3

Bekomme ich Kindergeld auch während ich bei einer Zeitarbeit auf Vollzeit beschäftigt bin?

Frage von CrisBe CrisBe

2009 hab ich bis Oktober ne Ausbildung gemacht und zu meinem ausbildungsgehalt mein Kindergeld und BAB bekommen. November und Dezember hab ich dann Zeitarbeit gemacht und erst im Nachhinein der Familienkasse bescheid gesagt. Muss ich jetzt entweder bissl mehr als 300 Euro zurückzahlen oder kann ichs behalten? Bin ja auch unter der Grenze was man im Jahr verdienen darf um KG zu bekommen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nucleo Nucleo

    Du muss es dann der Familienkasse zurückzahlen und ich würd bei so was ziehlich aufpassen , du kannst in deutschland eine bank ausrauben oder jemanden übern haufen schiessen , ABER DU DARFST NIEMALS DEN STAAT BETRÜGEN

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    Das scheint dahingestellt - auch ist es mir nicht begreiflich, wie man binnen von Minuten so definitiv die tatsächlichen Ansprüche prüft, noch liegt die Entscheidung wohl bei der Fam.-kasse selbst. Glück gehabt, dafür ein Sternchen geerntet..... da braucht sich ja hier weiter Keiner Mühe geben ;-)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Kindergeld wird nur während der Ausbildung gezahlt. Da du bereits 2 Monate in einem normalen Beschäftigungsverhältnis warst, das du "vergessen" hast zu melden, musst du das zurück zahlen. Keine Sorge, die melden sich schon

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    Das dürfte wohl im Ermessen der Fam.-Kasse liegen und ja, ganz sicher werden sie sich melden, sofern es tatsächlich zurückgezahlt werden muss. Doch wie schon in meinen anderen Kommentaren gesagt, es gibt vielerlei Möglichkeiten, Voraussetzungen, das sollte man genügend prüfen oder prüfen lassen.

  • 0
    Antwort von speedy2012 speedy2012

    Bekommt man Kindergeld nicht immer bis das Kind 18 Jahre alt ist?

  • 0
    Antwort von ichbinsG ichbinsG

    Hallo, meines Wissens haengt es auch vom Alter ab, bist Du unter 25 und beziehst nicht genuegend Einkommen, liegst, wie Du sagst unter der Bemessungsgrenze, so duerfte der Anspruch auch vorhanden sein, hierzu ist es an Dir immer auch entsprechende Nachweise zu erbringen. Abhängig ist es auch, was Du jetzt machst. Anspruch besteht, wenn Du, wie gesagt unter 25 Jahre bist, arbeits- und ausbildungssuchend gemeldet. Gerade im Bezug auf Kindergeld und die Vorraussetzungen wird unterschiedlich bei der Bewilligung ausgelegt.Vielleicht googelst Du vorerst mal nach - Urteilen und Rechtsprechungen Kindergeld - um Dich speziell auf Deinen Fall schlau zu machen, ansonsten, schau, was die Fam.-Kasse sagt, warte ggf. einen Bescheid ab, dagegen kannst Du ja Rechtsmittel / Widerspruch einlegen, sofern es um eine Rueckerstattung geht.

  • 0
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Deine Eltern bekommen nach der Lehre kein Kindergeld mehr für Dich.

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    Nicht in jedem Falle, nicht immer ist nach der 1.Lehre Schluss mit Ausbildung und es gibt jede Menge andere Vorraussetzungen, die auch dann noch einen Anspruch rechtfertigen.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Aber sie/er geht in ein festes Arbeitsverhältnis über und da steht es ihr/ihm nicht mehr zu

  • 0
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Mit Ende der Ausbildung ist der Anspruch auf KG vorbei

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    wo steht das so definitiv ?

  • 0
    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Das wird Dir die Kindergeldkasse schon mitteilen...wenn Du überm Satz verdient hast,musst Du zurückbezahlen...

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    richtig ;-)

  • 0
    Antwort von Peter96 Peter96

    Meinst Du für eigene Kinder? Kindergeld gibt es immer. Hat nichts mit dem Einkommen zu tun. Auch Millionäre bekomen Kindergeld.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Lesen hilft schon mal.

    CrisBe bekommt für sich Kindergeld, nicht für ein eigenes Kind. Somit ist auch der Bezug des Kidnergeldes von ChrisBes Einkommen abhängig...

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Das war für mich nicht klar ersichtlich.

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    Kindergeld gibt es eben nicht immer, aber öfter, als man denkt, die Gesetzgebung schreibt es vor und in Streitfällen haben schon genügend Gerichte Urteile gefällt, wie es Mancheiner nicht für möglich hielt, alles ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig, nicht immer nur von der einen Tatsache, die man selber kennt.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Unwissende Bürger sind dem Staat immer noch am liebsten.

  • 0
    Antwort von Brombaerin Brombaerin

    Kindergeld bekommst du, wenn du noch in der Ausbildung bist, danach nicht mehr. Insofern wirst du es zurück zahlen müssen - es sei denn, die vergessen dich.

  • 0
    Antwort von robers946 robers946

    du wirst das zurück zahlen müssen wenn du vollzeit arbeiten gehst steht dir kein kindergeld zu

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    Man kann auch in Vollzeit unter der Bemesungsgrenze liegen und es kommt immer auf den EINZELFALL an, so wie schon oben in meinem Kommentar, hängt es davon ab, wie das Alter ist und in welcher gesamten Situation man sich befindet.

  • 0
    Antwort von ttenno ttenno

    kommt drauf an, wieviel du bekommst weiß nicht genau, wie hoch der aktuelle Kinderfreibetrag ist

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Der Höchsteigenbetrag gilt nur während einer AUSBILDUNG

    Kommentar von ichbinsG ichbinsGichbinsG

    Nein, stimmt so ganz nicht, auch, wenn man ausbildungs-arbeitssuchend ist und die Altersgrenze oder Einkommensgrenze durch einen evtl. überbrückenden Job nicht übersteigt. Auch innerhalb der Altersgrenze noch einen Schulabschluss z.Bsp. bei der Abendschule macht, um in eine andere oder neue Ausbildung zu kommen, liegt u.a. die Bemühung vor und kann unter Umständen den Anspruch auf das Kindergeld rechtfertigen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.