in eine andere oder neue Ausbildung zu kommen, liegt u.a. die Bemühung vor und kann unter Umständen den Anspruch auf das Kindergeld rechtfertigen.
Das scheint dahingestellt - auch ist es mir nicht begreiflich, wie man binnen von Minuten so definitiv die tatsächlichen Ansprüche prüft, noch liegt die Entscheidung wohl bei der Fam.-kasse selbst. Glück gehabt, dafür ein Sternchen geerntet..... da braucht sich ja hier weiter Keiner Mühe geben ;-)