Hinter meinem Haus wird ein Grundstück erschlossen und der einzige Weg dorthin führt über den Privatweg meines Grundstücks. Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn diese Straße als Einfahrt benutzt wird, aber habe ich Anspruch auf Zahlungen?
Bekomme ich Geld, wenn jemand über meinen Privatweg fährt?
Antworten (11)
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soedergrensoedergren
Kommt darauf an, was im Grundbuch steht. Wenn da bereits ein Wegerecht eingetragen ist, eher nicht.
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lillifee07lillifee07
Denke mal nicht, wenn das der einzige Weg ist wird das wohl was mit dem Wegerecht zum Eigentum zu tun haben.
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turaloturalo
Nein. Wahrscheinlich besteht ein Wege- und Nutzungsrecht. Wenn es schon immer so gehandhabt wurde, wahrscheinlich sogar Gewohnheitsrecht.
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mannusmannus
In unserer Gegend (aufm Land) hat mal jemand das Wegerecht für Landwirte verweigert. Hat ihm ca 5.000 € Gerichtskosten eingebracht. Und die Absperrung muß er auch entfernen. Interessanter ist die Frage nach den Unterhaltskosten. Z.B. Schneeräumen, Matsch bei Regen. Klären ob die Gemeinde dir den Teil deines Grundstücks abkauft.Irgendwie muß das Grundstück dahinter ja verkauft worden sein. Wie kam es zur Baugenehmigung?
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IgittaIgitta
Wenn du diese Person anzeigst, hast du ev. Anspruch auf eine Entschädigung.
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MillionaerMillionaer
das würde ich mal über einen Rechtsanwalt ab klären lassen , kann sein das du einen Anspruch auf weg nutzungs- gebühren hast . Aber es kann auch sein das sie dir das Wegerecht weg nehmen könne .
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emseremser
Nein, es wird im Grundbuch ein Wegerecht für den neuen Nachbarn eingetragen und damit hat es sich. Falls du dich weigerst, dieses Wegerecht zu erteilen, bekommst du sogar noch Ärger!
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akademikusakademikus
... wenn hinter deinem haus gebaut wird, dann besteht auch eine baugenehmigung. die zuwegung des grundstückes muss ja gewährleistet sein. in der regel bekommt dann (dein einverständnis vorausgesetzt) der eigentümer ein verbrieftes wegerecht. ist denn da niemand an dich herangetreten.. komisch finde ich das schon. oder besteht die möglichkeit das grundstüch auch noch anderweitig anzufahren?
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Sally2809Sally2809
Nein, hast Du nicht. Das gehört zum sogenannten Wegerecht. Der andere Anwohner muß den Weg nutzen, um zu seinem Grundstück zu kommen. Da es der einzige Weg ist, kannst Du Dich nicht dagegen stellen, aber auch keine Zahlung verlangen.
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Weitwinkel Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die Unterhaltskosten.
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