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Bekomme ich Geld, wenn jemand über meinen Privatweg fährt?

Frage von Malbil Malbil

Hinter meinem Haus wird ein Grundstück erschlossen und der einzige Weg dorthin führt über den Privatweg meines Grundstücks. Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn diese Straße als Einfahrt benutzt wird, aber habe ich Anspruch auf Zahlungen?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von soedergren soedergren

    Kommt darauf an, was im Grundbuch steht. Wenn da bereits ein Wegerecht eingetragen ist, eher nicht.

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    Antwort von lillifee07 lillifee07

    Denke mal nicht, wenn das der einzige Weg ist wird das wohl was mit dem Wegerecht zum Eigentum zu tun haben.

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    Antwort von turalo turalo

    Nein. Wahrscheinlich besteht ein Wege- und Nutzungsrecht. Wenn es schon immer so gehandhabt wurde, wahrscheinlich sogar Gewohnheitsrecht.

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    Antwort von Lifthrasil Lifthrasil

    Nein, den Wegezoll gibt es schon ewig nicht mehr. ;o)

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    Antwort von mannus mannus

    In unserer Gegend (aufm Land) hat mal jemand das Wegerecht für Landwirte verweigert. Hat ihm ca 5.000 € Gerichtskosten eingebracht. Und die Absperrung muß er auch entfernen. Interessanter ist die Frage nach den Unterhaltskosten. Z.B. Schneeräumen, Matsch bei Regen. Klären ob die Gemeinde dir den Teil deines Grundstücks abkauft.Irgendwie muß das Grundstück dahinter ja verkauft worden sein. Wie kam es zur Baugenehmigung?

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    Antwort von Igitta Igitta

    Wenn du diese Person anzeigst, hast du ev. Anspruch auf eine Entschädigung.

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    Antwort von Millionaer Millionaer

    das würde ich mal über einen Rechtsanwalt ab klären lassen , kann sein das du einen Anspruch auf weg nutzungs- gebühren hast . Aber es kann auch sein das sie dir das Wegerecht weg nehmen könne .

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    Antwort von emser emser

    Nein, es wird im Grundbuch ein Wegerecht für den neuen Nachbarn eingetragen und damit hat es sich. Falls du dich weigerst, dieses Wegerecht zu erteilen, bekommst du sogar noch Ärger!

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    Antwort von akademikus akademikus

    ... wenn hinter deinem haus gebaut wird, dann besteht auch eine baugenehmigung. die zuwegung des grundstückes muss ja gewährleistet sein. in der regel bekommt dann (dein einverständnis vorausgesetzt) der eigentümer ein verbrieftes wegerecht. ist denn da niemand an dich herangetreten.. komisch finde ich das schon. oder besteht die möglichkeit das grundstüch auch noch anderweitig anzufahren?

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Nein, hast Du nicht. Das gehört zum sogenannten Wegerecht. Der andere Anwohner muß den Weg nutzen, um zu seinem Grundstück zu kommen. Da es der einzige Weg ist, kannst Du Dich nicht dagegen stellen, aber auch keine Zahlung verlangen.

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    Antwort von Weitwinkel Weitwinkel

    Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die Unterhaltskosten.

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