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Bekomme ich Hartz 4 bei einem 400€ Job?

Frage von Seb2011 Seb2011

Hallo! Hätte mal eine Frage an euch! Arb. viele Jahre schon auf 400€ Basis! Jetzt ist es so das ich leider bald die Kündigung bekomme und bald Arb.los werde! Mein Mann bekommt Alg2 (1000€) Die Miete, die wir jetzt noch aus unsere Tasche bez. kostet 550 warm! Das wir Unterstützung für die Miete bekommen wäre klar! Wollte mal wissen ob ich ein Anrecht auf H.4 hab mit 400€ Einkommen? Wäre auch nur eine Übergangslösung weil die Minijobs bekommt man heut zu tage eher wie eine Festanstellung!!!!

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Antworten (8)

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    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Um einen ALG II-Anspruch zu "erwerben", brauchst du keine Beiträge zu bezahlen wie beim ALG I. Beim ALG II musst du "nur" erwerbsfähig, erwerbslos und zugleich bedürftig sein. So gesehen könntest du einen Antrag stellen. Allerdings glaube ich, dass ihr bereits beide vom Jobcenter unterstützt werdet, denn 1.000 Euro ALG II bekommt kein Anspruchsberechtigter ohne weiteres für sich alleine.

    Ich kenne den Bescheid nicht, den dein Mann bekommen hat, aber ich vermute, dass da so ungefähr eine Rechnung in dieser Art dahintersteht:

    Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wirst du vermutlich bereits bei der Leistungsberechnung für deinen Mann berücksichtigt. Einen eigenen Antrag wirst du damit nicht mehr stellen brauchen, sondern nur noch eine Veränderungsmitteilung machen müssen, wenn denn meine Vermutung richtig ist. Dann würde euer Leistungssatz entsprechend angepasst werden (= 240 Euro mehr Leistung; insgesamt aber 160 Euro weniger als bisher durch deinen weggefallenen Job).

    Sprich also erst mit deinem Mann, ob dem so ist, bevor es beim Jobcenter eine Überraschung gibt.

    Kommentar von Seb2011 Seb2011

    Hallo mein Mann ist noch nicht in Hartz 4 abgerutscht er hat ist noch nicht lange Arb.los! Er bekommt bis zu einem Jahr Alg2 also wie voher Gehalt nur natürlich mit abzügen! Miete wird nicht bezahlt vom Amt!!! Machen jetzt erst einen Antrag dafür! ich arb. auf 400 € und bin ab April arb.los! Dann stimmt die ganze Berechnung nicht!

    Kommentar von winterschmacht winterschmachtwinterschmacht

    Meine Berechnung stimmt dann nicht, das ist richtig. Dann bekommt dein Mann aber auch kein ALG II (= "Hartz IV", früher: Arbeitslosenhilfe), sondern ALG I (früher: Arbeitslosengeld). ALG I kann ohne weiteres bei 1.000 Euro nur für deinen Mann liegen.

    In diesem Fall ist es besser, wenn ihr eure Fragen direkt mit dem Jobcenter klärt. Auch ALG I wird bei der Berechnung des Bedarfs für eure Bedarfsgemeinschaft eingerechnet. Wenn ihr einen Sohn habt, könntet ihr am Ende evtl. sogar etwas mehr Geld rausbekommen als ihr aktuell habt.

    Kommentar von Seb2011 Seb2011

    Habe ja auch noch einen Sohn 17j. der noch zu Schule geht kommt ja auch noch dazu! Werde mal die Woche hinfahren und mal nachfragen und einen Antrag machen dann weiß ich mehr! Danke nochmal !

    Kommentar von angelah angelahangelah

    Erkundige dich bei der ARGe die können dir da richtig helfen, melde dich jetzt schon bei der ARGe stelle Anträge damit das im April alles lückenlos läuft. L.G.

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    Antwort von angelah angelah

    Ja du bekommst Harz4 bei einem 400€ Job Allerdings wird das auf die Hartz 4 zahlung angerechnet. Du hast einen Betrag von 120,-€ der nicht auf die Harz4 Zahlung angerechnet wird. Da ein 400,-€ Job nicht Sozialpflichtig ist zahlst du keine Sozialabgaben wie Rentenkasse, Krankenkasse, Solibeitrag etc. hast du Anspruch auf Hartz 4. Du bist dann auch über die ARGE Krankenversichert.Meine Antwort bezieht sich nur auf die oben genannte Frage. L.G.angelah

    Kommentar von angelah angelahangelah

    Melde dich jetzt schon bei der Arge stelle alle nötigen Anträge damit das im Arpril alles Lückenlos läuft. Viel Glück alles gute für dich. L.G.angelah

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn ihr zusammen lebt bildet ihr eine bedarfsgemeinschaft und nicht nur dein mann, sondern auch du erhältst alg2.

    wenn du deinen job verlierst, müsst ihr dann eine veränderungsmitteilung ausfüllen und beim jobcenter einreichen. das alg2 wird unter berücksichtigung des weggefallenen einkommens neu berechnet.

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    Antwort von ninak ninak

    Wohnst Du mit Deinem Mann zusammen? Dann wirdst Du mit ihm zusammen veranlagt. Insofern bekommt ihr zusammen ALGII. Jetzt dann wohl etwas mehr, weil Du deinen Job verlierst.

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    Antwort von Claud18 Claud18

    So wie du es beschreibst, habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf ALG II. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft, und alle Einkünfte (abzgl. Freibeträge) werden dabei angerechnet. Zu dritt hättet ihr m. E. schon jetzt Anspruch auf ALG II.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Ihr werdet als als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Wenn dein Mann bereits AlG 2 bekommt, ist dasden, fehlen euch bei Wegfall des 400echnet wer doch jetzt auch schon so. Da von den 400 € 240 sowieso eingerechnet werden, fehlen euch bei Wegfall des 400-€ Jobs effektiv 160,00 €

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    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Wohl kaum ,aber du kannst ja einen Antrag stellen

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    Antwort von elenore elenore

    Schau mal hier, da wirst du meiner Meinung fündig = http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html

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