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Bekomme ich Hartz 4 trotz verdienenden Lebenspartner?

gefragt von Calamot am 05.11.2009 um 19:11 Uhr

hallo erstmal,

da sich das erste und hoffentlich letzte mal in meinem Leben die Frage stellt wie es nach dem Arbeitslosengeld nun weitergeht habe ich einige Fragen an euch.

  1. Partner (nicht verheiratet) ist Berufstätig und bekommt ca. 700 Euro netto. Bekomme ich nun Hartz 4 ohne das sein Lohn angetastet wird oder müsste für den Bezug von Hartz 4 auch sein Gehalt herhalten. was sicherlich nicht gerade förderlich für die Beziehung wäre? Wenn ja wie viel ca. ?

  2. Ein kleines verschuldetes Eigenheim darf man behalten oder? habe gelesen, dass die Schulden quasi als Miete weitergetragen werden?

  3. Sollte mein Partner auch Hilfe beantragen oder wäre das in der Gesamtsumme eher von Nachteil?

Das waren die ersten Fragen die mir seit Wochen im Kopf spucken, hoffe ihr könnt sie mir sachlich beantworten. Vielen dank

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Hartz 4 x 937 Sozialhilfe x 436 ALG II x 229

anonym
beantwortet von otter58 am 5. November 2009 19:33
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Es hängt wirklich davon ab, ob ihr eine sog. Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft (auch eheähnliche Gemeinschaft) seid. Ja: Einkommen wird dem Bedarf von euch beiden gegenübergestellt, ihr werdet dann beide ALG II - Bezieher. Nein: keine Anrechnung, aber die ARGE zahlt nur deinen hälftigen Mietanteil. Zu den Voraussetzungen einer Verantwortungsgemeinschaft steht etwas im § 7 Abs. 3a SGB II: Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.länger als ein Jahr zusammenleben, 2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Diese "Vermutung kann man aber auch widerlegen.


anonym
beantwortet von stm81 am 5. November 2009 19:12
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Wenn ihr zusammen lebt, wird sein Einkommen angerechnet. Allerdings wirst Du trotzdem was kriegen, weil ihr gemeinsam wahrscheinlich unter dem liegt, was zwei H4-Empfänger bekommen würden.


anonym
beantwortet von Calamot am 5. November 2009 19:35
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aso sorry vergessen zu erwähnen. Ja wir leben zusammen in dem Haus. ist ja schließlich mein Partner

Ok also sein Gehalt wird mit angerechnet. kann mir einer in etwa sagen, was dann als Restanteil so übrig bleibt für mich ? Denn von seinem Gehalt seh ich eh keinen Cent.


cateye31
beantwortet von cateye31 am 5. November 2009 19:16
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Lebt ihr zusammen oder nicht? Vielleicht wäre www. tacheles/tal.de hilfreich.


BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 5. November 2009 19:13
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Auf jeden Fall beantragen


Question9889
beantwortet von Question9889 am 5. November 2009 19:13
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ja, denn er ist nur dein lebensgefährte und du bist nich verwandt oder verschwegert mit ihm :-)


anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 19:13
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Nein, den vollen Satz eher nicht, denn wenn Ihr in einer eheähnlichen Partnerschaft lebt, werdet Ihr zusammen veranschlagt.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 5. November 2009 19:13
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Du musst schion sagen ob ihr zusammen wohnt das ist wichtig


britnet
beantwortet von britnet am 5. November 2009 19:12
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auf sterntv.de gibt es einen harz 4 rechner, vielicht hilft dir der etwas


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