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Bekomme ich Geld vomArbeitsamt, wenn ich meine Selbstständigkeit aufgebe?

Frage von Drago08 Drago08
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Antworten (4)

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    Antwort von Bibo1527 Bibo1527

    Wenn Du weiterhin in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und nur einen bestimmten Zeitraum selbständig warst (ich glaube 3 Jahre), dann ist das möglich.
    Informier Dich doch beim zuständigen Arbeitsamt, denn die müssen Dich - sofern Du (noch) kein Leistungsempfänger bist - unabhängig (rechtlich) beraten

    Kommentar von ManfredP ManfredPManfredP

    Als Selbstständiger kann man nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen.

    Kommentar von Bibo1527 Bibo1527Bibo1527

    doch kann man - seit zwei, drei Jahren... kostet ca. 40Eur / Monat

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    doch das ist seit kurzem freiwillig möglich. Aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem Stichtag

    Kommentar von ManfredP ManfredPManfredP

    tschuldigung habs gerade gegoogelt ist seit 31. Januar 2006 allerdings steht dort auch:

    Wer sich in Zukunft neu selbstständig macht, muss den Antrag spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn dieses neuen Arbeitsabschnittes stellen, um in die Arbeitslosenversicherung zu kommen.

    Kommentar von Bibo1527 Bibo1527Bibo1527

    deswegen schrieb ich: Wenn Du weiterhin in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast ...

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    Antwort von MarianneW MarianneW

    Nur wenn du

    a)noch Restanspruch auf ALG I hättest der nicht verfallen ist (da gibt es mW Fristen)

    ODER

    b) du dich freiwillig weiterverischert hast, das geht ja seit 2 Jahren

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    Antwort von Ally32 Ally32

    Kommt drauf an wie lange DU selbstständig warst und ob Du an in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Am besten informierst Du Dich beim Arbeitsamt

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    Antwort von Didip Didip

    Nein dieses wurde im Jahr 2000 von der Budesagentur ersatzlos gestrichen. Wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst, bleibt nur noch der gang zum Sozialamt/ Proarbeit oder ARGE wie sie denn so alle heissen. Und NUR wenn du Bedürtig bist also dies durch Kontoauszüge Sparbücher usw. nachweisen kannst bekommst du als Einzelperson 341,--€ zuzüglich Miete für 41 m² und Heizkosten. Bei Verheirateten 311,-- € pro Person zuzüglich Miete für höchstens 60 m² und Heizkosten. Dies ist der Harz IV Satz.

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