Bekomme ich Geld vomArbeitsamt, wenn ich meine Selbstständigkeit aufgebe?
Antworten (4)
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2Antwort von
Bibo1527Bibo1527
Wenn Du weiterhin in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und nur einen bestimmten Zeitraum selbständig warst (ich glaube 3 Jahre), dann ist das möglich.
Informier Dich doch beim zuständigen Arbeitsamt, denn die müssen Dich - sofern Du (noch) kein Leistungsempfänger bist - unabhängig (rechtlich) beraten -
1Antwort von
MarianneWMarianneW
Nur wenn du
a)noch Restanspruch auf ALG I hättest der nicht verfallen ist (da gibt es mW Fristen)
ODER
b) du dich freiwillig weiterverischert hast, das geht ja seit 2 Jahren
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1Antwort von
Ally32Ally32
Kommt drauf an wie lange DU selbstständig warst und ob Du an in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Am besten informierst Du Dich beim Arbeitsamt
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DidipDidip
Nein dieses wurde im Jahr 2000 von der Budesagentur ersatzlos gestrichen. Wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst, bleibt nur noch der gang zum Sozialamt/ Proarbeit oder ARGE wie sie denn so alle heissen. Und NUR wenn du Bedürtig bist also dies durch Kontoauszüge Sparbücher usw. nachweisen kannst bekommst du als Einzelperson 341,--€ zuzüglich Miete für 41 m² und Heizkosten. Bei Verheirateten 311,-- € pro Person zuzüglich Miete für höchstens 60 m² und Heizkosten. Dies ist der Harz IV Satz.
Als Selbstständiger kann man nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen.
doch kann man - seit zwei, drei Jahren... kostet ca. 40Eur / Monat
doch das ist seit kurzem freiwillig möglich. Aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem Stichtag
tschuldigung habs gerade gegoogelt ist seit 31. Januar 2006 allerdings steht dort auch:
Wer sich in Zukunft neu selbstständig macht, muss den Antrag spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn dieses neuen Arbeitsabschnittes stellen, um in die Arbeitslosenversicherung zu kommen.
deswegen schrieb ich: Wenn Du weiterhin in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast ...