bekomme ich für mein opa pflegegeld trotz Kurzzeitpflege?
mein opa(pflegestufe 2) muss für paar wochen in die kurzzeitpflege jetzt stellt sich mir die frage ob ich da trotzdem pflegegeld bekomme odrr ein teil oder gar nicht?!
manche sagen ja andere wieder nein
kann mir jemnd helfen?
lg gotnoname
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Hilfreichste Antwort von pflegestufe 19.06.2010
Hallo gotnomane,
so wie die Frage hier gestellt ist, werden Sie kein Pflegegeld bekommen. Sie sagen, Ihr Opa geht in eine Kurzzeitpflege, also in eine professionelle Einrichtung, die aller Wahrscheinlichkeit nach einen Vertrag mit der Kasse hat (andernfalls würde es nämlich sehr teuer für Sie oder Ihren Opa). Damit wird die Leistung der Pflege, also die Leistung, die SIE sonst erbringen, durch die Einrichtung erbracht. Gemäß § 42 SGB XI stehen dafür im Kalenderjahr bis zu 1510 EUR (höherer Betrag dank der Pflegereform aus 2008) zur Verfügung. Die wird die Einrichtung wohl aufbrauchen, da Sie ja von ein paar Wochen sprechen.
Wieso sollten Sie also noch Geld erhalten, wenn die Pflege von anderen erledigt wird und diese dafür gegenüber der Kasse abrechnen? Aber wie gesagt, das ist jetzt nur meine Interpretation Ihrer Frage.
Anders kann es aussehen, wenn ihr Opa für einige Zeit (etwa 1-2 Wochen) in ein Akutkrankenhaus muss oder in eine Reha geht. Dann müssen Sie die Kasse darüber informieren. Das ist eine der zwei "Pflichten", die ein Pflegehaushalt hat, der Geldleistungen bekommt. Auch in diesem Fall wird die Pflege nicht mehr von der Laienpflegeperson übernommen, sondern von den Profis der Einrichtung. Grundsätzlich also ein ähnlicher Fall. Allerdings gibt es tatsächlich noch Pflegekassen, die die Zahlung des Pflegegeldes nicht gleich vom ersten Tag des stationären Aufenthaltes an einstellen, sondern durchaus weiterzahlen, wenn der/die Pflegebedürftige nur ein oder zwei Wochen dort bleibt. Wahrscheinlich ist diesen Kassen dann der Verwaltungsaufwand etwas zu hoch.
Geht Ihr Opa jedoch in eine regelrechte Kurzzeitpflege, etwa weil Sie selbst gesundheitheitlich verhindert sind (das wäre der o.g. § 42 SGB XI) oder weil Sie ihr Recht auf einen Erholungsurlaub, also die sogenannten Verhinderungspflege in Anspruch nehmen(§39 SGBXI sieht dies nach mind. 6 Monaten Pflege regelmäßig jedes Jahr vor, wieder bis zu 1510 EUR), so werden Sie wohl kaum noch Pflegegeld bekommen.
Wie schon erwähnt: Die Pflege wird dann von der Einrichtung übernommen und abgerechnet. ACHTUNG: Sie müssen bedenken, dass der Betrag von 1510 EUR nur für die PFLEGE verwendet werden darf. Die Einrichtung stellt in der Regel noch die sogenannten "Hotelkosten" in Rechnung, also Kosten für Bett und Verpflegung. Das sind schnell 20-25 EUR / Tag. Aber richtig ist es dennoch, dass Sie sich die Auszeit gönnen, denn Sie nützen Ihrem Opa gar nichts, wenn Sie sich aufopfern und dann im Pflegebett daneben liegen, stimmt´s?
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Ich hoffe, das diese Mamut-Anwort hilfreich war. Frank Seidel, Krankenpfleger und Pflegeberater
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Frag die Krankenkasse oder den medizinischen Dienst bzw. Pflegekasse.
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