hallo ich habe mal eine frage,ich bin 23 jahre alt und habe meine eigene wohnung allerdings im haus meiner eltern.ich habe bis vor kurzen ein eqj praktikum gemacht,wurde dann aber nicht übernommen,jetzt muss ich wider bei der proarbeit als ausbildungsplatz suchend melden.ich bekomme überhaupt keine finanzielle hilfe vom amt,meine ehemalige chefin meinte,ich soll mich erst mal im net erkundigen,was es so für möglichkleiten gibt,sie meinte nämlich irgendwas muss mir ja zu stehen,ich lebe ja sonst in dem sinne nur von luft und liebe ;) das einziege was ich bekomme ist kindergeld für mich,allerdings geht das auch nicht auf mein konto,sondern auf das meiner eltern,weil die für mich mit dem geld meinen strom usw bezahlen.ich habe nie eine ausbildung gefunden und suche auch immer noch,ich habe mich aber mit mini jobs übers wasser gehalten und jetzt,zuletzt halt eben das eqj.natürlich suche ich die ganze zeit schon wider nach arbeit,aber es muss doch in dieser zeit wo ich zu haus bin irgendein geld für mich geben,weis da jemand was?bitte um hilfe achja und falls das wichtig sein sollte mein vater ist frührenter wegen krankheit und meinen mutti hat einen kleinen putzjob,sie bekommen also auch geld vom amt bzw unterstützung
bekomme ich hilfe vom amt?auf was habe ich anspruch?
Antworten (4)
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Interessante Konstellation.
Sobald du eine eigene Wohnung im Haus deiner Eltern bewohnst und ihr getrennt haushaltet, bildet ihr rein formal keine Bedarfsgemeinschaft mehr.
Weiters können deine Eltern nicht gezwungen werden, dir eine Wohnung kostenlos zu überlassen; was bedeutet, dass du formal Anspruch auf eine angemessene Miete und deinen Regelbedarf hast.
Allerdings wird das Amt ebenfalls formal argumentieren, dass du als U25-Jähriger ohne Zustimmung des Jobcenters faktisch in den Leistungsbezug gezogen bist. Damit stehen die keine Kosten der Unterkunft zu, wohl aber dein 80%-Regelbedarf.Da das Ganze von juristischen Unwägbarkeiten und Spitzfindigkeiten gesäumt ist, wirst du ohne Anwalt defintiv nichts werden, denn das Jobcenter wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen eigenen Leistungsanspruch nur für dich verneinen.
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1Antwort von
Eddy63Eddy63
Ja leider ist das so,mein Sohn bei dem wars das gleiche ,da gibt es kein Geld ,die Eltern sind dir bis zu deinem 25 Lebensjahr unterhaltspflichtig ,ich weiss das ist traurig aber wahr.Man müsste asylant sein ,die bekommen da leichter Geld.Aber so ist es leider .
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Dann geltet ihr für das Amt immer noch als Bedarfsgemeinschaft. Deine Eltern erhalten aber auch einen Anteil für dich. Bis du 25 bist, wird das auch so bleiben. Es sei denn du weist nach, dass du mit deinen Eltern eine regulären Mietvertrag hast. Bei gleicher Adresse muss sich das dann vielleicht jemand anschauen.
Dann hättest du Anspruch auf die Grundsicherung von 364,00 € plus deiner tatsächlichen Miete. Das Kindergeld würde verrechnet. Allerdings müssten deine Eltern deine Miete wieder als Einkommen berücksichtigen.
Melde dich auf dem Amt an und lass dich über deinen Status innerhalb der BG deiner Eltern aufklären. Darauf hast du ein Anrecht.
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