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Bekomme ich Hartz IV?

Frage von mietze1985 mietze1985

Hier mein Problem. Ich bin 23 Jahre und vor kurzem zu meinem Freund gezogen. Nun bekam ich vom Betrieb die Mitteilung das ich Betriebsbedingt gekündigt werde. Wir zahlen seinen Eltern unter der Hand Miete. Also kann ich keine Miete angeben beim beantragen. Weil seine Eltern ja sonst Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen müssen. Arbeitslosengeld 1 stehen mir grad mal 80 Euro zu, da i aus der Lehre kam un in meinem noch Betrieb erst 10 Monate arbeite, also mein Jahr noch nich voll hab zum Berechnen. Erschwerend kommt noch hinzu das mein Freund relativ gut Verdient. Also Netto ca. 1200 Euro.

Jetzt ist die Frage ob mir überhaupt was zusteht???

Da ich mich mit dieser Thematik überhaupt nicht auskenne wär ich sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

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Antworten (11)

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    Antwort von Mismid Mismid

    nein da bekommst du sicher nichts. erstens wohnst du mit deinem Freund, der ausreichend verdient zusammen und zweitens müßtest du erst deine Eltern um Geld bitten. Ein Anspruch auf eine Wohnung hast du unter 25 eh nicht

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    "Unter der Hand" Miete zahlen ist aber illegal.

    Kommentar von zilla002 zilla002zilla002

    Immer diese Moralapostel. 40 in ner 30er Zone fahren ist auch nicht erlaubt ;)

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    zilla002: Natürlich ist 40 in der 30er-Zone fahren nicht erlaubt. Aber willst Du jetzt etwa unterstellen, daß flamingstar das auch tut? Oder warum erwähnst Du das hier völlig zusammenhanglos.

    Unter der Hand Miete zahlen ist strafbar - und damit basta.

    Kommentar von zilla002 zilla002zilla002

    Uiuiui hat da jemand schlechte Laune? Hast du das zwinkernde smilie hinter meiner Aussage übersehen? Ironie versteht scheinbar doch nicht jeder!

    BASTA! So kannst du mit deinen Kindern sprechen aber nicht mit Erwachsenen Leuten.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    DH

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Moralapostel? Das bin ich beileibe nicht, sondern habe es nur angemerkt mit dem Wörtchen "aber". Sonst nicht. Kein Vorwurf oder dergleichen. :-P

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    Antwort von PitterchenM PitterchenM

    Wenn Ihr zusammenwohnt, ist das eine Bedarfsgemeinschaft. Sein Gehalt zählt.

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    Antwort von mietze1985 mietze1985

    mensch ich schmeiss denen doch keine 500 euro in rachen. die haben nu ma selber nich viel.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    du könntest deine Frage auch hier einstellen http://www.elo-forum.org/forum.php

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Erstens steht Dir NICHTS zu. Hartz IV ist eine Unterstützung, die Bedürftigen gewährt werden kann. Zweitens bist Du scheinbar nicht bedürftig, wenn Du illegal Miete zahlen kannst und Dein Freund gut verdient, denn Ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft. Da wird das gesamte Einkommen heran gezogen.

    Kommentar von mietze1985 mietze1985

    oh illegal. mensch die kriegen 50 euro in de hand gedrückt weil se selber nich viel haben. un ich sitz nich heme auf meinem hintern rum wie mansch anderer. ich bin arbeiten gegangen un nu is es nu ma so gekommen das ich se verloren hab. also bin ich ja wo jetzt auch hilfebedürftig. auch wenn mein freund viel verdient. das heißt noch lange nich das der mich mit durchfüttert bis ich wieder etwas hab.

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    Antwort von konny27 konny27

    Du wirst nichts bekommen

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    Antwort von zilla002 zilla002
    1. Nanana, wer wird denn hier schwarz Miete zahlen und das auch noch ins Internet stellen? (kleiner Tipp, poste sowas nicht öffentlich ins Netz;))

    2. Mach sofort einen Termin bei deinem zuständigen A-Amt. Die werden dich über die Schritte aufklären.

    Für Hartz 4 musst du keine Miete zahlen. Du kannst ja kostenlos bei seinen Eltern wohnen. Sie würden dir deinen Mietanteil erstatten wenn du einen Mietvertrag vorlegen kannst.

    Wenn ihr eine Ehe-ähnliche Gemeinschaft seid (was ich mal annehme durchs zusammen wohnen) dann wird sein Gehalt in der Tat angerechnet.

    Aber in deinem Alter solltest du ausgebildet doch relativ zügig nen neuen Job finden!

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    Antwort von Floeckli Floeckli

    wieder neue Arbeit suchen und bis dahin Arbeitslosengeld beziehen, ist Hartz4 nicht Sozialgeld?? Ich blick da immer noch nicht durch bei euch Deutschen...

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Hartz IV entspricht der früheren Sozialhilfe!

    Kommentar von Floeckli FloeckliFloeckli

    ja eben, die kriegt man dann doch erst wenn man kein Arbeitslosengeld mehr beantragen kann, oder? Also bei uns ist das so: zuerst Arbeitslosengeld bis zu 2Jahren oder je nachdem wie lange man vorher gearbeitet hat und dann erst Sozialgeld.

    Kommentar von brOOmStick brOOmStickbrOOmStick

    Das stimmt so nicht, HartzIV ist zusammengefasst aus Arbeitslosengeld und Sozialgeld. Aber daneben gibt es auch bei Arbeitsunfähigkeit die Grundsicherung, die nicht unter HartzIV fällt. Das eine wird bei der Arge beantragt, das andere im Sozialamt.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Das sieht nicht gut aus für dich, fassen wir zusammen: Du zahlst keine Miete (offiziell), dein Freund, mit dem du zusammenlebst, verdient relativ gut.mhhh versuchen kannst du es, aber ich denke da wird nicht viel bei rum kommen. Muss man aber nicht nur 6 Monate arbeiten gehen um ALG1 zu bekommen? Bin aber nciht sicher.

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    Antwort von Volvoliebhaber Volvoliebhaber

    Einfach mal beantragen, dann weißt du es.

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