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bekomme ich geld für eine versicherungvon der arge?

Frage von edgarkutzke edgarkutzke

bekomme ich geld für meine familienversicherung von der arge ?

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Antworten (4)

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    Antwort von KlausInge KlausInge

    Nein leider nicht. Gelder für evtl. Versicherungen sind bereits mit eingerechnet. Ich nehme an, du meinst: Familien-Haftpflichtversicherung? Krankenvers. zahlt ja die ARGE.

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    Antwort von Siam1 Siam1

    wie schon hier erwahnt, ist eine kleine Pauschale für Hausratversicherung, etc. in der Regelleisung von 351 € enthalten . Anders sähe es aus, wenn der Arbeitlslosengeld 2-Bezieher zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

    http://www.arbeitslosen.info/content/view/58/

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Auch als Alg 2 II-Empfänger können Sie nebenbei arbeiten.

    Vom Einkommen lassen sich bestimmte Ausgaben abziehen:

    <Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften

    <Aufwendungen für Arbeitsmaterial

    <Aufwendungen für Berufskleidung und Arbeitsmittel

    <Bewerbungskosten, Fachliteratur

    <Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. zur Kfz-Haftpflicht)

    <sowie Vorsorgebeiträge zur Riester-Rente

    <Private Versicherungen dürfen pauschal mit 30 Euro monatlich für jede Police abgesetzt werden.

    <ebenso eine Pauschale für Werbungskosten von monatlich rund 15 Euro,

    <ebenso Fahrkosten mit 20 Cent für jeden Entfernungskilometer des Arbeitsweges (kürzeste Straßenverbindung)

    <Es sei denn, die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zumutbar und wesentlich billiger. Dann werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt.

    <im Falle von Selbstständigkeit 30 % pauschal der Betriebseinnahmen Grundlage der Berechnung des Einkommens von Selbständigen ist der erwirtschaftete Überschuss (Gewinn vor Steuern)

    <Bei Nachweis höherer notwendiger Ausgaben können für Werbungskosten, Wegstrecken und Betriebsausgaben auch höhere Beträge abgesetzt werden.Dazu zählen auch erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Nicht als Einkommen werden angerechnet:

    <nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für nicht gewerblich erbrachte Pflegeleistungen

    <Erziehungsgeld bzw. das neue Mindestelterngeld (300 Euro) während der Elternzeit

    <Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz

    <Renten und Beihilfen im Zusammenhang mit körperlichen Schäden

    <die Eigenheimzulage, unter gewissen Voraussetzungen

    <Einnahmen unter 16-jähriger Kinder der Bedarfsgemeinschaft aus Ferien- und Gelegenheitsjobs, die monatlich 100 Euro nicht übersteigen

    <Geldgeschenke zur Firmung, Kommunion, Konfirmation und vergleichbaren religiösen Festen, sowie zur Jugendweihe bis zu einer Höhe von 1300 Euro.

    <Verpflegung, die außerhalb von Arbeitsverhältnissen bereitgestellt wird, insbesondere Krankenhausverpflegung, Verpflegung in Reha-Einrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie durch Verwandte oder Freunde

    http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=689

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach SGBII § 44b

    Wenn Sie Geld dazu verdienen, wird ein Teil davon auf die Grundsicherung angerechnet. Einkommen sind alle Einkünfte in Geld und Geldeswert die im jeweiligen Monat zufließen, auch Kindergeld. und ein titulierter Kindesunterhalt, wenn ein Partner für ein Kind aus einer früheren Beziehung Barunterhalt leistet.

    oder besser ausgedrückt: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende lässt Freibeträge beziehungsweise Absetzbeträge zu, die bei der Anrechnung Ihres Einkommens beziehungsweise Vermögens berücksichtigt werden. siehe Beispiel unten)

    Wichtig:

    Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend. Von einem 400€ Job verbleiben dem Alg 2- bezieher 16o €. Die ersten 100 € sind frei, von den 300 € verbleiben ihm 60 € so das er 160€ für sich einbehalten darf.

    >>Wer es genauer wissen will ist hier eine Zusammenfassung. Diese Freibeträge werden in drei Stufen festgelegt:

    1. Vom Brutto-Erwerbseinkommen zwischen 100 und 800 Euro sind 20 Prozent frei, also höchstens 140 Euro; plus:

    2. vom Brutto-Erwerbseinkommen zwischen 800 und 1200 Euro sind zusätzlich 10 Prozent frei, also zusätzlich höchstens 40 Euro; plus:

    3. vom Erwerbseinkommen zwischen 1200 und 1500 Euro sind zusätzlich 10 Prozent frei, also zusätzlich höchstens 30 Euro, sofern mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft

    Zusätzlich kommen zu den Freibeträgen (wie oben genannt) die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit >> siehe >>http://www.aba-fachverband.org/fileadmin/userupload/userupload2007/politik-zeitgeschehen/ThomeSGBIIFolien_27-09-2007.pdf Seite 27 sind anrechenbare Erwerbseinkünfte in Abzug zu bringen...

    siehe auch:>> http://www.agentur-fuer-armut.info/9.html

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-teil-bescheide-aufmerksam-pruefen_000012.html

    http://www.arbeitslosen.info/content/view/58/10

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    >Definition: Die Einkommensbereinigung ist der Freibetrag (welcher vom Einkommen nicht angerechnet wird), der gewährt wird, wenn Sie Einkünfte erzielen. Grundsätzlich setzt sich Ihr Leistungsanspruch aus der Regelleistung und den Kosten der Unterkunft zusammen, dagegen müssen dann alle vorhandenen Einkünfte gerechnet werden, diese mindern ggfs. Ihren Leistungsanspruch.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Manchmal zahlt das Sozialamt eine Haftpflicht- und Hausratversicherung. Mach Dich da mal schlau. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_einkommensbereinigung.asp...

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    Antwort von cobrix cobrix

    Also meinst Du die gesetzliche Krankenversicheurng?

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